EÜR mit Wiso | Erfassung der Rückerstattung des FA

  • Guten Morgen,


    ich arbeite mich gerade in die Software Wiso ein. Nutze diese eh seit einigen Jahren für die private Einkommensteuererklärung. Da bot es sich an, diese auch für die PV-Anlage zu nutzen. Ich hoffe, dass es jetzt nur am Anfang so komplex ist einfacher wird, wenn man einmal in dem Thema drin ist.


    Zu meiner Frage:

    Ich habe die Ausgabe der Anschaffung der PV-Anlage erfasst. Die Ausgabe dafür habe ich vom Konto 1200 genommen. Dieses weißt natürlich nun ein entsprechendes Minus aus. Ist es sinnvoll das Darlehen zu erfassen um so "Ordnung" herzustellen? Wie erfasse ich das am besten?


    Darüber hinaus enthält die Ausgabe für die Anschaffung der PV-Anlage eine Buchung der anrechenbaren Vorsteuer 19% im Konto 1576 als Ausgabe. Das hat Wiso automatisch gemacht, als ich die PV-Anlage als Technische Anlage für Konto 200 erfasst habe.

    Die Umsatzsteuer der Erlöse des EVU buche ich auf 1776. Nun habe ich die Rückzahlung des FA bekommen, in der natürlich alles miteinander verrechnet wird. Wie verbuche ich diese Einnahme auf meinem Konto 1200? Auf 1776 oder 1576? Oder muss ich vorab schon anders buchen?


    Danke für eure kurzfristige Hilfe.

  • ich arbeite mich gerade in die Software Wiso ein

    Welche? Aus deinen weiteren Ausführung kommen mehrere in Frage. Ich antworte hier einmal allgemein, da die Konten überall gleich sein dürften.



    Die Ausgabe dafür habe ich vom Konto 1200 genommen

    Wenn es sich hier nicht um ein betriebliches Bankkonto handelt (was höchstwahrscheinlich nicht der Fall sein dürfte), sollte hier als Gegenkonto für die Anlage das Konto "Privateinlage 1890) verwendet werden, denn du hast ja aus deinem Privat"säckel" bezahlt.



    Wie verbuche ich diese Einnahme auf meinem Konto 1200? Auf 1776 oder 1576?

    Auch hier würde ich auf Privateinlage 1890 gehen. Die Rückzahlung geht hier auf 1780 - hier werden alle Vorauszahlungen und -rückzahlungen aufgrund von Umsatzsteuervoranmeldungen gesammelt.

  • ich arbeite mich gerade in die Software Wiso ein

    Welche? Aus deinen weiteren Ausführung kommen mehrere in Frage. Ich antworte hier einmal allgemein, da die Konten überall gleich sein dürften.


    Das Steuersparbuch 2018 bzw. 2019 mit dem ich auch die Einkommensteuererklärung machen und somit die Daten für die Anlage G einfach übernehmen kann.


    Mit deinen Ausführungen komme ich schon mal ein Stück weiter. Der Hinweis mit der Privateinlage war auch gut. Wenn ich nun aber die Rückzahlung vom Finanzamt als Einnahme verbuche stolpere ich ein wenig.

    Schließlich nehme ich mir ja die zurückgezahlte USt. als Privatentnahme wieder raus. Seinerzeit habe ich die "dabei" gepackt, da das Darlehen der KfW nur den Nettobetrag abdeckt. Die ist aber aktuell mit der Vorauszahlung von drei Monaten verrechnet worden. D.h. das FA hat mir weniger zurück gezahlt, als ich eigentlich an USt. für die Anlage bezahlt habe. Nämlich reduziert um den Anteil USt. welche mir der EVU mit seiner Einspeisevergütung bisher bezahlt hat.

    Auch hier komme ich mit den Konten noch nicht so ganz klar.

  • Schließlich nehme ich mir ja die zurückgezahlte USt. als Privatentnahme wieder raus.

    Die zurückgezahlte USt ist aber eine Einnahme, die du in der EÜR auszuweisen hast. Das heisst, du buchst hier Bank/Kasse an Umsatzsteuer Vorjahre. Da ist nichts mit Privatentnahme. Sollte es um die Zahlung aus der UStVA handeln, dann ganz einfach an das Konto Umsatzsteuer Geschäftsjahr (du hast ja keine Kontennummern).

    D.h. das FA hat mir weniger zurück gezahlt, als ich eigentlich an USt. für die Anlage bezahlt habe. Nämlich reduziert um den Anteil USt. welche mir der EVU mit seiner Einspeisevergütung bisher bezahlt hat.

    Das ist doch das normale Vorgehen: man rechnet die vom EVU erhaltene Umsatzsteuer und zieht die Vorsteuer davon ab. Nur der Saldo wird dann überwiesen oder vom Finanzamt zurückgezahlt. Du solltest dir vielleicht einmal die Formulare zur UStVA/UStE ansehen.


    Prinzipiell muss der Unternehmer ja die vereinnahmte Umsatzsteuer an den Staat abführen und kann im Gegenzug die gezahlte Vorsteuer abziehen. So ist das Prinzip der Umsatzsteuer.