Frage zu Verlustvortrag mit Beispielrechnung

  • Hallo zusammen,

    ich versuche noch einmal Hilfe für ein Verständnisproblem zu bekommen und hoffe wirklich, dass dieser thread nicht direkt geschlossen wird oder lediglich pauschal auf die Suchfunktion verwiesen wird.
    Denn zu faul zu suchen bin ich nun wirklich nicht; im Gegenteil, ich lese mich schon wieder seit Stunden durchs Internet, ohne aber passende Antworten auf meine Fragen zu erhalten.


    Konkret verstehe ich nicht, wie exakt Verlustvorträge verrechnet werden.
    Ein Zahlenbeispiel, um meine Frage zu verdeutlichen und mein Verständnis zu verbessern:

    Jahr 2012: 5000 € Verlust, kein Einkommen

    Jahr 2013: 5000 € Verlust, kein Einkommen --> In Summe 10.000 € Verlustvortrag

    Jahr 2014: 2000 € Einkommen. Damit unter dem Freibetrag und nicht einkommenssteuerpflichtig. 2000 € werden vom Verlustvortrag abgezogen, es verbleiben 8000 €.
    Jahr 2015: 1000 € Einkommen. Damit unter dem Freibetrag und nicht einkommenssteuerpflichtig. 1000 € werden vom Verlustvortrag abgezogen, es verbleiben 7000 €.

    Jahr 2016: 5000 € Verlust --> In Summe 12.000 € Verlustvortrag

    Jahr 2017: 3000 € Einkommen. Damit unter dem Freibetrag und nicht einkommenssteuerpflichtig. 3000 € werden vom Verlustvortrag abgezogen, es verbleiben 9000 €.

    Jahr 2018: 30000 € Einkommen. --> 30.000 - 9000 € vom Vorjahr = 21.000 € werden versteuert.

    [Es fallen damit im Jahr 2018 - grob zur Vereinfachung berechnet - statt 5.600 € lediglich 2900 € Einkommenssteuer an. Der Verlust in einer Gesamthöhe von 15.000 € hat somit zu 2700 € Steuerersparnis geführt]


    Die "pauschalen" 1000 € Werbungskosten spielen in der Rechnung keine Rolle, da Verlustvorträge immer vorrangig abgezogen werden.

    Sind meine Rechnungen und Annahmen so korrekt?

    • Offizieller Beitrag

    Die "pauschalen" 1000 € Werbungskosten spielen in der Rechnung keine Rolle, da Verlustvorträge immer vorrangig abgezogen werden.

    Sind meine Rechnungen und Annahmen so korrekt?

    Nein.


    Einfach mal in den § 10d EStG schauen oder aber in die ungewollte erweiterte Forumssuche. Oder, noch einfacher, einfach einmal einen fiktiven Verlustvortrag in einen Testfall Deiner aktuellen Programmversion, welches es auch immer sein mag, eingeben und sich das Ergebnis anschauen.

    • Offizieller Beitrag

    Und hoffe wirklich, dass dieser thread nicht direkt geschlossen wird oder lediglich pauschal auf die Suchfunktion verwiesen wird.
    Denn zu faul zu suchen bin ich nun wirklich nicht; im Gegenteil, ich lese mich schon wieder seit Stunden durchs Internet, ohne aber passende Antworten auf meine Fragen zu erhalten.

    Solange Du Dich an die Forenregeln hältst (auf die Du mehrfach hingewiesen und einfach mal lesen solltest), wird kein Beitrag ohne Grund geschlossen.

    Aber gerne noch einmal ganz deutlich: Sammelthreads snd nicht erwünscht, weil sie die Übersichtlichkeit des Forums einschränken und nur ein Durcheinander erzeugen, was da auch dazu führt, daß die Forumssuche in der Nützlichkeit eingeschränkt wird. Das sollte Dir einleuchten. Und Deine Frage wurde zum größten Teil auch schon hier im Forum beantwortet (da muß man sich nicht durchs Internet lesen).

    Nein.

    Wobei mir noch unklar ist, ob seine Rechnung vor 2018 so stimmt, denn wenn die Einkommen da aus pauschal versteuerten echten Minijobs stammen, dann wirkt sich das ja nicht schädlich auf den Verlustvortrag aus, nicht wahr?

    • Offizieller Beitrag

    Wobei mir noch unklar ist, ob seine Rechnung vor 2018 so stimmt, denn wenn die Einkommen da aus pauschal versteuerten echten Minijobs stammen, dann wirkt sich das ja nicht schädlich auf den Verlustvortrag aus, nicht wahr?

    Von denen spricht er so allerdings nicht. Er spricht von Einkommen und Freibeträgen, womit ich immer von Einkünften i.S.d. Einkunftsarten des EStG ausgehe bzw. ausgehen muss. Ich denke wirklich, ein Blick ins Gesetz und in die erweiterte Forumssuche sollte ihm insoweit Aufschluss geben, warum wir in den Threads immer wieder um den Begriff "Gesamtbetrag der Einkünfte" herumgeistern.

  • Die "pauschalen" 1000 € Werbungskosten spielen in der Rechnung keine Rolle, da Verlustvorträge immer vorrangig abgezogen werden.

    Sind meine Rechnungen und Annahmen so korrekt?

    Nein.


    Einfach mal in den § 10d EStG schauen oder aber in die ungewollte erweiterte Forumssuche. Oder, noch einfacher, einfach einmal einen fiktiven Verlustvortrag in einen Testfall Deiner aktuellen Programmversion, welches es auch immer sein mag, eingeben und sich das Ergebnis anschauen.


    Ich habe die WISO Versionen von 2011-2018. Das war ein guter Tipp, ich habe es eingegeben und es ist genau anders herum, die 1000 € werden vorrangig abgezogen. Die korrigierte Rechnung müsste also lauten:


    Jahr 2012: 5000 € Verlust, kein Einkommen

    Jahr 2013: 5000 € Verlust, kein Einkommen --> In Summe 10.000 € Verlustvortrag

    Jahr 2014: 2000 € Einkommen. Damit unter dem Freibetrag und nicht einkommenssteuerpflichtig. 2000 € - 1000 € Werbekostenpauschale = 1000 € werden vom Verlustvortrag abgezogen, es verbleiben 9.000 €.

    Jahr 2015: 1000 € Einkommen. Damit unter dem Freibetrag und nicht einkommenssteuerpflichtig. 1000 € - 1000 € Werbekostenpauschale = 0 € werden vom Verlustvortrag abgezogen, es verbleiben 9.000 €.

    Jahr 2016: 5000 € Verlust --> In Summe 14.000 € Verlustvortrag

    Jahr 2017: 3000 € Einkommen. Damit unter dem Freibetrag und nicht einkommenssteuerpflichtig. 3000 € - 1000 € Werbekostenpauschale = 2000 € werden vom Verlustvortrag abgezogen, es verbleiben 12.000 €.

    Jahr 2018: 30000 € Einkommen. --> 30.000 - 12.000 € vom Vorjahr = 18.000 € werden versteuert.

    [Es fallen damit im Jahr 2018 - grob zur Vereinfachung berechnet - statt 5.600 € lediglich 2000 € Einkommenssteuer an. Der Verlust in einer Gesamthöhe von 15.000 € hat somit zu 3600 € Steuerersparnis geführt]


    Korrigiert mich bitte, falls ich immer noch daneben liege.


    In § 10d EStG aber steht:

    "Negative Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden, sind bis zu einem Betrag von 1 000 000 Euro, bei Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b zusammenveranlagt werden, bis zu einem Betrag von 2 000 000 Euro vom Gesamtbetrag der Einkünfte des unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraums vorrangig vor Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und sonstigen Abzugsbeträgen abzuziehen (Verlustrücktrag)."


    Der Verweis auf Gesetzestexte ist ja schön und gut, aber für mich als Laien ist hier z.B. nicht ersichtlich, unter welchen dieser Begriffe die von WISO pauschal veranschlagten "1000 € Werbungskosten" fallen. Daher klingt der Text für mich so, als würden zunächst immer die Verluste abgezogen. Was aber ja offenbar nicht der Fall ist.

    Zitat

    Solange Du Dich an die Forenregeln hältst (auf die Du mehrfach hingewiesen und einfach mal lesen solltest), wird kein Beitrag ohne Grund geschlossen.

    Aber gerne noch einmal ganz deutlich: Sammelthreads snd nicht erwünscht, weil sie die Übersichtlichkeit des Forums einschränken und nur ein Durcheinander erzeugen, was da auch dazu führt, daß die Forumssuche in der Nützlichkeit eingeschränkt wird.


    Du hast sicherlich recht, dass ich gegen die Regeln verstoßen habe - mea culpa.
    Aber diesen Punkt sehe ich anders. Denn es gibt gewisse Situationen aus denen heraus Leute sich an dieses Forum wenden (z.B. wie bei mir: erste Steuererklärung nach Studium), die sich wiederholen und in denen ähnliche & verknüpfte Fragen auftreten. Für diese ist es meines Erachtens zielführender und einem umfassenden Verständnis zuträglicher, wenn solche Problematiken auch als ganzes diskutiert werden und nicht in dutzende Einzelaspekte aufgesplittert in diversen threads.


    Zitat


    Wobei mir noch unklar ist, ob seine Rechnung vor 2018 so stimmt, denn wenn die Einkommen da aus pauschal versteuerten echten Minijobs stammen, dann wirkt sich das ja nicht schädlich auf den Verlustvortrag aus, nicht wahr?


    Die Zahlen sind relativ fiktiv, aber das monatliche Einkommen lag 2014 und 2015 knapp über den 450 € und war damit kein Minijob.
    Das Einkommen von 2017 wurde allein im Dezember erzielt und ist somit auch kein Minijob.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe die WISO Versionen von 2011-2018.

    Ein Programm nur mit dieser Bezeichnung gibt es nicht. Du musst hinsichtlich der Programmbezeichnung schon etwas genauer sein.


    Das war ein guter Tipp, ich habe es eingegeben und es ist genau anders herum, die 1000 € werden vorrangig abgezogen. Die korrigierte Rechnung müsste also lauten:

    Die 1.000€ werden nicht "vorrangig" abgezogen. Es werden schlicht und einfach die Einkünfte i.S.d. EStG bzw. der Einkunftsart ermittelt. Oder wie soll ansonsten ein Gesamtbetrag der Einkünfte Deiner einkommensteuerpflichtigen Einkünfte ermittelt werden?


    Du hast sicherlich recht, dass ich gegen die Regeln verstoßen habe - mea culpa.
    Aber diesen Punkt sehe ich anders. Denn es gibt gewisse Situationen aus denen heraus Leute sich an dieses Forum wenden (z.B. wie bei mir: erste Steuererklärung nach Studium), die sich wiederholen und in denen ähnliche & verknüpfte Fragen auftreten. Für diese ist es meines Erachtens zielführender und einem umfassenden Verständnis zuträglicher, wenn solche Problematiken auch als ganzes diskutiert werden und nicht in dutzende Einzelaspekte aufgesplittert in diversen threads.

    Nein, ansonsten kannst Du die erweiterte Forumssuche in die Tonne kloppen, um es einmal so vereinfacht auszudrücken. Das hat nichts mit einer vollständigen Sachverhaltsdarstellung zu tun. Die ist ggf. zu jedem einzelnen Thread erforderlich, um Überhaupt sinnvoll Hilfestellung leisten zu können.


    Die Zahlen sind relativ fiktiv, aber das monatliche Einkommen lag 2014 und 2015 knapp über den 450 € und war damit kein Minijob.
    Das Einkommen von 2017 wurde allein im Dezember erzielt und ist somit auch kein Minijob.

    Womit Du hoffentlich erkannt hast, wie sinnvoll und notwendig eine vollständige Sachverhaltsdarstellung ist. Unsere aus Erfahrung gebildete Intuition reicht da oftmals nicht aus.