Rechnung ins EU Ausland für Dienstleistung

  • Hast Du das Feld 45 beim USt-Schlüssel angegeben?

    Viele Grüße,

    MB665


    Ingenieur- und Sachverständigenbüro, weltweit tätig

    Unternehmer Mittelstand mit 3 Einzelarbeitsplätzen ist Geschichte

    WISO Mein Geld Professional

    ELSTER

    WISO Steuer-Sparbuch sehr begrenzt verwendbar, da nicht kompatibel mit WISO mein Geld (Sachkonten werden nicht übernommen)

  • :wacko:

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  • Ich weiß, ich hab da auch so meine Bedenken, aber was soll ich machen, sämtliche Versuche seit gestern laufen komplett ins Leere, ich weiß nicht, wo ich da noch suchen muss.


    Und blöd ist halt, dass die Software hier produktiv im Einsatz ist, ich also da nicht einfach tagelang wild drauflos rummachen kann. Morgen früh um 8 geht es hier wieder los, da muss die Software ihren Job machen :)

  • Du kannst hier noch die Screenshots von Deinen Umsatzsteuerschlüsseln einstellen. Vielleicht finden wir da was Auffälliges.


    Ansonsten viel Glück und Gute Nacht!

    Viele Grüße,

    MB665


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  • Ich hab jetzt die Datensicherung wieder eingespielt, damit meine gescheiterten Versuche nicht irgendwo in unserem Betrieb Chaos verursachen :)


    Sobald ich wieder drandarf, werde ich mal einen Versuch detailliert dokumentieren, vielleicht sieht ja irgendjemand, was ich da übersehe. Bei solchen Gelegenheiten muss ich immer an den guten Franco denken, der solche Sachen immer gut lösen konnte, zur Not auch mit Teamviewer, der hat mir am Anfang dadurch sehr viel Frust erspart, als ich drauf und dran war, das Programm von der Platte zu fegen, weil man hier eigentlich alles soweit selber einrichten muss, und wenn man es dann gemacht hat, kann man sich eigentlich auch gleich fragen, warum man es nicht gleich selbst mit Excel und Access erledigt, da muss man sich auch nicht viel mehr einarbeiten....


    Okay, vielleicht etwas überspitzt formuliert, aber sobald man hier irgendwas will, das über 08/15 hinausgeht, aber wofür man eben solche Software nutzt, dann frage ich mich oft, wo hier jetzt die Vorteile liegen. So oft, wie ich hier schon selbst Hand anlegen musste, ist schon bemerkenswert.

  • da hast Du recht. Das war auch für mich der Grund, mich vom Programm zu verabschieden. Das Problem ist, dass es scheinbar niemanden interessiert. Ich verstehe es nicht. Gibt es so wenige Anwender, die EU/13b-Tatbestände haben? Im Exportland Deutschland? Als Solo-Selbständige ist DATEV oder Lexware für meine Anforderungen einfach zu teuer und aufwendig. Aber die Datenbank lexinfo von denen ist sehr gut.

    Eigentlich bin ich Ingenieuse, aber mittlerweile brauche ich mich vor keinem Steuerberater mehr diesbezüglich zu verstecken...

    Ich könnte generell nur k..., wenn mindestens 2 Monate im Jahr für Verwaltungsaufgaben draufgehen.

    Viele Grüße,

    MB665


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  • Moin!


    Ergebnis: Es steht weiterhin nichts im Feld 45 der UVA drin, der Umsatz erscheint dort nirgends.

    Du kannst unter meine Firma - Parameter - Sonstige - Umsatzsteuer den Umsatzssteuerschlüssel einem UVA-Feld zuordnen.


    Als Solo-Selbständige ist DATEV oder Lexware .... einfach zu teuer und aufwendig.


    Das Problem sehe ich auch. Magst Du uns verraten, wo Du gelandet bist ?


    Gruß

    Chris

  • Okay, für den Fall der Schweiz muss die UVA in Feld21 gefüllt werden, dann kann man das auch über EU-Sonstige Leistung laufen lassen, das würde dann einen Teil des Problems lösen :) Oder?

    Allerdings haben wir weltweit Abnehmer der Lizenzcodes, somit muss wohl zumindest die Sache mit den sonstigen Leistungen in ein Drittland eingerichtet werden. Ich kann es aber erst testen, wenn Feierabend ist ;)

  • Das Problem sehe ich auch. Magst Du uns verraten, wo Du gelandet bist ?

    Ich habe ja noch weitere Anforderungen, die alles verkomplizieren: Vermietung, Büro und Privat im eigenen Haus. Das bedeutet für die Buchhaltung, dass ich alle Kosten, die das Haus betreffen, nach bestimmten Schlüsseln aufteilen muss. Also die Buchung für das Wasser z.B. 50%, 40%, 10%, Darlehenszinsen, Versicherungen nach Nutzfläche usw. Dann muss der Vermietungsanteil in die ESt-Erklärung, der Büroteil in die EÜR und bei Handwerkerleistungen auch noch 20% vom Privatanteil in die ESt. Alles aus einer Buchung - und das Ganze bitte möglichst automatisch. Und die partiellen Privatentnahmen und Privateinlagen nicht zu vergessen, je nachdem, von welchem Konto was gezahlt wurde.

    Dieses Splitten nach vorgegebenen Kriterien ist das Killerargument für die meiste am Markt verfügbare und bezahlbare Software. Im Unternehmer habe ich das mit Dauerbuchungen gegen den Kreditor gelöst, also eine halbseidenene doppelte Buchführung trotz EÜR und IST-Versteuerung.

    Zweite Anforderung: Alles läuft bei mir lokal, keine Webanwendung.

    Dritte Anforderung: Angebote und Rechnungen in Deutsch oder Englisch wählbar.

    Vierte Anforderung: Internationalität, also Reverse Charge, EU und Drittländer ohne Reverse Charge.


    Ich konnte nichts finden.


    Ich habe daraufhin selbst entwickelt und nutze nur noch WISO Mein Geld für die Buchhaltung, ergänzt um Excel und Word (für Angebote und Rechnungen).

    Die Abschreibungen und Artikeldaten hatte ich zuvor auch beim "Unternehmer" bereits mit Excel gemacht und dann via Importfunktion bzw. händisch (Abschreibungen) ins Programm übertragen. Denn selbst die Version Mittelstand kann Abschreibungen nur schlecht handeln. Was ist z.B. eine Sonderabschreibung?

    WISO Mein Geld ist ein mächtiges Tool, das allerdings auch seine Macken hat. Aber damit kann ich mittlerweile (fast) umgehen. Nur die Umsatzsteueranalyse hat Bugs, da warte ich auf eine Antwort vom Support.

    Ich habe mir einen eigenen Kategoriebaum mit DATEV-Konten erstellt und mit 3 weiteren selbst erstellten Kategoriebäumen verknüpft:

    - für die Verrechnung der Privatentnahmen/Einlagen/Anlagen

    - für die Steuerschlüssel (3 und 4-stellig nach DATEV)

    - für die ESt, die direkt die Felder aller für mich erforderlichen Formulare summiert (da steckt auch die komplette EÜR drin) und zuletzt

    - der vorhandene Umsatzsteuerbaum von WISO (da hoffe ich, dass es ein Update für die EU und 13b-Tatbestände gibt) für die schnelle UStVA.


    Über Regeln erfolgen die Splits und die Zuordnung zu den DATEV-Konten sofort beim Abruf der Kontoauszüge. Die Belegnummern kommen in das Feld Notiz, auch dieses lässt sich per Regel sofort befüllen. Damit sind etwa 70% der Arbeit erledigt. Meine Belege (alle als PDF-Datei vorliegend) werden mit den Buchungen verknüpft und sind somit direkt aufrufbar.


    Die UStVA, UStE, ESt mit EÜR und Anlagenverzeichnis mache ich dann direkt mit ELSTER und nutze die Auswertung in Mein Geld für die Summen der einzelnen Felder. Denn leider hat auch das WISO-Steuersparbuch versagt, die Schnittstelle zwischen Mein Geld und Steuer-Sparbuch ist für die EÜR und die ESt nicht brauchbar; obwohl alle Daten vorhanden sind, wäre extrem viel Nacharbeit zu machen, da die Sachkonten nicht übernommen werden.


    Für den Jahresabschluss werden die Buchungen in Excel exportiert und dort die Kontoblätter per Makrobefehl erstellt. Auch die Buchungen auf die Umsatz- und Vorsteuerkonten anhand meiner Steuerschlüssel-Kategorien. Das ist dann die letzte Kontrolle. Alles in PDF drucken und gut ist.


    Das war extrem viel Arbeit, aber es war auch schon vorher im "Unternehmer" extrem viel, und dafür ist das Programm einfach zu teuer.


    Der Versuch mit einem Steuerbüro ist übrigens kläglich gescheitert. Zu viele Fehler für zuviel Kosten.

    Viele Grüße,

    MB665


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  • dass 13b UStG für die Schweiz nicht gilt

    Wie Recht der Support doch hat.

    Auch wenn es nur der vom Steuersparbuch ist

    Wo wird nochmal Reverse Charge im UStG behandelt? Ist ja wohl § 13b.

    Viele Grüße,

    MB665


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  • Okay, für den Fall der Schweiz muss die UVA in Feld21 gefüllt werden, dann kann man das auch über EU-Sonstige Leistung laufen lassen, das würde dann einen Teil des Problems lösen :) Oder?

    das verstehe ich gerade nicht.

    Um was genau geht es denn in der Rechnung? Geht sie an Unternehmer oder Privatpersonen? Hat der Rechnungsempfänger eine schweizerische MwSt-Nr? Schau mal §13b Absatz 5 UStG. Der ist fürchterlich, aber da werden die Voraussetzungen für Reverse Charge gelistet.

    Wenn das für Euch zutrifft, muss der Nettobetrag in Feld 60 und auf die Rechnung Eure USt-ID, die CH-MwSt-ID des Rechnungsempfängers und natürlich der Satz, dass der Leistungsempfänger die Steuer schuldet.

    Viele Grüße,

    MB665


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  • Nun, die Schweiz ist einer der Sonderfälle, bei denen man (wie mir von der IHK erklärt wurde) Sonderregelungen gelten, wo dann tatsächlich dieselbe Behandlung wie bei EU-Abnehmern gilt, mit Ausnahme der ZM, dort muss man nichts eintragen.

  • Okay, für den Fall der Schweiz muss die UVA in Feld21 gefüllt werden, dann kann man das auch über EU-Sonstige Leistung laufen lassen, das würde dann einen Teil des Problems lösen :) Oder?

    das verstehe ich gerade nicht.

    Um was genau geht es denn in der Rechnung? Geht sie an Unternehmer oder Privatpersonen? Hat der Rechnungsempfänger eine schweizerische MwSt-Nr? Schau mal §13b Absatz 5 UStG. Der ist fürchterlich, aber da werden die Voraussetzungen für Reverse Charge gelistet.

    Wenn das für Euch zutrifft, muss der Nettobetrag in Feld 60 und auf die Rechnung Eure USt-ID, die CH-MwSt-ID des Rechnungsempfängers und natürlich der Satz, dass der Leistungsempfänger die Steuer schuldet.

    Es geht um Lizenzen zur Nutzung von Gerätesoftware, allerdings sind die in den sogenannten Katalogleistungen enthalten, so dass man sich die Prüfung sparen kann, ob ein Unternehmen der Abnehmer ist. Da es eine sonstige, hier nicht steuerbare Leistung ist, sollte die im Fall Schweiz m.W. ins Feld 21, Feld 60 ist bei Lieferungen, also wo auch Ware verschoben wird, zutreffend.

  • Sodele, der Support antortete:


    Um die Ausweisung der Steuer im Feld 45 in der Umsatzsteuervoranmeldung zu erreichen, ist der Steuerschlüssel unter PARAMETER - SONSTIGE - UMSATZSTEUER folgendermaßen zu hinterlegen:

    - Steuerart: Umsatzsteuerfrei (Verkauf)

    - Steuersatz:

    Satz (%): 0,00

    Bewertungssatz (%): 0,00

    - Vorgaben:

    Suffix: (dieses Feld muss belegt werden, damit die Steuer in den Kontenblättern ausgewiesen wird. Dieser kann frei vergeben werden und kann pro Steuerschlüssel nur einmal verwendet werden)

    Feldnummer für UvA: 45

    DATEV Steuerschlüssel: (Nicht zugeordnet)

    Auf dem Register: "FiBu" sind die Angaben nach eigener bzw. nach Maßgabe des Steuerberaters vorzunehmen.


    Gut soweit. Nun muss diese neue Steuer irgendwo noch verknüpft werden.

    Bei den Steuerkategorien würde ich da wohl dazu tendieren, es in die Bauleistungen zu setzen.



    Fibu ist schon etwas diffiziler:

    klar ist mir eigentlich nur, dass es wohl in 8338 laufen muss, das ist der Eintrag mit dem Erfolgskonto die 1765 habe ich nur reingeschrieben, um überhaupt mal das Konto unten (8338) eintragen zu können.



    Was muss darüber rein?

    Muss ich im Konto 8338 dann unten bei den Einstellungen zur Steuer das neue Konto eintragen?


    Hat hier schon jemand diese Geschäftsfälle und im SKR03 die entsprechenden Settings vorgenommen?

  • Da es eine sonstige, hier nicht steuerbare Leistung ist, sollte die im Fall Schweiz m.W. ins Feld 21, Feld 60 ist bei Lieferungen, also wo auch Ware verschoben wird, zutreffend.

    Also nach Info meiner Stb verbuche ich meine Ingenieursleistungen mit der Schweiz unter Kto. 8337, das läuft dann auf Feld 60. Rechnungsempfänger sind immer Unternehmen mit Sitz in der Schweiz. Und ebensolche Leistungen in die EU laufen seit 2019 auch darauf. Vorher war es Konto 8336.

    Reverse Charge konforme Rechnungsstellung natürlich vorausgesetzt.

    Viele Grüße,

    MB665


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  • Bei meinem Fall soll es 8338 sein. Die Schweiz und ein paar andere Länder sind hier ähnlich wie die EU zu bewerten, das muss laut unserer Buchhaltung in Feld 21 rein, zumindest bei den Lizenzen. Wenn die Leistung ins Ausland verbracht wird, dann gilt wohl Feld 60


    Aber darüber kann man sich vermutlich ergiebig streiten, teilweise ist es wirklich Auslegungssache. Nur sind eben in KZ21 und 45 nicht steuerbare Umsätze gemeint, unter die unsere Geschäfte fallen.


    EU und folgende Länder, die die unter den §18 fallen:

    Andorra, Jamaika, Salomonen, Antigua und Barbuda, Japan, San Marino, Australien, Jersey, Saudi Arabien, Bahamas, Kanada, Schweiz, Bahrain, Katar, Serbien (seit 1.7.2013), Bermudas, Korea (Dem. Volksrepublik), St. Vincent und die Grenadinen, Bosnien und Herzegowina (seit 1.1.2006), Korea, Republik (seit 1.1.1999), Swasiland, Britische Jungferninseln, Kuwait, Vatikan, Brunei Darussalem, Libanon, Vereinigte Arabische Emirate, Cayman-Insel, Liberia, Vereinigte Staaten von Amerika (USA), China (Taiwan) (seit 1.7.2010), Libyen, Gibraltar, Liechtenstein, Grenada, Macao, Grönland, Malediven, Guernsey, Marshallinseln, Hongkong (VR China), Mazedonien (seit 1.4.2000), Irak, Neuseeland (seit 1. April 2014), Iran,

    Norwegen, Island, Oman, Israel (seit 14.7.1998), Pakistan (seit 1.7.2008)


    Die kommen in dem Fall alle ins Feld 21 rein. ich gehe davon aus, dass Großbritannien seit 1.1. auch dazu gehört, wobei ich da auch keinen Schmerz hätte, die in die 45 zu setzen, letztendlich muss es erstmal überhaupt auftauchen, und das 45 sollte angesprochen werden können bei den übrigen Ländern.

  • Frage am Rande:


    Die unterste Kontonummer im FIBU-Setting des Steuersatzes ist klar, damit das dorthin läuft, wo es soll. Aber was ist mit den oberen Einträgen? Werden die da nur durchgebucht und es ist relativ irrelevant, welchen Weg die nehmen oder sind die auch für diverse Auswertungen relevant?


    Skontiert wird da ohnehin nichts, und was hat es mit der prov. Kontonummer dort auf sich? Soweit ich weiß, ist die nur bei einer IST-Versteuerung relevant, also wenn erst mit Zahlungen die Steuern gebucht würden. Bei einer Sollversteuerung, also zeitgleich mit der Rechnungsstellung, sollte es ja direkt auf das Steuerkonto durchgebucht werden. Trage ich dann bei prov. irgendwas ein, wird es zurückgehalten, bis der OP dazu gebschlossen ist?


    Kann es sein, dass dadurch (ich hatte da was drinstehen bei meinem Versuchen) nach der Rechnungserstellung kein Umsatz im UVA-Feld erschienen ist und ich im Umkehrschluss aus allen Steuersätzen, die hier vorhanden sind, diese prov. entfernen sollte? Natürlich erst dann, wenn es keine OPs. gibt, die dann im Nirvana landen würden....


    Ich muss dazu sagen, dass ich die Sachen ohnehin nicht weitergebe, also z.B. an Elster oder an den Steuerberater

  • Hi,
    eigentlich bin ich aus dem Programm raus. Aber sonst meldet sich irgendwie niemand.

    Provisorische Kontonummer ist nur bei IST-Versteuerung relevant. Du kannst da auch direkt das richtige USt-Konto einsetzen.

    Als USt-Konto würde ich 1775 anstelle von 1765 nehmen. Das ist ein reserviertes Konto im DATEV-SKR03. Bei provisorischen Konten weiß man nie so genau, was das Programm macht. Soweit ich mich erinnere, hat das nur mit Umsätzen im Inland funktioniert.

    Aufpassen musst Du dann noch bei der Generalumkehr. Das ist für Stornobuchungen wichtig.

    Viele Grüße,

    MB665


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