Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Angabepflicht von Einkommen aus Stipendien und der Art der Verrechnung mit Verlustvorträgen.
Fallbeispiel:
- Während eines Zweitstudiums wurde ein Verlustvortrag von 20.000 € erzielt
- Im Anschluss an das Studium wurde eine Promotion begonnen, die mit einem steuerfreien Stipendium finanziert wurde.
Das Stipendium ist also losgelöst von dem vorher erzielten Verlustvortrag.
Meine Frage:
a) ist man verpflichtet, den Bezug des Stipendiums anzugeben, oder muss man dies erst nennen, falls das Finanzamt danach fragt?
b) Wird dieses Stipendium mit dem Verlustvortrag verrechnet?
Die Urteile, die ich finde beziehen sich auf unmittelbar verknüpfte Stipendien. Also Fälle in denen versucht wurde Werbekosten für das Studium abzusetzen, obwohl zeitgleich zur Finanzierung des Studiums ein Stipendium bezogen wurde. Dies ist bei mir ja nicht der Fall. Meine Werbekosten stehen in keinem Zusammenhang mit dem Stipendium.
Der entscheidende Paragraph dafür ist wohl dieser:
§ 32b Progressionsvorbehalt
In dessen Text bin ich aber ob der Komplexität ziemlich verloren.