Angabe von Einkommen aus Stipendien und Verrechnung mit Verlustvorträgen

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zur Angabepflicht von Einkommen aus Stipendien und der Art der Verrechnung mit Verlustvorträgen.

    Fallbeispiel:
    - Während eines Zweitstudiums wurde ein Verlustvortrag von 20.000 € erzielt

    - Im Anschluss an das Studium wurde eine Promotion begonnen, die mit einem steuerfreien Stipendium finanziert wurde.
    Das Stipendium ist also losgelöst von dem vorher erzielten Verlustvortrag.


    Meine Frage:
    a) ist man verpflichtet, den Bezug des Stipendiums anzugeben, oder muss man dies erst nennen, falls das Finanzamt danach fragt?
    b) Wird dieses Stipendium mit dem Verlustvortrag verrechnet?

    Die Urteile, die ich finde beziehen sich auf unmittelbar verknüpfte Stipendien. Also Fälle in denen versucht wurde Werbekosten für das Studium abzusetzen, obwohl zeitgleich zur Finanzierung des Studiums ein Stipendium bezogen wurde. Dies ist bei mir ja nicht der Fall. Meine Werbekosten stehen in keinem Zusammenhang mit dem Stipendium.


    Der entscheidende Paragraph dafür ist wohl dieser:

    § 32b Progressionsvorbehalt
    In dessen Text bin ich aber ob der Komplexität ziemlich verloren.

    • Offizieller Beitrag

    Nochmals mein Rat, vielleicht einmal einen Steuerprofi anzusprechen.


    Du hast offensichtlich immer noch nicht verstanden, dass sich alles um den Gesamtbetrag der Einkünfte dreht.


    Ansonsten bist Du verpflichtet, alle steuerrelevanten Tatbestände in Deiner Erklärung anzugeben. Was da relevant ist, kann hier aufgrund der nach wie vor dürftigen Infos niemand beurteilen. Des Weiteren ist dem Forum eine Steuerberatung nach dem StBerG nicht gestattet, was ich Dir ja schon in einem anderen Thread erläutert habe.


    Im Übrigen heißt es nicht Werbekosten, sondern Werbungskosten.

  • Zitat

    Nochmals mein Rat, vielleicht einmal einen Steuerprofi anzusprechen.

    Ja, das wäre glaube ich sinnvoll und hätte ich jetzt im Nachhinein auch gemacht.
    Das Ding ist bloß, dass ich für das Steuerjahr 2011 noch einen Verlustvortrag geltend machen will und die Frist ja nun schon zum Jahresende ausläuft.
    Klar, hätte mich eher drum kümmern sollen, aber hinterher ist man immer schlauer. ;)


    Zitat


    Ansonsten bist Du verpflichtet, alle steuerrelevanten Tatbestände in Deiner Erklärung anzugeben.


    Ja, ich weiß halt nicht ob sie steuerrelevant sind. Ich werde mal in der Personalabteilung, die das Stipendium zugeteilt hat, nachfragen.
    Die sollten das ja eigentlich wissen.

  • Mein Stipendium richtet sich nach der DFG und in deren Unterlagen steht:

    "Das Stipendium ist steuerfrei nach § 3 Nr. 44 EStG und unterliegt in der Regel nicht dem

    Progressionsvorbehalt gemäß § 32 b EStG (s. Ziff. II.2.6.)."


    Das verstehe ich so, als das ich dieses Stipendium in meiner Steuererklärung nicht angeben muss und es daher auch nicht mit Verlustvorträgen verrechnet werden kann.

    • Offizieller Beitrag

    - Im Anschluss an das Studium wurde eine Promotion begonnen, die mit einem steuerfreien Stipendium finanziert wurde.
    Das Stipendium ist also losgelöst von dem vorher erzielten Verlustvortrag.

    "Das Stipendium ist steuerfrei nach § 3 Nr. 44 EStG und unterliegt in der Regel nicht dem

    Progressionsvorbehalt gemäß § 32 b EStG (s. Ziff. II.2.6.)."


    Das verstehe ich so, als das ich dieses Stipendium in meiner Steuererklärung nicht angeben muss und es daher auch nicht mit Verlustvorträgen verrechnet werden kann.

    Da wäre ich mir nicht so sicher: FG Köln Urteil vom 20.05.2016 - 12 K 562/13 - Quelle: haufe.de


    Bleibt also abzuwarten, was daraus wird.


    In jedem Fall bist du verpflichtet, dem FA diese Einnahmen darzulegen.


    So oder so würde ein gewissenhaft arbeitender Bearbeiter nachfragen, aus welchen Mitteln Du denn Deinen Lebensunterhalt bestritten hast.

  • Ist es nicht so, dass in dem von dir zitierten Urteil die Sachlage so war, dass der Herr Werbungskosten absetzen wollte, die ihm durch ein Studium angefallen sind, für das er aber das Stipendium erhielt? Und somit Kosten als Werbungskosten geltend machen wollte, die ihm effektiv gar nicht angefallen sind, da sie durch das Stipendium gedeckt waren?
    Bei mir ist die Sachlage nach meinem Verständnis anders, da die Werbungskosten aus den Jahren davor in keinem Zusammenhang mit dem Stipendium stehen.
    Das Stipendium habe ich ja nicht für mein Studium erhalten, sondern erst danach.


    Generell scheint die Sachlage bezüglich der Angabe und Verrechnung von Stipendien aber äußerst diffus zu sein. Gefühlt schreibt jeder zweite was anderes und sicher ist sich niemand. Ist es also so, dass es mehr oder weniger "Glücksache" ist, an welchen Bearbeiter ich gerate?

    • Offizieller Beitrag

    Einfach einmal Deinen eigenen Text richtig lesen. Du schreibst:

    - Im Anschluss an das Studium wurde eine Promotion begonnen, die mit einem steuerfreien Stipendium finanziert wurde.
    Das Stipendium ist also losgelöst von dem vorher erzielten Verlustvortrag.

    Das verstehe ich so, als das ich dieses Stipendium in meiner Steuererklärung nicht angeben muss und es daher auch nicht mit Verlustvorträgen verrechnet werden kann.

    In Zusammenhang mit der Promotion entstehen Dir keine Aufwendungen bzw. Du machst keine Aufwendungen in diesem Zusammenhang als Werbungskosten geltend?


    Die Einkunftsermittlung ist auf den jeweiligen Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr) bezogen. Und alles Weitere folgt daraus.


    Und nochmals der Hinweis, den § 10d EStG zu lesen und sich die Einkunftsermittlung vor Augen zu führen (ggf. mit einem Testfall).