Wertstellung Zahlung Eingangsrechnungen (Wiso Mein Büro)

  • Hallo,

    wir sind ein kleines Unternehmen und verbuchen die Rechnungen immer erst am Monatsende, bzw. in den ersten Tagen des Folgemonats.
    Bei Eingangsrechnungen kann ich ja bei "Eingangsrechnung auf bezahlt setzen" kein Datum eingeben. Dies habe ich dann manuell entsprechend

    korrigiert.

    Leider wird hier wohl bei der Auswertung der Umsatzsteuer-Voranmeldung die Wertstellung vom Buchungsdatum genommen, auch wenn ich
    bspw. den letzten Tag des entsprechenden Monats angegeben habe. Folglich ist die Anmeldung der Umsatzsteuer-Voranmeldung nicht korrekt.

    Hat mir jemand einen Tipp, wie ich das Wertstellungsdatum verändern kann. Das Bankkonto steht auf inaktiv, somit kann es daran nicht liegen.


    Danke, G. Fenner

  • Grundsätzlich solltet Ihr das Eingangsdatum der Eingangsrechnungen eintragen und nicht das Buchungsdatum. Das kann zu Problemen um das Jahresende führen.

    Warum sollte die UStVA falsch sein? Die Vorsteuer kann gezogen werden, sobald die Leistung erbracht wurde und die Rechnung vorliegt. Hier ist nicht die Zahlung Voraussetzung!

  • Hallo babuschka,


    das Eingangsdatum ist bei allen Eingangsrechnungen korrekt eingegeben. Wir hatten dieses Problem der UStVa schon vor ca. 4 Monaten und wandte mich an den Support. Diese gaben dann die Info, dass dies am Datum der Zahlung lag. Wir haben es dann korrigiert und dann stimmte auch die UStVa.

    Ich habe nun den Zahlungseingang gelöscht und neu eingegeben, mit Buchungsdatum November 2018. Nun zeigt es auch korrekt die UstVa an. Dennoch vielen Dank für die Rückinfo und ein schönes Wochenende.

    Viele Grüße, auch aus dem Süden Deutschland

    Gabi

  • Noch einmal (aus deiner Frage entnehme ich, dass Ihr Istversteuerer seid):


    Die Istversteuerung gilt nur für Umsätze, nicht für Eingangsrechnungen! Der Zahlungseingang spiet nur bei Umsätzen, nicht bei Lieferantenrechnungen eine Rolle. Da müsst Ihr etwas unterscheiden. Auch bei Rechnungen gehört das Ausstellungsdatum in die Buchung, die Zahlung müsst Ihr natürlich der Rechnung mit dem Datum des Geldeingangs auf Eurem Konto zuordnen. Ohne "OP-Ausgleich" bekommt Ihr keine saubere UStVA und auch keine saubere EÜR hin.

  • babuschka hat Recht, diese Ausnahme bei der Ist-Versteuerung gibt es tatsächlich.


    Hier die Anleitung dazu: https://www.deltra.com/news/februar-2015/ist-besteuerung/


    Ich selbst buche alles bei Zahlungseingang und Ausgang. Das ist für mich einfach transparenter, da wirklich nur das gebucht wird, was auf dem Konto zu-/abgeht. Sollte man jedoch zum Jahresende hin noch eine große Rechnung bekommen und könnte diese gut gebrauchen um den Gewinn zu mindern, sollte man von § 14 UStG gebrauch machen und die Vorsteuer noch im alten Jahr geltend machen auch wenn noch keine Zahlung geflossen ist.