EÜR, Nebengewerbe angemeldet , hauptsächlich Bareinnahmen Kassenbuchpflicht

  • Hallo zusammen,

    ist bei einem Nebengewerbe (deutlich unter 17500), wo die Einnahmen haupsächlich (100 % Fußpflege) in Bar getätigt werden, besteht Kassenbuch Pflicht?

    Im Netzt habe ich folgende Aussage gefunden: wenn Sie einen bargeldintensiven Betrieb führen, sind Sie verpflichtet, ein Kassenbuch zu führen, Neuerung ab 1.01.2017.

    Haufe schreibt, bei EÜR keine Pflicht.

    Was stimmt denn?

  • Da steht nur etwas von einem formellen Kassenbuch https://www.haufe.de/finance/f…k_PI11525_HI11765052.html


    Auch hier findest du einige Hinweise https://www.haufe.de/finance/f…sk_PI11525_HI3591703.html


    Ich würde aber trotzdem empfehlen, ein Kassenbuch zu führen, schon weil du dann wesentlich besser nachweisen kannst, dass wirklich alle Einnahmen und Ausgaben aufgezeichnet werden. Schon mit einer Registrierkasse hast du die Einnahmen dokumentiert und kannst die Tageseinnahmen in einem "Rutsch" buchen, da der Tagesendbon dein Beleg für die Belegablage ist. Auch ein täglicher Abgleich mit dem Sollbestand ist empfehlenswert - so werden Differenzen schnell entdeckt.

  • Danke babuschka, das versuche ich meiner Bekannte klar zu machen. Sie hat ca.10 Einnahmen im Monat ( um 300€), der Aufwand ist ihr zu groß, sogar eine kleine Bargeldkassete und Kassenbuch handschriftlich zuführen. Muss sie selber entscheiden.

    Gruß, natia

  • bei Einnahmen von 300,-- pro Monat liegt eher kein "Betrieb" vor - ehe eine Nebentätigkeit - da müsste ein kleines Buch mit Aufzeichnung von laufenden Einnahmen und Ausgaben genügen. Aber dennoch ist EÜR, USt, GewSt + ESt elektonisch abzugben!


    Lia

    • Offizieller Beitrag

    bei Einnahmen von 300,-- pro Monat liegt eher kein "Betrieb" vor - ehe eine Nebentätigkeit -

    ?(



    Aber dennoch ist EÜR, USt, GewSt + ESt elektonisch abzugben!

    Eben. :censored:

  • bei Einnahmen von 300,-- pro Monat liegt eher kein "Betrieb" vor - ehe eine Nebentätigkeit - da müsste ein kleines Buch mit Aufzeichnung von laufenden Einnahmen und Ausgaben genügen. Aber dennoch ist EÜR, USt, GewSt + ESt elektonisch abzugben!


    Lia

    Danke lialia,

    es ist auch eine Nebentätigkeit, es wird auch alles aufgezeichnet Einnahmen/Ausgaben. Die Abgabe an FA per Elster ist auch klar.

    Die Aussagen im Netz haben mich verunsichert.

    Meines Wissen unterscheidet FA nur EÜR oder Bilanz, natürlich noch Kleinunternehmer wegen MwSt. Es gibt Hauptgewerbe und Nebengewerbe, bei der Anmeldung auszuwählen.

    Aber die Nebentätigkeit, an wann ist es "Betrieb", wer legt es fest... Ich habe nur bedenken, wenn Prüfer kommt und nach dem Kassenbuch fragt, wie sieht es Finanzamt?

    Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Danke lialia,

    es ist auch eine Nebentätigkeit, es wird auch alles aufgezeichnet Einnahmen/Ausgaben. Die Abgabe an FA per Elster ist auch klar.

    Die Aussagen im Netz haben mich verunsichert.

    Noch einmal, Haupt- oder Nebentätigkeit spielt doch für die Einkunftsart etc. keinerlei Rolle! Nicht umsonst habe ich oben versucht, meiner Verwunderung über den Post von lialia auszudrücken. babuschka hat die Möglichkeiten oben doch ziemlich gut beschrieben.

  • ja - da EÜR. Wichtig: jeden Abend Kassensturz und Abgleich mit dem Kassenbuch, muss dokumentiert sein.

  • ja - leider. Du musst täglich eine Eintragung machen und wenn es "nur" der der Eintrag des Bestandes ist.

    • Offizieller Beitrag

    Vor allem vergisst man dann auch nicht bar verausgabte betriebliche Beträge ebenfalls zeitnah bzw. tagesaktuell zu erfassen. Ansonsten kann es da schon einmal zu einem bösen Erwachen kommen.