Internetkosten pro Mietmonat automatisch abrechnen

  • Hallo zusammen,


    für Internetnutzung wurden 10€ pro angefangenen Monat vereinbahrt. Insgesamt werden 3 Wohnungen vermietet. Leider verstehe ich nicht wie ich solche fixe Kosten Automatisch auf Mieter umlege, das Problem beim Leerstand oder kürzerer Mietlaufzeit als 1 Jahr werden die Kosten auf andere Mieter umgelegt, wie kann ich es machen das nur 10€ pro Monat abgerechnet werden sollen und nicht mehr?


    MfG

    Weimer

  • das Problem beim Leerstand oder kürzerer Mietlaufzeit als 1 Jahr werden die Kosten auf andere Mieter umgelegt,

    Wie soll das gehen? Soll etwa, wenn z.B. in einer Wohneinheit 1 Monat Leerstand ist, die üblichen monatlichen Kosten von € 30,- dann auf 2 Wohneinheiten umgelegt werden, habe ich das so richtig verstanden?

    Wenn ja, nach meiem Wissensstand würde das nicht gehen. Man kann schon viele Einstellungen machen, nur wie das gehen soll entzieht sich meiner Kenntnis.

    Bei einem Leerstand z. B. werden doch auch die Grundsteuer anteilmäßig berechnet, warum nicht die Internetgeschichte.

    Auch ist das Internet nicht im Katalog der Betriebskostenarten aufgeführt, daher darf es nicht mit/in der Nebenkostenabrechnung berechnet werden, da sollte nach "Betrag" abgerechnet werden. Dies erfolgt mit einer separaten Rechnung.

    Bitte mal etwas genauer dein Problemstellung darlegen.

  • Zitat

    Auch ist das Internet nicht im Katalog der Betriebskostenarten aufgeführt, daher darf es nicht mit/in der Nebenkostenabrechnung berechnet werden, da sollte nach "Betrag" abgerechnet werden

    Und daraus folgt, dass das ein eigener Vertrag ist, der mit der Miete erstmal nichts zu tun hat. Ich würde das mit dem Anteilschlüssel verteilen, z.B. nach Zahl der mit Internet versorgten Untereinheiten. Leerstand müsste man als Vermieter selber tragen. Ist aber doch auch fair! Ansonsten kannst Du ja danach o.a. Vorschlag nach Betrag abrechnen, brauchst dann aber immer ein Zusatz-Excel oder Beleg, was ja auch wieder kompliziert ist.

    Geht es um reinen Kostenausgleich oder um Gewinnmaximierung? Wenn Du einen Internetzugang gewerblich und gewinnorientiert anbietest, könnten Dir dadurch ggf. vertragliche Pflichten auferlegt werden, für die Überwachung gibt es die Bundesnetzagentur. Ich kann das rechtlich nicht beurteilen, wäre aber vorsichtig und würde das vorher klären.