Umsatzsteuererklärung aus der Einkommensteuererklärung erstellen möglich ohne alles doppelt eingeben zu müssen?

  • Hallo zusammen,


    irgendwie komme ich von der Übersicht her nicht ganz klar mit der Software. (Wiso Steuersparbuch Version 2018 und auch die Vorgänger).


    Ich habe neben mein normalen Einkommen noch ein Nebengewerbe (mit MwSt/USt) und auch noch eine kleine angemeldetet PV Anlage. Diese Dinge sind auch

    in der Einkommensteuererklärung alle Tip Top erfasst. Alle Einnahmen und Ausgaben sind erfasst und die Steuerklärung ist soweit fertig und auch schon abgeschickt.

    Jetzt muss ich aber auch eine Umsatzsteuererklärung für alles abgeben. In der Einkommensteuererklärung sind ja an ein paar Stellen diese Beträge bereits erfasst.

    Jetzt wenn ich aber eine Umsatzsteuererklärung erstelle, müssen wieder alle Daten neu eingegeben werden. Oder Import aus EÜR. Aber die EÜR ist ja auch in der

    Einkommensteuererklärung integriert und passt auch perfekt. Aber wie bekomme ich da jetzt eine Umsatzsteuererklärung? Eigentlich wäre doch das nur ein Klick...


    Übersehe ich da irgendwo eine Funktion in der Einkommensteuererklärung dass hier direkt eine Umsatzsteuererklärung erstellt werden kann? In der Eink.St.Erkl. ist

    die EÜR integriert. Alles passt. Aber wie gehts da nun weiter?


    Würde mich über Antworten freuen, denn ich würde in Zukunft diese Software gerne weiter verwenden. Ist nun die 3. Bei den ersten habe ich tatsächlich alle Daten doppelt eingegeben. Hier kam dann auch vom Finanzamt die Rückfrage ob ich tatsächlich zwei PV-Anlagen habe. Was natürlich nicht so war/ist. Aber in der Einkommensteuererklärung wäre halt alles soooo schön übersichtlich.


    Grüße an alle

  • Aber wie bekomme ich da jetzt eine Umsatzsteuererklärung?

    hallo,

    wenn Die EÜR mit dem Steuer:Sparbuch - Modul EÜR erstellt wurde, kann dort auch die USt.-Erkl. generiert, bzw. diese mittels Werteübernahme automatisch erstellt werden.

    Wurden die Werte für die Gewinnermittlung der EkSt.-Erkl. anderweitig erfasst, können die Daten (steuerpflichtige Umsätze/ abziehbare Vorstuerbeträge etc.) auch "händisch" eingetragen werden.

    Übersehe ich da irgendwo eine Funktion in der Einkommensteuererklärung dass hier direkt eine Umsatzsteuererklärung erstellt werden kann?

    Die Reihenfolge sollte einfach so sein.

    EÜR (Einnahmen-Ausgaben) -> Steueranmeldungen (USt.Va. USt.-Erklärung) und dann die EkSt.-Erklärung.