Ich hatte vor Kurzem eine Betriebsprüfung der Jahre 2014 - 2016. Dabei wurde die Buchhaltung ab 7-2014 mit MeinBüro erstellt.
Am 12.07.2017 veröffentlichte Buhl folgende Meldung:
WISO Mein Büro ist hochoffiziell GoBD-zertifiziert: Das Prüfzertifikat der Audicon GmbH garantiert, dass „die Datenlieferung über die GoBD-Schnittstelle dem von der Finanzverwaltung empfohlenen Beschreibungsstandard entspricht.“
Wenn man sich die o.g. Formulierung durchliest, dann entsteht der Eindruck, dass nicht die Software GoBD zertifiziert ist, sondern nur die Schnittstelle, mit welcher der Prüfer die Betriebsprüfung vornehmen kann. Weiter unter heißt es dann "Die mit WISO Mein Büro erzeugten Dokumente und Aufzeichnungen sind GoBD-konform." https://www.buhl.de/meinbuero/…-buero-gobd-zertifiziert/
Ok, bin ich also auf der sicheren Seite?
Das Finanzamt sieht das anders. Der Prüfer des deutschen Finanzamts, welcher bei uns im September 2018 die o.g. Zeiträume prüfte, bemängelte vor allem die nicht erfolgte / mögliche Festschreibung der Kasse (war nicht möglich bis zum GoBD Update von MeinBüro) und darüber hinaus auch des PayPal-Kontos (ist bis heute nicht festschreibbar). Ob eine nachträgliche Festschreibung ab dem Zeitpunkt des GoBD Updates von MeinBüro hier geholfen hätte... ich wage es zu bezweifeln. Zumal sich das bemängelte PayPal-Konto bis heute nicht festschreiben lässt.
Aufgrund der vorhandenen Mängel hat das Finanzamt mich für die Jahre 2014 bis 2016 geschätzt, völlig unabhängig davon ob konkerte Fehler in der Buchhaltung vorlagen (wovon sicher nicht viele vorhanden waren und auch nicht gefunden wurden). Es ging in erster Linie um die Aufzeichnungspflichten bei der Kasse und um die nicht Festschreibbarkeit der Konten Kasse und PayPal im EDV System Mein Büro Plus.
Es geht mir hier nicht darum die Schuld ausschließlich bei MeinBüro zu suchen. Ich hätte sicher, zumindest in Bezug auf die Kasse zusätzlich handschriftlich aufzeichnen können. Die Mängel bei PayPal ließen sich jedoch nicht durch die Vorlage von PayPal Kontoauszügen ausräumen. Der Prüfer bestand auf die Unzulänglichkeit der Software.
Damit sich jeder selbst ein Bild machen kann füge ich den relevanten Teil der Prüfungsfeststellung bei.
Für mich stellt sich nun die Frage, wird das Finanzamt mir bei der nächsten Betriebsprüfung wieder die ganze Buchhaltung um die Ohren hauen, weil ich das PayPal Konto nicht festschreiben kann? Die Kasse wird von uns inzwischen nicht mehr genutzt, sodass zumindest diese Fehlerquelle ausgeschlossen ist. Übrigens, das Finanzamt nimmt bei einer Hinzu-Schätzung den Gesamtumsatz und nicht etwa nur den Kassen oder den PayPal-Umsatz - auch wenn dieser z.B. nur 10 % des Gesamtumsatzes umfasst... das ist dem Finanzamt egal.
Ich bitte um eine Stellungnahme durch Buhl und die Audicon GmbH mit nachvollziehbarer und ggf. vor Gericht beständiger Begründung warum die Software MeinBüro der GoBD entspricht (hier speziell die Aufzeichnung der PayPal Umsätze) und der Prüfer des Finanzamts Unrecht hat. Ich bitte hier auch folgenden Beitrag mit Hinweis auf die aktuellen Fehler in den PayPal-Umsätzen zu beachten: https://www.buhl.de/wiso-softw…um/index.php?thread/85468