Hallo,
mein Lebensgefährte ist noch nebenberuflich tätig.
Er hat erst in diesem Jahr seine Steuererklärung von 2016 abgegeben. (Ja zu spät, er ist da sehr nachlässig) Daraufhin hat er einen Steuerbescheid mit einer Rückzahlung von Einkommenssteuer und Umsatzsteuer erhalten. Diese Rückzahlung wurde auf Grund der fehlenden Steuererklärung 2017 einbehalten. Zusätzlich musste er eine Umsatzsteuervorauszahlung für das Jahr 2017 leisten.
Nun hat er ein Schreiben bekommen, dass man ihm die betrieblichen Fahrkosten, die er seid vielen Jahren mit 60% ansetzen konnte nur noch mit 10% ansetzen darf, auch schon für das Jahr 2017. Darf das Finanzamt die rückwirkend machen?
Als Fehler wurde in dem Schreiben auch angegeben, dass er die Umsatzsteuer 2016, die er ja noch nicht erhalten hat, in der Steuererklärung 2017 nicht berücksichtigt hat. Muss er das da schon mit angeben oder erst in dem Jahr, wenn die Umsatzsteuererstattung auch erfolgt ist? Ich hoffe es ist nicht so verwirrend.
Wäre schön, wenn mir da jemand auf die Sprünge helfen könnte.
MfG micky71