Abrechnung eintägige kurzfristige Beschäftigung

  • Guten Tag,


    ich bin Freiberufler und mache derzeit mit WISO meine Steuererklärung für 2017 (ich weiß, etwas verspätet...). Ich hatte einen eintätigen Job als Statist an einem Filmset. Dieser wurde über die Sozialversicherungsnummer abgerechnet und dementsprechend habe ich einen Lohnsteuerbescheid bekommen. Die Tätigkeit fällt unter die Personenkategorie 110 (Kurzfristige Beschäftiung über 450 Euro), daher beinhaltet die Abrechnung Lohnsteuer-, Solidaritätszuschlag- und Kirchensteuerabgaben, jedoch keine KV, RV, AV und PV Abgaben. WISO bietet beim Ausfüllen des Formular N nur die Kategorie "Angestellter/Arbeiter", behauptet jedoch, dass meine Angaben falsch sind, da in dieser Kategorie auf jeden Fall KV, RV, AV und PV Abgaben stattfinden. Ansonsten sehe ich nur die Option Minijobber, was es ja an sich nicht ist. Die Beträge kamen in zwei verschiedenen Monaten an (380 und 420,80 NET), der Job fand nur an einem Tag statt. Soll ich die beiden Beträge unter der Kategorie "Minijobber, falls nicht pauschal versteuert" angeben? Bekomme ich dann trotzdem meine Lohnsteueranteile zurück?


    Vielen Dank für die Hilfe!

    • Offizieller Beitrag

    mit WISO

    Ein Programm nur mit dieser Bezeichnung gibt es nicht. Welche Programmversion nutzt Du also genau?


    WISO bietet beim Ausfüllen des Formular N nur die Kategorie "Angestellter/Arbeiter", behauptet jedoch, dass meine Angaben falsch sind, da in dieser Kategorie auf jeden Fall KV, RV, AV und PV Abgaben stattfinden.

    Sagt der Programmhinweis nicht vielmehr, du mögest bitte Deine Angaben insoweit auf Vollständigkeit überprüfen und ggf. nach erneuter Überprüfung als ok ("ignorieren") kennzeichnen). Deshalb bei programmbezogenen Fragen immer bereinigte Screens anhängen.


    Bekomme ich dann trotzdem meine Lohnsteueranteile zurück?

    Du gibst die Lohnsteuerbescheinigung/en 1:1 in die Maske/n ein. Sofern der Arbeitnehmer-Pauschbetrag nicht überschritten ist, wirkt sich der Arbeitslohn dann nicht auf die Steuerhöhe aus. Die einbehaltenen Lohnabzugsbeträge werden natürlich an-/abgerechnet. Ob Du etwas erstattet bekommst, das hängt natürlich von Deinen anderen Besteuerungsgrundlagen, z.B. Deinem Ergebnis aus selbständiger Tätigkeit, ab.