Die Software WISO Mein Büro als solche ist nicht GoBD zertifiziert

    • Offizieller Beitrag

    Die Software als solche ist nicht zertifiziert,



    Interessant! Durch das zahlreiche Zitieren mit Sätzen aus der ach so strengen GoBD in den Anleitungen, die die GoBD erfordert, wird der Eindruck erweckt die Software erfüllt diese Bedingungen. Bis schliesslich auch Buhl selbst sich zu der Aussage hinreissen läßt.


    Das hört sich dann so an:

    Alle Zitate Originalton BUHL:


    "Seit dem neusten Update ist die Software GoBD konform."


    " WISO Mein Büro 365 - GoBD-Konform"



    Gepostet am 10.12.2018;

    Video: Da WISO Mein Büro GoBD-konform ist,....

    "Keine Panik vor dem Finanzamt: Mein Büro arbeitet GoBD-konform."



    "GoBD-konform MeinBüro"



    Gepostet am 10.10.2018;

    Wie einfach und bequem Sie die gefürchteten GoBD-Vorschriften mit WISO Mein Büro 365 erfüllen, erfahren Sie in einem separaten Lernvideo.


    und es geht weiter:

    "SO ARBEITEN SIE MIT MEINBÜRO GoBD-KONFORM"



    "GoBD-konformes Arbeiten mit MeinBüro:

    "... im anschließenden Tutorial zeigen wir Ihnen, wie WISO Mein Büro Ihnen im betrieblichen Alltag das Einhalten der GoBD-Vorschriften erleichtert. Im Mittelpunkt stehen dabei die folgendenAnforderungen und Leistungsmerkmale:

    ■ Zugriffsschutz durch Vergabe von Anwender-Berechtigungen,

    ■ Automatische Protokollierung aller GoBD-relevanten Änderungen und Daten-Übertragungen,

    ■ Obligatorischer Schutz GoBD-relevanter Dokumente und Aufzeichnungen vor nachträglicher Änderung („Festschreibung“),

    ■ GoBD-konforme Archivierung einzelner MeinBüro-Dokumente,

    ■ Zuordnung externer Dokumente zu MeinBüro-Vorgängen,

    ■ Erzeugen von GoBD-Ausgabedateien vor oder während einer Betriebsprüfung sowie

    ■ Sichern und Wiederherstellen der MeinBüro-Datenbank.



    Konkret:

    die GoBD "Erleichterung" ist keine Erleichterung - sie kommt einer geschickten Täuschung nahe, der der Kunde bei all diesen Formulierungen erliegt.

    Es wird ganz und gar keine Abgrenzung zur Schnittstelle herausgestellt und die notwendige Unterscheidung überall unterlassen. Bis Datum 13.12.2018



    Der Satz "Seit dem neusten Update ist die Software GoBD konform." trifft es doch genau!!



    Wir User wollen eine echte Unterstützung auch im Alltag GoBD konform arbeiten zu können. Dazu bedarf es deutlich mehr Information und Unterscheidung und Anpassung als bisher von BUHL.



    MFG


    SAMM


    P.S.: Gefunden: Das Rundum Sorglos Paket

    Die GoBD zertifizierte Bürosoftware




    GoBD-konform mit Bürosoftware: Unsere Checkliste

    Noch ein Tipp:



    Bei Ihrer Entscheidung für die richtige Software sollten Sie auch nach entsprechenden Zertifikaten Ausschau halten. WISO Mein Büro ist GoBD-zertifiziert!


    Der Link in dem umkreisten TIPP beschreibt die GoBD Zertifiziereung deutlich bescheidener.

  • Moin Zusammen,


    ich habe Buhl mal deswegen angeschrieben und mich über die irreführende Werbung beschwert und Rückerstattung der Nutzungsentgelte verlangt. Das kam als Antwort

  • Zitat

    Der Fall ist vergleichbar mit einem „StVO-konformen Auto“. Wenn Sie sich mit dem im Straßenverkehr regelkonform verhalten, haben Sie in einer Polizeikontrolle nichts zu befürchten (Reifen, Bremsen, Licht – alles in Ordnung). Wenn Sie damit aber 60 km/h in einer Tempo-30-Zone fahren, werden Sie trotzdem geblitzt und müssen ein Bußgeld zahlen.

    Wenn die StVO vorschreibt, dass ich bei Schnee Winterreifen brauche, komme ich evtl. glimpflich davon wenn ich bei Geschwindigkeitskontrollen in der T30-Zone auch 30 fahre und nicht 60. Im Falle einer Kontrolle bin ich jedoch trotz 30kmh dran.


    Wenn also das Finanzamt zwingend unveraenderliche Daten moechte bringt es nichts wenn ich meinen Kram ordentlich mache aber eben nicht sicherstellen kann, dass Daten nicht veraendert wurden. Verstehe die Aussage von Buhl daher nicht.


    Ich hab grundsaetzlich immer jeden Kassenzettel, sowie Papierrechnungen sofort nach Erhalt eingescannt und sauber gesichert, 1x/Woche alle Daten inkl. Mein Buero Datenbank verschluesselt auf einem Server gespeichert (mit Checksumme) und trotzdem bringt das alles nichts, wenn der Finanzbeamte ein DMS System sehen will was den GoBD-Richtlinien entspricht, sowie Buchhaltungssoftware die nachtraeglich keinerlei Aenderungen zulaesst.

  • Zitat

    was den GoBD-Richtlinien entspricht, sowie Buchhaltungssoftware die nachtraeglich keinerlei Aenderungen zulaesst.

    Das ist absoluter Quatsch!!


    In der Software gibt es diverse Sperren nach dem Absenden der Steuerformulare, nach einem Fibuexport, nach Ablauf von 30 Tagen, nach abschließen einer Rechnung, dass man laut GoBD diese Daten nicht mehr verändern darf. Alle Änderungen werden trotzdem geloggt.


    Wer es dann dennoch tut, trotz aller Warnungen und Sperrungen, ist auch laut GoBD Verordnung selbst dafür verantwortlich und nicht die Software.

  • Wenn entscheidende Bereiche Aenderungen zulassen, welche eigtl. keine Aenderungen zulassen sollten (z.b. Paypal) ist das ein Fehler. Punkt

    Du sagst es...


    Hoffentlich kommt da noch etwas von Buhl. Überspitzt gesagt könnte man auch direkt mit Excel und Word arbeiten...

    WISO Mein Büro 365 - SKR04, EÜR, Ist-Versteuerung

  • Nein, das stimmt so auch nicht. Wesentliche Änderungen werden geloggt. In Excel sind Änderungen nicht mehr nachvollziehbar, mit Ausnahme des Änderungsdatums der Datei. Das ist schon ein himmelweiter Unterschied zwischen Änderungen zulassen und Änderungen protokollieren.


    Insofern SOLLTE (ich habe jetzt keine Erfahrung, ob dem auch so ist) der Prüfer auch zufrieden sein, wenn er sieht, dass keine Änderungen gemacht wurden, wo er keine haben möchte. Und wenn doch Änderungen gemacht wurden, sind sie auch wieder nachvollziehbar. In meinen Augen sollte das dem Finanzamt reichen, alles andere ist Bürokratendenke. Ich gebe aber zu, dass einem der gesunde Menschenverstand wenig hilft, wenn "der Stärkere" das anders sieht.

  • Insofern SOLLTE (ich habe jetzt keine Erfahrung, ob dem auch so ist) der Prüfer auch zufrieden sein, wenn er sieht, dass keine Änderungen gemacht wurden, wo er keine haben möchte. Und wenn doch Änderungen gemacht wurden, sind sie auch wieder nachvollziehbar. In meinen Augen sollte das dem Finanzamt reichen, alles andere ist Bürokratendenke. Ich gebe aber zu, dass einem der gesunde Menschenverstand wenig hilft, wenn "der Stärkere" das anders sieht.

    Hallo,


    ich habe das ganze Thema vor ein paar Tagen mit einem Prüfer vom Finanzamt besprochen. Es ist tatsächlich so das diese PayPal Konto wie normale Bank Konten behandelt werden. Das heißt diese dürfen sich nachträglich nicht ändern lassen (Umsätze löschen lassen etc.) alles andere würde zu einer Schätzung führen. Das betrifft übrigens auch diese "Placed" Buchungen und die Korrekturen dazu im Jahre 1970.

    Es ist so gefordert das diese Konten nicht nachträglich bearbeitet werden dürfen fertig aus! Und Buhl muss hier endlich in die Pflicht genommen werden solche "Fehler" zu beheben wenn Sie schon mit Zertifizierungen werben.

  • OK. Auf jeden Fall gut zu wissen.

    Gut wäre, wenn man das irgendwo schriftlich hätte (muss ja nicht konkret um Paypal gehen). Dann muss doch Buhl reagieren, würde ich sagen. Oder ist da schon so eine Art Anforderungsnachweis als Ticket weiter geleitet worden, und es passiert trotzdem nichts? Das ist jedenfalls meine Theorie, dass es keine solche offizielle Anforderung gibt und in der Software nur das unbedingt Nötige diesbezüglich umgesetzt wird.

  • Es ist tatsächlich so das diese PayPal Konto wie normale Bank Konten behandelt werden. Das heißt diese dürfen sich nachträglich nicht ändern lassen (Umsätze löschen lassen etc.) alles andere würde zu einer Schätzung führen. Das betrifft übrigens auch diese "Placed" Buchungen und die Korrekturen dazu im Jahre 1970.


    Die Frage die ich mir stelle ist, wie kann ich - ohne Zutun von Buhl - das Ganze erstmal selbst in den Griff bekommen?

    Reichen hier nicht theoretisch die Auszüge von PayPal? Die zeigen ja lückenlos wie der Verlauf war.

    WISO Mein Büro 365 - SKR04, EÜR, Ist-Versteuerung

  • OK. Auf jeden Fall gut zu wissen.

    Gut wäre, wenn man das irgendwo schriftlich hätte (muss ja nicht konkret um Paypal gehen). Dann muss doch Buhl reagieren, würde ich sagen. Oder ist da schon so eine Art Anforderungsnachweis als Ticket weiter geleitet worden, und es passiert trotzdem nichts? Das ist jedenfalls meine Theorie, dass es keine solche offizielle Anforderung gibt und in der Software nur das unbedingt Nötige diesbezüglich umgesetzt wird.

    Ich denke, auch wenn der Prüfer das PayPal-Konto in MB bemängelt, ließe sich über den PayPal-Kontoauszug zweifelsfrei nachweisen, dass da keine Änderungen gemacht wurden. Insofern wäre eine Schätzung allein wegen des PayPal-Kontos wohl eher unangebracht. Aber trotzdem sollte Buhl sich befleißigen und das PayPal-Konto einem Bankkonto gleichsetzen und ganz dringend die placed-Buchungen korrekt handhaben und die dämlichen 1970-Buchungen abschaffen. Mein Geld kann damit ja schließlich auch korrekt umgehen.

  • Ok, also hier ein Hinweis, wie wir es handhaben (wir machen keine Bargeschäfte), und wie auch MB wohl als manipulationssicher gelten dürfte:

    1. Datenbanken auf einem Server.

    2. Belege werden ersetzend eingescannt und in den Ordnern zu den Buchungen untergebracht - jeweils mit einer (externen) qualifizierten elektronischen Signatur mit qualifiziertem Zeitstempel versehen; Signatur gilt dann per definitionem auch als Bestätigung der Übereinstimmung mit dem Original.

    3. Datenbanken werden auf dem Server automatisch täglich in einen Backup-Ordner gesichert (Software "GBAK Scheduler": https://sites.google.com/site/gbakscheduler/).

    4. Dateien in den buchhaltungsrelevanten Dateiordnern werden mit der Software "HashMyFiles" (https://www.nirsoft.net/utils/hash_my_files.html) automatisch jeden Tag gehasht (=Prüfsumme gebildet) - inklusive der Dateien selbst, die jeweils die ältere Hash-Liste bilden. So bildet sich ein "Hash-Baum".

    5. Damit auch klar ist, in welchem Ordner sich wann genau welche Datei befindet bzw. befand, wird dies automatisch täglich mit "dirlist" (https://www.mitec.cz/dirlist.html) in einer Datei festgehalten.

    6. Die gesamten buchführungsrelevanten Daten werden dann täglich (inkrementell und versioniert) mit Arq5 (https://www.arqbackup.com/ - kostenpflichtig) zu Amazon S3 (wichtig: auf einen Server in Deutschland) bei Amazon AWS hochgeladen (https://aws.amazon.com/de/) - ist im Vergleich spottbillig (weniger als 10 Euro pro Monat für ein knappes halbes TB an gesicherten Daten).

    7. Die E-Mails werden revisionssicher automatisch mit EcoMailz (https://www.ecodms.de/index.php/de/ecomailz - kostenpflichtig) archiviert. Die Backups der Mails werden automatisch erstellt und ebenfalls wie Nummer 6 archiviert.

    8. Ganz wichtig: Das Ganze (inklusive Behandlung der zu scannenden Dokumente usw.) ist in einer Verfahrensdokumentation festgehalten, die wir individuell erstellt haben.


    Das Ganze klingt schrecklicher, als es ist - es ist komplett wartungsarm, die verwendete Software schreit nicht andauernd nach Updates und läuft geräuschlos im Hintergrund. An Server- und Cloudspeicher wird kaum etwas zusätzlich verbraucht; hier etwas zu fälschen oder zu manipulieren erscheint mir praktisch unmöglich. Datenschutzrechtlich sichern wir uns durch Verschlüsselungen, harte Zugangskontrollen (Software, Rechtekonzepte, und physisch zum Server), Verschlüsselung der Daten vor dem Upload in die Cloud sowie einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit Amazon AWS (Schriftform ist nicht mehr erforderlich, aber genaue Dokumentation des Vertrages) absichern.


    Aber bitte: Dies ist nur eine Beschreibung, kein Tipp, und ich hafte hier für nichts.

  • Aber für kleine Einzelkämpfer nicht handhabbar und für viele wahrscheinlich auch zu teuer. Soviel Extra-Software kann man sich bei kleinen Einkünften nicht leisten. Für besser verdienende sicher eine gute Lösung, aber eben nicht für Kleinverdiener, die häufig mit Mein Büro arbeiten.

  • für viele wahrscheinlich auch zu teuer

    Wieso? Bis auf "EcoMailz" und "Arq5" ist das alles Freeware, und EcoMailz kostet als Einmallizenz 49,00 Euro, was sicherlich günstiger ist als die Nachzahlung, die anstehen würde, wenn ein Prüfer bemängelt, dass die E-Mails nicht revisionssicher gespeichert sind. Statt "Arq5" kann man sicherlich auch andere Lösungen finden, um regelmäßig in die Cloud zu sichern, und wenn nicht, kostet die Einmallizenz 49 US-Dollar (plus Umsatzsteuer - Leistung eines außerhalb der EU ansässigen Unternehmers). Eine Cloud-Sicherung der buchhaltungsrelevanten Daten halte ich auch für Kleinstunternehmer für komplett unverzichtbar.