Verlustvortrag über mehrere Jahre übernehmen

  • Hallo,

    ich habe mit einen Verlustvortrag (mit Bescheid zum 31.12.2014) und möchte nun die Steuererklärung 2015, 2016 und 2017 machen. In den Jahren 2015 und 2016 habe ich noch studiert und kaum Lohnsteuer gezahlt, jedoch keinen weiteren Verlust einfahren. Muss ich den verbleibenden Verlustvortrag für alle 3 Jahre eintragen damit der Haken "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" durch WISO gesetzt wird? Oder muss ich die Beträge für 2016 und 2017 selbst ermitteln, bzw. durch das Finanzamt ermitteln lassen?

    • Offizieller Beitrag

    Hat sich erleidigt.

    Wohl eher nicht, da dem wohl ein Missverständnis zu Grunde liegt.


    Man kann unter Voransicht->Berechnung den verbleibenden Verlustvortrag nachschauen und im nächsten Jahr eintragen lassen.

    Voraussetzung für alles ist immer noch ein Verwaltungsakt der Finanzverwaltung. ;)


    Wie schon dutzendfach erklärt und über die erweiterte Forumssuche auffindbar, ist für jeden Veranlagungszeitraum eine ESt-Erklärung bzw. eine Erklärung zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen (hier verbleibender Verlustabzug auf den 31.12.d.J.) abzugeben.

  • Wie schon dutzendfach erklärt und über die erweiterte Forumssuche auffindbar, ist für jeden Veranlagungszeitraum eine ESt-Erklärung bzw. eine Erklärung zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen (hier verbleibender Verlustabzug auf den 31.12.d.J.) abzugeben.

    Dazu hätte ich eine kleine Frage (ohne direkt einen neuen Thread aufzumachen): wie kann ich die Software dazu bringen, dass diese auf frühere Jahre (z.B. 2016) umswitcht, wenn ich für das Jahr (2016) noch einen Verlustvortrag geltend machen möchte? Wenn ich z.B. den Zeitraum eingeben soll, erscheint ja bei der Eingabe der 2018er Kalender. Wie kann ich das Programm sozusagen auf die vorherigen Jahre umswitchen?

    • Offizieller Beitrag

    Es wäre auch unnütz gewesen, einen neuen Thread aufzumachen, denn auch diese Frage wurde schon unzählige Male beantwortet.

    Also garnicht. Da gibt es nichts zu switchen, die Steuerprogramme sind immer Jahresversionen für ein bestimmtes Steuerjahr.

  • Es wäre auch unnütz gewesen, einen neuen Thread aufzumachen, denn auch diese Frage wurde schon unzählige Male beantwortet.

    Also garnicht. Da gibt es nichts zu switchen, die Steuerprogramme sind immer Jahresversionen für ein bestimmtes Steuerjahr.

    Jo, danke!! Hab ich dann auch gemerkt, aber konnte mit Hilfe der alten Formulare das Ganze dann noch ganz gut ohne Programm erledigen