Von Eltern bezahlte Miete absetzen

  • Hallo,

    angenommenen, man habe als Student einen Mietvertrag abgeschlossen und die Eltern übernehmen die Miete (sie haben aber wie gesagt NICHT den Mietvertrag unterschrieben, sondern kommen lediglich für die Miete auf): kann der Student diese Kosten dann dennoch als Verlustvortrag geltend machen?


    Ich hätte jetzt vermutet, dass es nur dann nicht möglich wäre, wenn ein Elternteil auch den Mietvertrag unterzeichnet hat. Dies sei aber bei dem erwähnten Beispiel nicht der Fall (hier habe der Student den Vertrag unterzeichnet).

  • Und was hat diese (Übungs-)aufgabe mit der Programmbedienung zu tun? Steuerberatung wird hier nicht gemacht.

    • Offizieller Beitrag

    Abgesehen davon für die Eltern eher vorrangig ein Fall des § 33a EStG (sofern kein Kindergeld gezahlt) und dann bei Empfänger Einkommensverwendung (ganz normal nach EStG abzuprüfen).

  • Abgesehen davon für die Eltern eher vorrangig ein Fall des § 33a EStG (sofern kein Kindergeld gezahlt) und dann bei Empfänger Einkommensverwendung (ganz normal nach EStG abzuprüfen).

    Leider kann ich als Laie mit Ihrer Antwort nicht so viel anfangen. Ist es also in solch einem beschriebenen Übungsfall möglich oder eher nicht, dass derjenige, der den Vertrag geschlossen habe (aber die Miete vom Konto eines Elternteils ausgehe) die Mietkosten dann als Verlustvortrag geltend machen könne?

    • Offizieller Beitrag

    in solch einem beschriebenen Übungsfall

    Wir lösen hier keine Übungsfälle.

    Und was hat diese (Übungs-)aufgabe mit der Programmbedienung zu tun? Steuerberatung wird hier nicht gemacht.