Erstellung der Betriebskostenabrechnung

  • Hallo,


    ich bin neu hier um Forum und auch generell in der Welt der Vermieter. Ich besitze 1 vermietete ETW in einem MFH. Vor kurzem kam dann endlich die Abrechnung für das Jahr 2017 von der Hausverwaltung. Ich habe mich also gleich an die Betriebskostenabrechnung gemacht und habe damit noch so meine Schwierigkeiten.

    Die Abrechnung des Hausverwaltung enthält Punkte wie Hausreinigung, Aufzug, Grünanlagenpflege, ... Dies sind ja alles Kosten die ich auf den Mieter umlegen kann. Wenn ich alles richtig verstanden habe, muss ich all diese Kosten im Bereich "Rechnungen" angeben. Dort wird dann aber nach einem Rechnungsdatum gefragt und da ich ja keine richtige Rechnung, sondern lediglich die Abrechnung erhalten habe, frage ich mich welches Datum ich dort angeben soll.

    Außerdem bin ich mir bzgl. des Umlageverfahrens nicht sicher. Da ich nur 1 ETW besitze, entfallen ja alle Kosten direkt auf diesen 1 Mieter. Kann ich daher "Auf einen Mieter" auswählen oder muss es dennoch "Nach Umlageschlüssel" sein?



    Da es meine 1. Betriebskostenabrechnung ist bin ich natürlich auch generell für Tipps und Hilfe offen und freue mich über Antworten.


    Danke

  • Hallo, ich arbeite zwar mit dem Verwalter, aber denke einige Denkanstöße geben zu können.


    Bei dem rechnungsdatum gebe einfach der 31.12.17 ein, dann werden die Kosten korrekt zugebucht.


    Mit dem Begriff nur auf 1 Mieter wird es auch wohl klappen, denn du hast ja nur einen angelegt. Also versuche es mal, denke dass das so klappt.

  • Danke für die rasche Antwort. Ich hatte bislang auch erstmal 29.12.2017 verwendet, da dies der letzte Arbeitstag in 2017 war.

    Ich werde es dann jetzt erst einmal mit er Umlage auf den Mieter probieren.

    Ich habe mir auch noch einmal angesehen wie das mit der Umlage der Kosten funktionieren würde. Ich habe ja entsprechende Umlageschlüssel angegeben und d.h. dass das Programm am Ende auf die selben Summen kommen müsste, wie sie mir von der Verwaltung genannt wurden.

    Vl. werde ich das noch einmal ausprobieren.


    Dann noch ein schönes Wochenende

  • Ich hatte bislang auch erstmal 29.12.2017 verwendet, da dies der letzte Arbeitstag in 2017 war.

    Oh, da bitte von absehen. Denn ein Abrechnungszeitraum muss 12 Monate betragen, da kannst du nicht am 29.12. Schluss machen.


    Wenn du die von der Hausverwaltung berechneten Kosten für deine Wohnung nimmst und an den "1 Mieter" berechnest, dann brauchst du keine Umlagschlüssel eintragen. Zusätzlich zu den Kosten der HV musst du nur noch die Grundsteuer, die du separat bekommst, dabei nehmen. Damit denke ich, hast du alles eingegeben.


    Ebenfalls einen schönen 3. Advent.