Hallo,
ich bin neu hier um Forum und auch generell in der Welt der Vermieter. Ich besitze 1 vermietete ETW in einem MFH. Vor kurzem kam dann endlich die Abrechnung für das Jahr 2017 von der Hausverwaltung. Ich habe mich also gleich an die Betriebskostenabrechnung gemacht und habe damit noch so meine Schwierigkeiten.
Die Abrechnung des Hausverwaltung enthält Punkte wie Hausreinigung, Aufzug, Grünanlagenpflege, ... Dies sind ja alles Kosten die ich auf den Mieter umlegen kann. Wenn ich alles richtig verstanden habe, muss ich all diese Kosten im Bereich "Rechnungen" angeben. Dort wird dann aber nach einem Rechnungsdatum gefragt und da ich ja keine richtige Rechnung, sondern lediglich die Abrechnung erhalten habe, frage ich mich welches Datum ich dort angeben soll.
Außerdem bin ich mir bzgl. des Umlageverfahrens nicht sicher. Da ich nur 1 ETW besitze, entfallen ja alle Kosten direkt auf diesen 1 Mieter. Kann ich daher "Auf einen Mieter" auswählen oder muss es dennoch "Nach Umlageschlüssel" sein?
Da es meine 1. Betriebskostenabrechnung ist bin ich natürlich auch generell für Tipps und Hilfe offen und freue mich über Antworten.
Danke