Nachweis Familienheimfahrten anlässlich doppelter Haushaltsführung (--> Fahrtenbuch zwingend notwendig?)

  • Hätte diesbezüglich auch ne Frage: Wie sähe das Ganze bei den Heimfahrten bei einem Doppelten Haushalt aus? Angenommen, man fahre jede 2. Woche zu seinem Ersthausstand (Heimat) und hebe sich auch sämtliche Benzinquittungen auf. Reicht das dem Finanzamt i.d.R. aus oder möchte das Finanzamt auch im Zusammenhang bei einem Doppelten Haushalt bzgl. der Heimfahrten zwingend ein Fahrtenbuch sehen?

    • Offizieller Beitrag

    Und nochmals der Hinweis: Bitte kein Thread-Hijacking. Hatte außer der Pkw-Benutzung rein gar nichts mit dem Ausgangsthema zu tun.


    Und ebenfalls in neuen Thread verschoben mit Möglichkeit zur Änderung der Überschrift.

  • Thread-Hijacking?

    wer bis zum Buhl-Softwareforum gefunden hat, sollte auch eine Suchmaschine mit dieser Frage füttern können.

    Wikipedia z.B. ist der Meinung: dass damit

    Zitat

    Als Thread-Hijacking bezeichnet man eine Antwort in einem Thread eines Webforums, die nichts mehr dem ursprünglichen Thema des Threads zu tun hat

    gemeint ist.

    ;)

  • Im Prinzip nein - aber: die doppelte Haushaltsführung ist nachzuweisen. Ohne Fahrtenbuch gibt es dann maximal die Pauschale von 0,30 € pro Kilometer (Finanzamt prüft auch die Kilometer nach!)

  • Im Prinzip nein - aber: die doppelte Haushaltsführung ist nachzuweisen. Ohne Fahrtenbuch gibt es dann maximal die Pauschale von 0,30 € pro Kilometer (Finanzamt prüft auch die Kilometer nach!)

    Mhh, ok: Aber vertiefen wir das mal. Ich habe nun zwar schon einiges zu dem Thema doppelte Haushaltsführung gelesen, aber die Frage, ob ein Fahrtenbuch "zwingend" notwendig ist als Nachweis konnte ich mir bisher nicht beantworten.
    Die Frage ist: wie will das Finanzamt die Kilometer denn nachprüfen, wenn man kein Fahrtenbuch führt? Also was ich auf jeden Fall machen würde, wäre die Kilometerzahl am 1.1.19 zu notieren und dann JEDE Tankquittung aufzuheben. Meine These wäre, dass das FA dann anhand der Vielzahl an Tankquittungen abschätzen kann, ob genügend Heimfahrten stattgefunden haben oder nicht.

  • das FA prüft doch erst mal ob überhaupt die Voraussetzungen für die Geltendmachung erfüllt sind.

    Sind sie es, dann musst Du die km nachweisen. Siehe Beitrag # 6 von nesciens

    Und schon vor Jahren hat das FA Google-Maps zur überprüfung genutzt

    Ok. Und angenommen, die Bedingungen seien erfüllt: Ob ein Fahrtenbuch dann verlangt wird, kann also sein, muss es aber nicht. Die Methode, sämtliche Tankquittungen aufzuheben, wäre also evtl. auch möglich (je nach FA)?

    • Offizieller Beitrag

    Mhh, ok: Aber vertiefen wir das mal. Ich habe nun zwar schon einiges zu dem Thema doppelte Haushaltsführung gelesen, aber die Frage, ob ein Fahrtenbuch "zwingend" notwendig ist als Nachweis konnte ich mir bisher nicht beantworten.

    Mag daran liegen, dass es eben auf den Einzelfall ankommt. ;)


    Und angenommen, ... .

    Was soll immer dieses "angenommen"? Wir machen hier keine Steuerberatung.


    Die Methode, sämtliche Tankquittungen aufzuheben, wäre also evtl. auch möglich (je nach FA)?

    Was sollen die Tankquittungen alleine denn aussagen? Allenfalls ein Indiz, mehr aber auch nicht. Durch andere Nachweise zu belegen bzw. glaubhaft zu machen. Und da sind wir beispielsweise wieder bei geeigneten Aufzeichnungen. Alles weitere hängt dann u.a. auch noch vom Umfang der Fahrten ab, was Dir eine kurze Recherche eigentlich gezeigt haben müsste.

  • miwe4: Ich kenne es aus einem anderen seriösen Forum (was aber mit Steuersachen nichts zu tun hat), dass dort in den Bestimmungen sogar explizit darauf hingewiesen wird, NIE reale Fälle zu schildern und man deswegen immer alles in Annahmen und im Konjunktiv formulieren soll. Deswegen bin ich hier auch entsprechend vorsichtig und verwende immer "angenommen" - unabh. davon, ob es mit meiner Realität etwas zu tun hat oder nicht (und es mich eben einfach "nur" interessiert). Insofern hier etwas anderes gilt, wäre ich dankbar, mich darüber zu informieren.

    Na ja: ist also scheinbar alles nicht so einfach. Wie ihr selbst schreibt: ein Fahrtenbuch ist nirgends explizit vorgeschrieben. Klar hilft es natürlich enorm: aber es ist auch viel Aufwand (v.a. wenn man es per Hand führt und nicht elektronisch) . Quittungen können natürlich ein Indiz sein, aber natürlich ist auch da Betrug möglich (wie Bautroika bereits anmerkte in einem überspitzt dargestellten Beispiel).

  • Nein - Tankquittungen allein reichen nie aus! Grund: man kann ja auch viele Kilometer im Urlaub fahren etc., ist kein Beweis für die Kilometer für Familienheimfahrten. Allenfalls Tankquittungen aus dem Heimatort könnten als Nachweis dienen, aber auch nicht allein.


    Weitere Nachweise könnten Arzttermine etc. sein, die belegen, dass man am Heimatort war. Es ist eine Vielzahl von vorliegenden Nachweisen, die Heimfahrten glaubhaft machen können.


    Aber wie meine Vorredner schon gesagt haben: erst einmal muss klar sein, dass die Voraussetzungen für einen doppelten Haushalt vorliegen.

  • Nein - Tankquittungen allein reichen nie aus! Grund: man kann ja auch viele Kilometer im Urlaub fahren etc., ist kein Beweis für die Kilometer für Familienheimfahrten. Allenfalls Tankquittungen aus dem Heimatort könnten als Nachweis dienen, aber auch nicht allein.


    Weitere Nachweise könnten Arzttermine etc. sein, die belegen, dass man am Heimatort war. Es ist eine Vielzahl von vorliegenden Nachweisen, die Heimfahrten glaubhaft machen können.


    Aber wie meine Vorredner schon gesagt haben: erst einmal muss klar sein, dass die Voraussetzungen für einen doppelten Haushalt vorliegen.


    Danke für die Antwort! Aber ich hätte generell noch zwei Fragen bzgl. des Führens eines Fahrtenbuchs:


    1.

    Wie genau sind denn sog. "Mischfahrten" (z.B. Arbeit - Supermarkt (durch Umweg) - Zuhause) einzutragen? Ist es dann möglich, in den im Fahrtenbuch ersichtlichen Feldern in einer Spalte diese Mischfahrt einzutragen? Also dann unter dem Betreff "Arbeitsweg", aber eben unter Kenntlichmachung des Umwegs (also dann z.B. unter "geschäftlich" 10 km eintragen und unter "privat" 2 km (Umweg) eintragen). Oder müssen diese Fahrten alle einzeln aufgeführt werden? Wenn ja: in welcher Weise?


    2.

    Wie genau sind reine Tankfahrten im Fahrtenbuch zu vermerken? Unter welchen Betreff fallen diese ("Privat", Betriebsfahrt",...)? Gleiches frage ich mich, wenn ich auf dem Weg zur Arbeit ohne Umweg einen Tankstop einlege: wie muss dieser Tankstop dann vermerkt werden im Fahrtenbuch?


    Würde mich über Antworten freuen.

  • Ich empfehle die Lektüre der Vorschriften der Finanzverwaltung zum Fahrtenbuch. Dort steht, wie genau zu verfahren ist. Findest du recht einfach über die Suche im www Stichwort "Fahrtenbuch" und "Finanzverwaltung" (beide nehmen, sonst wirst du "erschlagen" von Fundstellen)