Geleistete Anzahlung mit Bestellbestätigung und Zahlung im ESKR03 und EÜR2018

  • Vorab allen frohe Festtage!


    Ich führe eine EInkommensüberschussrechnung als Kleinunternehmer, ohne Vorsteueroptierung. Zur Buchhaltung nutze ich wie empfohlen den ESKR03; also den vereinfachten, eingeschränkten SKR03.


    Ich möchte mir im nächsten Jahr einen Computer zusammenbauen und nach Zusammenbau in die Anlagenbuchhaltung aufnehmen, ihn abschreiben über seine Laufzeit von 5 Jahren.


    Nun habe ich die erste Komponente bestellt. Es kam eine Bestellbestätigung. die bereits alle Merkmale einer Rechnung aufweist. Der Zahlungsbetrag wurde abgebucht, die Lieferung erfolgt in einigen Wochen im neuen Jahr. Die Rechnung kommt nach/mit der späteren Lieferung.


    Mir ist klar, ich habe Vorkasse zu 100% geleistet. Völlig unklar ist mir, wie ich das nun in WiSo EÜR 2017/2018 verbuche. Soll an Haben, das weiß ich.


    Kann es sein, dass der Buchungssatz Vorkassenkonto (Haben) an Bank (Soll) lautet? Nur, ich habe kein derartigen Vorkasse- und/oder Anzahlungskonto in meinem Kontenplan. Auch nicht unter denjenigen Konten, die ich noch aktivieren könnte. Wie verbuche ich die geleistete Anzahlung denn nun richtig? Und ist diese steuerbar, das heißt noch in 2018 erfolgswirksam? Oder ist die Vorkasse nicht erfolgswirksam und lediglich ein Zahlungsmittelabfluss?


    Benötige ich dieses Jahr noch eine weitere Gegenbuchung, wie technische Anlagen im Bau an Vorkassenkonto? Oder wird erst bei Warenerhalt in 2019 die Vorkasse auf das Anlagekonto Anlagen im Bau gebucht?


    Und wenn der PC dann später zusammengebaut ist, wie buche ich dann? Technische Anlagen im Bau auf Computeranlagen?


    Mir ist bewusst, dass das ein kleiner Sack an Fragen darstellt. Doch ich würde gerne von vornherein, mit der ersten Buchung, die gesamten Auswirkungen (Ausgaben wann, 2018 oder 2019, und wie) überblicken. Ich hoffe, von der Eurer Erfahrung zu profitieren.



    Ich weiß was passiert, wenn ich die Vorkasse auf Konto Hard- und Softwarewartung buchen würde. Dann wäre sie in 2018 erfolgswirksam, der Buchungssatz ist mir bekannt.


    Liebe Greet-Ings Cornelius

  • Es kam eine Bestellbestätigung. die bereits alle Merkmale einer Rechnung aufweist.

    Ein wichtiges Merkmal die Pflichtangabe "Rechnungsnummer o. die Bezeichnung Anzahlungs-Rechnung" wird wohl fehlen. (ist ja nur eine "Bestellbestätigung") also wird es wohl auch nichts mit VSt.-Ausgleich.


    ich habe kein derartigen Vorkasse- und/oder Anzahlungskonto in meinem Kontenplan

    Wie wäre es mit dem BGA-Konto 490?

    Anzahlungen auf BGA wäre das Konto 499

    Aber, Du hast ja noch keine Wahre erhalten.

    Also entsteht durch die Zahlung eine Forderung gegen den Lieferanten. Wäre also ein Forderungskonto zu bebuchen.

  • Mir ist klar, ich habe Vorkasse zu 100% geleistet.

    Das ist eine klassische Anzahlung - das von @9Bautroika gennante Konto #499 wäre richtig. Kopiere #490 und stelle "Steuerautomatik" auf "ein" und die Kategorie wäre "Geleistete Anzahlungen". Es handelt sich hier um eine Umschichtung vom Bankkonto auf das Konto Anzahlungen. Bei EÜR kannst du - wenn alle Voraussetzungen einer Rechnung i.S.d. § 14 UStG vorliegen - schon ziehen.

    Und wenn der PC dann später zusammengebaut ist, wie buche ich dann?


    ihn abschreiben über seine Laufzeit von 5 Jahren.

    Computer werden nach amtlicher AfA-Tabelle über 3 Jahre abgeschrieben.

    Kann es sein, dass der Buchungssatz Vorkassenkonto (Haben) an Bank (Soll) lautet?

    Nein, sicher nicht. Höchstens Konto geleistete Anzahlungen (Soll) an Konto Bank (Haben).

    wie technische Anlagen im Bau an Vorkassenkonto?

    Nein, du hast eine Anzahlung geleistet, hast aber noch nichts erhalten, also auch keine Buchung auf "Anlagen im Bau". Es ist auch keine technische Anlage, sondern Betriebs- und Geschäftsausstattung.


    Technische Anlagen im Bau auf Computeranlagen?

    Du machst eine Umbuchung Betriebs- und Geschäftsausstattung (Computer) Soll an Geleistete Anzahlungen Haben

    • Offizieller Beitrag

    Ich führe eine EInkommensüberschussrechnung

    Für die Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) das Rechtliche dort gut erklärt: Anzahlungen / 1.3 Einnahmen-Überschussrechnung - Quelle: haufe.de


    Bei EÜR kannst du - wenn alle Voraussetzungen einer Rechnung i.S.d. § 14 UStG vorliegen - schon ziehen.

    Da hätte ich im Falle eines Onlinekaufs von PC-Teilen so meine Bedenken, wenn ich mir die üblichen Rechnungen so sehe, die ich bei meinen diversen Hardwareeinkäufen bekomme..

  • Es kam eine Bestellbestätigung. die bereits alle Merkmale einer Rechnung aufweist.

    Ein wichtiges Merkmal die Pflichtangabe "Rechnungsnummer o. die Bezeichnung Anzahlungs-Rechnung" wird wohl fehlen. (ist ja nur eine "Bestellbestätigung") also wird es wohl auch nichts mit VSt.-Ausgleich.

    Moment, ich sehe nach. Da steht nur "Wir senden Ihnen eine E-Mail inkl. Rechnung, sobald sich die Bestellung (Nummer von mir geschwärzt) auf dem Weg zu Ihnen befindet.". Zwar wird oft die Bestellnummer auch als Teil der Rechnungsnummer verwendet, doch eine explizite Rechnungsnummer wird nicht genannt, es gibt auch keine Pro-Forma-Rechnung.


    Wieso Vorsteuer und Vorsteuerabzug? ich schrieb doch, dass ich nicht Umsatzsteuerpflichtig bin mit der Formulierung, als Kleinunternehmer ohne Vorsteueroptierung.


    Liebe Greet-Ings Cornelius

  • ich habe kein derartigen Vorkasse- und/oder Anzahlungskonto in meinem Kontenplan

    Wie wäre es mit dem BGA-Konto 490?

    Anzahlungen auf BGA wäre das Konto 499

    Aber, Du hast ja noch keine Wahre erhalten.

    Also entsteht durch die Zahlung eine Forderung gegen den Lieferanten. Wäre also ein Forderungskonto zu bebuchen.

    BGA scheidet m. E. aus, da es noch keine Büro- und Geschäftsausstattung mangels Ware gibt. (Ich habe natürlich eine BGA, doch vorstehende Aussage bezieht sich auf die bestellte und bezahlte noch nicht gelieferte Ware.)


    Wie ich schrieb, habe ich kein Konto 499 Anzahlungen auf BGA im verwendeten Kontenplan ESKR03.


    Dass ich rechtlich eine Forderung gegen den Lieferanten habe, ist mir klar. Doch welches Forderungskonto muss ich denn im ESKR03 benutzen?


    Liebe Greet-Ings Cornelius

  • ich schrieb doch,

    hallo, habe ich ja auch mit #5 korrigiert

    Sorry, übersehen:

    BGA scheidet m. E. aus, da es noch keine Büro- und Geschäftsausstattung mangels Ware gibt.

    BGA ist keine "Ware" sondern Inventar. Welches sich in Deinem Fall, ja "im Bau" befindet. Auch wäre hier evt. noch 0498 Betriebs- und Geschäftsausstattung im Bau. eine Möglichkeit. (hast Du aber auch nicht)

    Also doch 0490 sonstige BGA ...und dann die weiteren Teile "hinzubuchen"


    Forderung gegen den Lieferanten

    kein Lieferanten(Kreditoren)-konto eingerichtet?


    Da steht nur "Wir senden Ihnen eine E-Mail inkl. Rechnung, sobald sich die Bestellung

    das ist sozusagen weder Ware noch Rechnung

    Hier würde mir nur noch als Geg-Kto. 1360 Geldtransit einfallen bis Ware u. Rechnung da ist.

  • Das ist eine klassische Anzahlung - das von @9Bautroika gennante Konto #499 wäre richtig. Kopiere #490 und stelle "Steuerautomatik" auf "ein" und die Kategorie wäre "Geleistete Anzahlungen". Es handelt sich hier um eine Umschichtung vom Bankkonto auf das Konto Anzahlungen. Bei EÜR kannst du - wenn alle Voraussetzungen einer Rechnung i.S.d. § 14 UStG vorliegen - schon ziehen.

    Ich habe das Konto 490 kopiert. Ist es so richtig? Die beiden Bilder der Konten 490 und 499 habe ich als Dateianhang beigefügt.


    Da ist kein Feld namens "Steuerautomatik"; ist das, vergleiche mit den Bildern, mit [Keine Zuordnung] unter zur Gewerbesteuererklärung bzw. Zuordnung zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung gemeint?


    Was kann ich mir ziehen? Die Vorsteuer? Die darf ich mir nicht ziehen, da ich keine Umsatzsteuer ausweisen muss noch darf, da Kleinunternehmerregelung.


    Danke! Liebe Greet-Ings Cornelius

  • ihn abschreiben über seine Laufzeit von 5 Jahren.

    Computer werden nach amtlicher AfA-Tabelle über 3 Jahre abgeschrieben.

    Ich habe vor ihn über 5 Jahre abzuschreiben wie bisher. Die Gewinnsituation ist nicht so exorbitant, als dass mir drei Jahre wegen des Steuereffekts vernünftig erschienen. Nutzen werde ich ihn eher 7 Jahre.


    Oder muss ich ihn nun auf 3 Jahre abschreiben und dann gegebenenfalls mit Verlustvorträgen arbeiten?


    Liebe Greet-Ings Cornelius

  • Kann es sein, dass der Buchungssatz Vorkassenkonto (Haben) an Bank (Soll) lautet?

    Nein, sicher nicht. Höchstens Konto geleistete Anzahlungen (Soll) an Konto Bank (Haben).

    Also buche ich Konto 499 geleistete Anzahlungen (Soll) an 1200 Bank (Haben)? Ich habe das mit der Grundbuchung einer Ausgabe verglichen. Da ist es es ja auch Ausgabenkonto (Soll) an Bank (Haben). Danke für die Korrektur! War wohl schon zu müde, dass ich meinte, das Geldkonto müsste im Soll stehen. Letzteres ist ja nur bei Einnahmen der Fall. Und hier ist es eine Ausgabe.


    Ich habe mir nun einen Testmandanten geschaffen. Wie vorgenannt gebucht. Das Ergebnis ist nicht steuerbar, der Aufwand hat sich nicht erhöht. Ist das richtig? Weil das Zahlungsmittel ist abgeflossen, es soll nun keine Ausgabe sein? Die rechtliche Verpflichtung zur Vorkasse hatte ich, sonst hätte ich nicht bestellen können.


    Ist es so, weil es auf letztendlich ein Anlagenkonto (deshalb 499 als "Erweiterung" von 490) gebucht wird, dass erst mit der Fertigstellung des PC dieser abgeschrieben werden kann und daraus resultierend erst steuerbarer Aufwand entsteht? Das wäre nicht das von mir gewünschte Ergebnis (mit Aufwand und Ausgabe) noch diesjährig. Doch bei weiterer Überlegung wohl so, wenn ich es mit einem Fertig-PC vergleiche, den ich jetzt zahle und der am 02.01.2019 geliefert würde. Meinungen dazu?


    Liebe Greet-Ings Cornelius

  • wie technische Anlagen im Bau an Vorkassenkonto?

    Nein, du hast eine Anzahlung geleistet, hast aber noch nichts erhalten, also auch keine Buchung auf "Anlagen im Bau". Es ist auch keine technische Anlage, sondern Betriebs- und Geschäftsausstattung.


    Technische Anlagen im Bau auf Computeranlagen?

    Du machst eine Umbuchung Betriebs- und Geschäftsausstattung (Computer) Soll an Geleistete Anzahlungen Haben

    Also nach Lieferung die Vorkassensumme Konto 490 BGA (Soll) an Konto 499 Anzahlungen auf BGA (Haben)?


    Im ESKR03 gibt es das Konto 290 Technische Anlagen im Bau sowie 200 Technische Anlagen. Sowie das Konto 490 BGA. Es gibt kein Konto BGA im Bau.


    Wenn ich auf 490 buchen will, kommt gleich der Assistent, der mich fragt, ob ich ein neues Anlagegut erzeugen will. Nun, bei Komponenten gibt es kein einsatzfähiges Wirtschaftsgut. Wenn ich eines erzeugte, müsste ich gleich die AfA definieren bzw. die Abschreibedauer. So wie ich es bisher verstanden habe, darf jedoch erst vom einsatzfähigen Wirtschaftsgut, dem dann geschaffenen PC, abgeschrieben werden. Nicht schon vorab die Komponenten.


    Kann es sein, dass mir ordentlich Wissen fehlt? Wenn ich keine Komponenten abschreiben darf, dann wäre das Konto 490 schlussendlich falsch. Müsste cih daher nicht ein weiteres Zwischenkonto des Anlagebereichs BGA im Bau schaffen? Und wenn wie?


    Liebe Greet-Ings Cornelius

  • auch wenn @nesciens schreibt dass Deine Zahlung eine "klassische Anzahlung" sei, wäre ich, ohne Ware und Rechnung vorsichtig mit einer erfolgwirksamen Buchung im aktuellen GJ.

    Wie wäre es, diesbzgl. einfach mal beim Finanzamt anzurufen?

  • Für die Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) das Rechtliche dort gut erklärt: Anzahlungen / 1.3 Einnahmen-Überschussrechnung - Quelle: haufe.de

    Danke, klasse! Genau solches habe ich gesucht und leider nicht gefunden? Wie haben Sie die Quelle gefunden. Ich hatte dauernd bei Buhl gesucht. Und per Google waren die Ergebnisse auf Bilanzierungspflichtige Unternehmen mit Umsatzsteuerpflicht zugeschnitten.


    Für mich als Resümee: Da die Vorkasse dem Erzeugen einer BGA dient, diese ein Anlagengut ist, ist die Vorkasse diesjährig keine Ausgabe und daher nicht ergebniswirksam. Ergebniswirksam wird sie nach Zusammenbau und Aktivierung des geschaffenen Wirtschaftsguts in Höhe der jeweils anfallenden Abschreibungen.


    Darf ich eine Ergänzungsfrage stellen? Wenn die Komponente zugleich ein Ersatzteil der bestehenden Computeranlage ist, ich diesen verbessern möchte und technisch sinnvoll könnte, denn sonst würde ich mich nach einer neuen umsehen. Ich also derzeit beabsichtigen würde, statt mir einen neuen PC zu bauen nach Lieferung die Komponente als Ersatzteil einzubauen. Dann würde ich die Vorkasse diesjährig auf Hard- und Softwarewartung buchen? (Richtig? Oder ein anderes Konto?)


    Wenn ich dann im nächsten Jahr feststellte, das reicht nicht, ich muss mir doch einen PC zusammenbauen, ich würde die beschaffte Komponente dann doch in den neuen PC einbauen (Um-/Ausbau vom alten), was wäre dann? Also Recycling, gut für die Umwelt. Doch buchhalterisch? Ausgabe wäre 2018 erfolgt, daher wäre der Komponenten(restwert) doch nicht in 2019 zusammen mit dem neuen PC zu aktivieren und zugleich in gleicher Höhe ein Betriebsgewinn zu erzeugen? Ich wollte die Komponente einfach in den gegebenenfalls doch anzuschaffenden neuen PC einbauen und buchhalterisch nichts veranlassen. (Außer natürlich vom EInkaufswert des neuen PC (ohne die jetzige Komponente) abzuschreiben.) Wäre das zulässig? Technisch versuche ich immer, so lange es geht und vernünftig ist, ein bestehendes System zu ertüchtigen. Derzeit ginge beides, wäre argumentativ beides vertretbar. Ich möchte allerdings nicht zukünftig unliebsam überrascht werden.


    Liebe Greet-Ings Cornelius

    Einmal editiert, zuletzt von corneliusrufus () aus folgendem Grund: Rechtschreibung. Verbesserung der Verständlichkeit des Inhalts.

  • Elsamate, Danke für Ihre Hilfe! Konto 498 BGA im Bau könnte ich ja schaffen. Als 1:1 Kopie von Konto 490 anlegen? Oder muss ich dann noch etwas ändern (außer dem Namen natürlich)?


    Ich habe keine Kreditoren oder Debitorenkonten eingerichtet. Das wäre mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Ich habe wenige Lieferanten, wenige Kunden und sowohl die Eingangs- als auch Ausgangsrechnungen sind sehr überschaubar.


    Wenn ich beim Finanzamt anrufe oder besser anschreibe, dann werden diese mir, weil es für den Fiskus besser ist, trotz des technischen Hintergrundes aus Beitrag #14 natürlich die Lösung mit späteren Ausgaben äh nahelegen und sonst wieder auf das Verbot des Rechtsberatung verweisen.


    Ohne es jetzt hier näher darlegen zu wollen, bei mir ist ein Überschreiten gewisser Einnahmen genauso richtig schadhaft wie das Unterschreiten von gewissen Ausgaben. Beides ist sehr nachteilig für mich. Also muss ich mich daran orientieren und kann mir nicht später aufknüpfbare Vorgänge leisten. Zugleich kann ich mir nicht Ausgaben in beliebiger Höhe leisten, nur um vorsorglich den Gewinn entsprechend zu erniedrigen. Das kann ich mir wirtschaftlich nicht leisten. Es muss also immer eine Punktlandung werden. Eher um wenige Eurobeträge mehr Ausgaben. Die weitere Prämisse, ehrlich und legal.


    Liebe Greet-Ings Cornelius

  • Genau solches habe ich gesucht und leider nicht gefunden?

    ab und zu lesen was Helferleins schreiben soll nachhaltig helfen. ;)

    Ausgabe wäre 2018 erfolgt,

    Du kannst zwar die Abbuchung von Deinem Bankkonto nachweisen, hast aber nichts verwertbares (Rechnung/Ware) um diese 2018 erfolgswirksam zu verbuchen.

    Es sein denn ...Zitat aus dem Link...

    Zitat

    Geht die geleistete Anzahlung jedoch verloren, ist diese als Betriebsausgabe zu behandeln.

  • Lesen tue ich gerne. Vor allem, wenn es wie hier 'was bringt! Danke!


    Mit der Betriebsausgabe scheint es mir doch vom Zweck dieser abzuhängen, gerade aus dem Artikel via miwe4. Bei EÜR kommt es im Normalfall nur auf die Zahlungsströme (= Ausgaben) an, nicht wie sonst auf die unabdingbare rechtliche Verpflichtung (und damit meist auf die Dokumente wie bspw. Rechnung ). Die Anlagenbuchhaltung durchbricht dieses Prinzip, weil sie Ausgaben in die Zukunft verschiebt, der Zahlungsmittelabfluss jedoch früher erfolgt.


    Liebe Greet-Ings Cornelius

  • Moin,


    nein, eine Ausgabe im Sinne der EUR ist die Anzahlung noch nicht - da weder Rechnung noch Ware vorliegt; also wäre ein Anzahlungskonto, wie schon erwähnt, das Mittel der Wahl 0499 bei Aufrüstung des alten PCs oder 1510 bei Reparatur. Bei Erhalt richtet es sich dann danach, ob der alte PC repariert oder wertverbessert wird oder ein neues Wirtschaftsgut entsteht...


    Ich hoffe, ich habe jetzt nichts beantwortet, was ohnehin schon klar war ;)


    Vielr Grüsse

    Maulwurf

  • Das Konto 1510 Reparatur habe ich nicht im EKR03. Den habe ich jetzt als Anlage beigefügt. Denn ohne weitere Anleitung nützen mir mir unbekannte Kontennummern nichts.


    Was wäre denn, wenn ich tatsächlich reparieren bzw. einer Reparatur vorbeugen wollte? Wären dann das Buchen auf 4806 Wartungskosten für Hard- und Software falsch?


    Nochmals: So wie ich die EÜR verstanden habe, müsste bei der Bezahlung einer Wartung, Reparatur mit dem Zahlungsmittelabfluss die Ausgabe bewirkt sein. Voraussetzung, es kommt später eine ordentliche Rechnung über die erbrachte Leistung. Unterstellt, ich warte mit der Buchung der Anzahlung bis zum April, wenn ich die Ware haben sollte und mir die zugehörige Rechnung vorliegen sollte, dann ist das m. E. noch in 2018 eine Ausgabe. Oder irre ich mich hier, Vorkasse ist immer Vorkasse und in keinem Fall, auch nicht bei einer EÜR, erfolgswirksam?


    Bitte entschuldigt, dass ich so wiederholt und hoffentlich immer zielgerichteter nachfrage.


    Liebe Greet-Ings Cornelius

  • So, ich habe noch in meinen Posteingang der E-Mails geschaut. Mittlerweile habe ich seitens des Verkäufers auch eine Rechnung erhalten. Keine Pro-Forma-Rechnung, sondern eine vollständige, richtige. (Prima, wenngleich entgegen der eigenen Aussage von ihm.)


    Daher nun: Wenn ich es als vorsorgliche Instandhaltung verwende, nehme ich Konto 4806. Will ich damit einen neuen Rechner bauen, nehme ich nun Konto 499. Richtig? Die Vorkasse buche ich gar nicht als solche, sondern das Gegenkonto zu 499 bzw. 4806 ist gleich 1200 (Bank).


    So, nun nochmals zurück. Mich interessiert auch der Fall ohne Rechnung weiterhin. Schließlich will ich ja auch etwas lerne, lach. Okay?


    Gute Nacht für heute, liebe Greet-Ings Cornelius