Vorab allen frohe Festtage!
Ich führe eine EInkommensüberschussrechnung als Kleinunternehmer, ohne Vorsteueroptierung. Zur Buchhaltung nutze ich wie empfohlen den ESKR03; also den vereinfachten, eingeschränkten SKR03.
Ich möchte mir im nächsten Jahr einen Computer zusammenbauen und nach Zusammenbau in die Anlagenbuchhaltung aufnehmen, ihn abschreiben über seine Laufzeit von 5 Jahren.
Nun habe ich die erste Komponente bestellt. Es kam eine Bestellbestätigung. die bereits alle Merkmale einer Rechnung aufweist. Der Zahlungsbetrag wurde abgebucht, die Lieferung erfolgt in einigen Wochen im neuen Jahr. Die Rechnung kommt nach/mit der späteren Lieferung.
Mir ist klar, ich habe Vorkasse zu 100% geleistet. Völlig unklar ist mir, wie ich das nun in WiSo EÜR 2017/2018 verbuche. Soll an Haben, das weiß ich.
Kann es sein, dass der Buchungssatz Vorkassenkonto (Haben) an Bank (Soll) lautet? Nur, ich habe kein derartigen Vorkasse- und/oder Anzahlungskonto in meinem Kontenplan. Auch nicht unter denjenigen Konten, die ich noch aktivieren könnte. Wie verbuche ich die geleistete Anzahlung denn nun richtig? Und ist diese steuerbar, das heißt noch in 2018 erfolgswirksam? Oder ist die Vorkasse nicht erfolgswirksam und lediglich ein Zahlungsmittelabfluss?
Benötige ich dieses Jahr noch eine weitere Gegenbuchung, wie technische Anlagen im Bau an Vorkassenkonto? Oder wird erst bei Warenerhalt in 2019 die Vorkasse auf das Anlagekonto Anlagen im Bau gebucht?
Und wenn der PC dann später zusammengebaut ist, wie buche ich dann? Technische Anlagen im Bau auf Computeranlagen?
Mir ist bewusst, dass das ein kleiner Sack an Fragen darstellt. Doch ich würde gerne von vornherein, mit der ersten Buchung, die gesamten Auswirkungen (Ausgaben wann, 2018 oder 2019, und wie) überblicken. Ich hoffe, von der Eurer Erfahrung zu profitieren.
Ich weiß was passiert, wenn ich die Vorkasse auf Konto Hard- und Softwarewartung buchen würde. Dann wäre sie in 2018 erfolgswirksam, der Buchungssatz ist mir bekannt.
Liebe Greet-Ings Cornelius