Kryptowährung Verlustrücktrag wie korrekt eintragen?

  • Hallo allerseits,


    nachdem ich für 2017 meine Kryptowährung-Gewinne ordentlich versteuert habe, und diese in 2018 wieder verloren habe, möchte ich gerne einen Verlustausgleich machen.


    Für 2018 habe ich nun unter "Private Veräußerungsgeschäfte > Andere Wirtschaftsgüter" schon Kaufs- und Verkaufspreis eingetragen, sodass der Verlust korrekt angezeigt wird. Der Verlust ist etwas höher, als der Gewinn in 2017.


    Frage: genügt diese Angabe (mit Belegen) nun bereits, sodass das Finanzamt automatisch den Betrag sowohl nach 2017 anteilig zurückträgt, als auch nach 2019 vorträgt? Oder muss ich dafür noch irgendwo etwas ankreuzen?


    Muss ich noch die Maske "Sonstige Angaben > Verlustrücktrag" ausfüllen?

    Falls ja, habe ich dort folgendes Problem: dort kann ich irgendwie nur positive Einkünfte eintragen, keine negativen. Und auch kann ich meinen Rücktrag nicht auf Betrag X begrenzen, denn wenn ich dort meine rund 3000,- die ich rücktragen will eintrage, bekomme ich die Nachricht "Es können höchstens 2009,- zurück getragen werden).


    Hat jemand eine Idee?

    • Offizieller Beitrag

    Also ich bin kein Steuerberater aber "Verluste" aus Aktiengeschäften können doch nur Kapitalunternehmen (GMBH, UG, AG) anrechnen lassen oder?

    ?(

  • Also wenn ich Spekulations*Gewinne* anrechnen lassen kann (und diese wurden ganz normal versteuert, also auch vom Finanzamt "anerkannt"), dann müsste ich ja schon auch genauso Spekulations*verluste* anrechnen lassen können. Sonst macht das ganze ja keinen Sinn.


    Natürlich kann ich die Gewinne und Verluste nicht mit meinem Gehalt verrechnen lassen, sondern nur im Rahmen der vorigen Spekulationsgewinne verrechnen lassen. Daher ja auch der Plan, sie zu einem Teil bis zur Höhe der vormaligen Gewinne zurück zu tragen; und vorauszutragen, um sie mit möglichen Gewinnen der selben Sparte in der Zukunft möglicherweise gegenrechnen zu lassen.


    Aber davon ab, die Grundfrage bleibt ja bestehen: muss ich hierfür irgendwas ausfüllen oder ankreuzen, um sowohl Verlustrücktrag oder -vortrag vom Finanzamt angewendet zu bekommen? Also grundsätzlich, zB müsste es für normale Aktiengeschäfte ja ähnliche Regeln geben. Oder?

  • Es gibt einen Haken für den Verlustrücktrag. Ich bin nicht am Computer und kann daher kein Bildchen machen. Gehe über die Suche im Programm mit Stichwort „Verlustrücktrag“ - du müsstest dann zur richtigen Stelle geleitet werden.

  • Also ich kann beim besten Willen keinen Haken finden. Ich finde nur die von mir zitierte Stelle, dass ich den Betrag des Verlustrücktrages begrenzen kann. Aber komischerweise eben nur auf 2009,00 Euro, obwohl ich ja mehr will.


    Das leuchtet mir irgendwie alles nicht ein.

    Aber ist es nicht so, dass das Finanzamt verpflichtet ist negative Einkünfte automatisch ins Vorjahr zurück zu tragen und als Verlustrücktrag zu verrechnen. Und alle verbleibende Verluste automatisch in nächste Jahr vortragen muss?

  • Hallo,


    auch ich habe das selbe Problem.


    Habe meine Kryptokäufe / -verkäufe unter Private Veräußerungsgeschäfte / Andere Wirtschaftsgüter eingetragen.


    Dort steht nun auch der Verlust, den ich mit den Gewinnen aus 2017, auf die ich Steuer bezahlt habe, verrechnen lassen würde.


    Im selben Formular gibt es weiter unten den Punkt "Angaben zum Verlustausgleich", bei dem ich unter "Verlustrücktrag aus 2019" einen Betrag angeben kann. Muss dort der Verlust eingetragen werden? Negative Zahlen funktionieren nicht, nur positive.


    Danke für eure Hilfe!

    • Offizieller Beitrag

    Im selben Formular gibt es weiter unten den Punkt "Angaben zum Verlustausgleich", bei dem ich unter "Verlustrücktrag aus 2019" einen Betrag angeben kann. Muss dort der Verlust eingetragen werden?

    Du kennst jetzt schon Dein Ergebnis in diesem Einkunftsbereich des Veranlagungsjahres 2019? ?(

  • Hallo miwe4,


    natürlich kenne ich das Ergebnis für 2019 nicht. Danke für den unauffälligen Hinweis.


    Ich kann ja verstehen dass das ein absolutes Randthema ist, das den meisten Usern egal ist. Ein kleiner Stubs in die richtige Richtung wäre trotzdem toll, dann könnte ich - und einige andere hier - meine diesjährige Erklärung abgeben.

  • Richtig -wenn du nicht den Betrag begrenzt. Der Rücktrag ist die gesetzlich vorgesehene Vorgehensweise.

  • Ich bin auch einer mit dem Randthema und das Kryptowährungsthema ist das letzte, was mich ein wenig zögern lässt. Wie auch olli84 will ich meine Verluste in 2018 mit den (höheren) Gewinnen aus 2017 verrechnen lasse.


    Und wie olli84 habe ich unter Private Veräußerungsgeschäfte / Andere Wirtschaftsgüter meinen Verlust eingetragen, es stehen jetzt also negative Einkünfte dort.


    Was mich noch verwirrt hat, waren tatsächlich unter sonstige Angaben / Verlustrücktrag / "Verlustrücktrag aus dem Jahr 2019 in das Steuerjahr 2018". Da hat mir dieser Thread geholfen, dankeschön :)



    Viele Grüße in der Hoffnung, nun alles richtig begriffen zu haben,

    halloballo


    (Buhl WISO steuer:mac 2019 Programm 9.07 (Build 1894))

  • Moin,

    also ist unter sonstige Angaben / Verlustrücktrag / "Verlustrücktrag aus dem Jahr 2019 in das Steuerjahr 2018" zu ignorieren und einfach die Verluste aus 2018 dafür einzutragen?

    Ich hab's leider immer noch nicht begriffen🤫

    • Offizieller Beitrag

    Moin,

    also ist unter sonstige Angaben / Verlustrücktrag / "Verlustrücktrag aus dem Jahr 2019 in das Steuerjahr 2018" zu ignorieren und einfach die Verluste aus 2018 dafür einzutragen?

    Ich hab's leider immer noch nicht begriffen🤫

    Im selben Formular gibt es weiter unten den Punkt "Angaben zum Verlustausgleich", bei dem ich unter "Verlustrücktrag aus 2019" einen Betrag angeben kann. Muss dort der Verlust eingetragen werden?

    Du kennst jetzt schon Dein Ergebnis in diesem Einkunftsbereich des Veranlagungsjahres 2019? ?(

  • Ich bin auch immer noch maximal verwirrt.


    So wie ich das bisher nach Online-Recherche verstehe:


    Beispiel:


    2017: 1.000€ Gewinn

    2018: 1.500€ Verlust


    Bedeutet für die Steuer:
    Ich trage in der Steuererklärung von 2018
    a) einen Verlustrücktrag von 1.000€ ein, um die Steuer von 2017 zu schmälern und
    b) einen Verlustvortrag von 500€ um potentiell die Steuer für 2019 zu schmälern.
    c) Den Gesamtverlust für 2018 (1.500€) trage ich unter "Private Veräußerungsgeschäfte - Andere Wirtschaftsgüter" ein.


    Das ganze mache ich im Fall des Verlustrücktrags hier:



    Hab das auch mal testweise versucht, aber... der errechnete Rückerstattungsbetrag rechts oben im Programm hat sich nicht positiv geändert. *seufz*

    • Offizieller Beitrag

    a) einen Verlustrücktrag von 1.000€ ein, um die Steuer von 2017 zu schmälern und

    Nein. Du begrenzt den Verlustrücktrag in Deinem Fall ggf. auf 1.000€.


    b) einen Verlustvortrag von 500€ um potentiell die Steuer für 2019 zu schmälern.

    Nein, oder kennst Du jetzt schon Deine Einkünfte 2019 aus dieser Einkunftsart? Der verbleibende Verlustvortrag wird insoweit ggf. von Amts wegen auf den 31.12.d.J gesondert festgestellt. Insoweit einfach einmal die erweiterte Forumssuche nutzen und lesen.


    c) Den Gesamtverlust für 2018 (1.500€) trage ich unter "Private Veräußerungsgeschäfte - Andere Wirtschaftsgüter" ein.

    richtig


    Hab das auch mal testweise versucht, aber... der errechnete Rückerstattungsbetrag rechts oben im Programm hat sich nicht positiv geändert. *seufz*

    Was soll sich an der Zahllast/Erstattung des Jahres 2018 ändern, wenn Verluste mangels entsprechender gleichartiger Einkünfte nicht verrechnet werden können/dürfen und "nur" im Wege des Verlustrücktrags/-vortrags zu berücksichtigen sind? Du wirst ggf. einen geänderten ESt-Bescheid 2017 bekommen, in dem sich dieser Betrag dann in Deinem Sinne steuerlich auswirken wird.


  • Hallo miwe4,

    ich hatte mich zuletzt an diesem Video von Wiso orientiert, und es schien für diesen Fall zu passen.

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    Nun gut...


    Zitat von Miwe4

    Nein. Du begrenzt den Verlustrücktrag in Deinem Fall ggf. auf 1.000€.

    Leider scheint das nicht möglich zu sein.
    Die Eingabemaske solle dafür wohl so aussehen...
    https://www.buhl.de/wiso-softw…chment/22510-verlust-jpg/


    Allerdings habe ich diesen Teil nicht. Angeblich (!) wird er erst bei entsprechenden Verlusten angezeigt.

    Die Verluste beim Kryptohandel habe ich bereits unter "Private Veräußerungsgeschäfte - Andere Wirtschaftsgüter" eingetragen.

    Zitat von Miwe4

    Nein, oder kennst Du jetzt schon Deine Einkünfte 2019 aus dieser Einkunftsart? Der verbleibende Verlustvortrag wird insoweit ggf. von Amts wegen auf den 31.12.d.J gesondert festgestellt. Insoweit einfach einmal die erweiterte Forumssuche nutzen und lesen.

    Hab ich und bin überall auf das Beispiel des Studenten gestoßen, der seine Studienkosten über einen Verlustvortrag später abzugsfähig macht.

    Hab ich es richtig verstanden, dass ich hierbei also gar nichts machen soll (außer den Verlustrücktrag auf die Höhe des Gewinns von 2017 zu begrenzen, wenn Wiso Steuersparbuch mich lässt) und der Verlustvortrag (mit dem Restbetrag) für 2019 wird vom Finanzamt automatisch berechnet?


    Zitat von Miwe4

    Was soll sich an der Zahllast/Erstattung des Jahres 2018 ändern, wenn Verluste mangels entsprechender gleichartiger Einkünfte nicht verrechnet werden können/dürfen und "nur" im Wege des Verlustrücktrags/-vortrags zu berücksichtigen sind? Du wirst ggf. einen geänderten ESt-Bescheid 2017 bekommen, in dem sich dieser Betrag dann in Deinem Sinne steuerlich auswirken wird.

    Ahh, okay. Ich wusste einfach nicht, dass die Rückerstattung über einen neuen Steuerbescheid für 2017 erfolgt.