Hallo allerseits,
nachdem ich für 2017 meine Kryptowährung-Gewinne ordentlich versteuert habe, und diese in 2018 wieder verloren habe, möchte ich gerne einen Verlustausgleich machen.
Für 2018 habe ich nun unter "Private Veräußerungsgeschäfte > Andere Wirtschaftsgüter" schon Kaufs- und Verkaufspreis eingetragen, sodass der Verlust korrekt angezeigt wird. Der Verlust ist etwas höher, als der Gewinn in 2017.
Frage: genügt diese Angabe (mit Belegen) nun bereits, sodass das Finanzamt automatisch den Betrag sowohl nach 2017 anteilig zurückträgt, als auch nach 2019 vorträgt? Oder muss ich dafür noch irgendwo etwas ankreuzen?
Muss ich noch die Maske "Sonstige Angaben > Verlustrücktrag" ausfüllen?
Falls ja, habe ich dort folgendes Problem: dort kann ich irgendwie nur positive Einkünfte eintragen, keine negativen. Und auch kann ich meinen Rücktrag nicht auf Betrag X begrenzen, denn wenn ich dort meine rund 3000,- die ich rücktragen will eintrage, bekomme ich die Nachricht "Es können höchstens 2009,- zurück getragen werden).
Hat jemand eine Idee?