Abschlagszahlung einer Handwerkerrechnung verbuchen inkl. Rücklagenentnahme

  • Wie würdet ihr folgende Konstellation lösen ?


    * Handwerker soll Bauprojekt umsetzen, verlangt Anzahlung von 2000.- Euro

    * Versammlung beschliesst dies aus Rücklagen zu finanzieren

    * Anzahlung im Dezember , Schlussrechnung wahrscheinlich im März des Folgejahres


    Buche ich nun die RL Entnahme schon im Dezember (2000 Euro), und den Rest wenn die Rechnung da ist ?

    Oder alles erst am Schluss ? Nur wie stelle ich die 2000.- Anzahlung dann in der Abrechnung dar ?


    :?::?:

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • Unabhängig davon, dass ich dazu tendieren würde, die Entnahme mit der Anzahlung zu buchen (schließlich fließt dann das Geld), frage ich mich, wie seriös ein Handwerker ist, der eine Anzahlung vorab erwartet. Klar, Abschläge für geleistete Teilaufgaben sind O.K. (Hierzu könnte auch die Lieferung von Bodenbelägen oder Küchenteilen gehören). Aber natürlich geht es bei Deiner Frage gar nicht darum, daher die Antwort: wenn das Geld gebraucht wird, egal ob für Anzahlung oder die Schlussrechnung, dann muss die Entnahme erfolgen, zumindest in Deiner Konstellation, denn vor Abschluss des Jahres muss der Betrag ja entnommen sein, da er sonst abgerechnet und umgelegt wird. Im folgenden Jahr hättest Du dann auch sonst eine Rückzahlung. Das geht zwar, ist aber problematisch und schwer zu erklären.

  • - Der Handwerker schreibt dir Rechnung (egal ob Abschlag- Teil-...) .

    - Bezahlen und Buchen

    - Nur diese Summe aus der Rücklage umbuchen

    es spielt hierbei keine Rolle wann der Auftrag erledigt ist

  • Danke Euch, meine Tendenz war auch den ersten Abschlag (es wurde schon teilgeleistet) zu bezahlen und die Entnahme zu verbuchen, und den Rest dann separat im neuen Jahr. Ist einfach logischer.


    Frohe Feiertage !!

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P