Selbstnutzung durch Eigentümer --> Hausgeldzahlungen ?

  • Hallo zusammen,


    ich stelle gerade meine bisherige Abrechnung von einer Excel Berechnung auf WISO Vermieter um.... nun stellt sich die Frage, wo erfasse

    ich Hausgeldzahlungen der Eigentümer für Ihre selbst genutzten Wohnungen.... hier sind es bei drei Einheiten, 2 selbst genutzte und 1

    vermietete Einheit.


    Kurzer Hinweis wo und wie wäre sehr hilfreich....

    Vielen Dank & Gruß

  • ja, insofern ist es eine WEG

    Whg 1 = Eigentümer 1 selbstgenutzt
    Whg 2 = Eigentümer 2 selbstgenutzt
    Whg 3 = Eigentümer 3 vermietet


    Dann ist WISO Vermieter also ein Fehlgriff.... ärgerlich

  • Irgendwie verstehe ich die Frage nicht. Worin unterscheiden sich die Abrechnungen. Für die Verwaltung ist es doch völlig uninteressant ob das Objekt selbst bewohnt oder vermietet wird. Erst der Eigentümer reicht die umlegbaren Kosten an den Vermieter weiter (oder an sich selbst).


    -Hi

  • Irgendwie verstehe ich die Frage nicht. Worin unterscheiden sich die Abrechnungen

    Die Abrechnungen für die Mieter beinhalten nur die vom Mieter zu tragenden Aufwendungen. Da viele Verwalter auch die Mieterabrechungen für die Eigentümer übernehmen, macht es durchaus Sinn.

  • Irgendwie verstehe ich die Frage nicht.

    Im Prinzip einfach zu klären.


    Wenn du als Verwalter die gesamte Abwicklung der Hausverwaltung machst, musst du diese mit der Einstellung WEG machen.


    Solltest du aber nur die Betriebskostenabrechnung für diese 3 Eigentümer machen, dann reicht die einfache Mieterverwaltung. Nur solltest du hier sagen, was du machst bzw. machen sollst.

  • Irgendwie verstehe ich die Frage nicht. Worin unterscheiden sich die Abrechnungen

    Die Abrechnungen für die Mieter beinhalten nur die vom Mieter zu tragenden Aufwendungen. Da viele Verwalter auch die Mieterabrechungen für die Eigentümer übernehmen, macht es durchaus Sinn.

    Genau da ist doch das Problem.

    Wenn ich eine WEG-Abrechnung mache, mache ich eine WEG-Abrechnung. Da ist für jeden der gleiche Betriebskosten-Posten anteilig enthalten. Fertig.

    Die Mietabrechnung ist ein völlig neuer Schuh. Da kommt dann Grundsteuer, ggf. Vermieterhaftpflicht usw. noch dazu. Zu verteilen sind dann nur die Beträge die in der WEG-Abrechnung auf den jeweiligen Vermieter entfallen und mietvertraglich umlegbar vereinbart sind.

    Mir ist bekannt, dass viele Verwalter sowohl WEG als auch Mietverwaltung betreiben. Mir ist aber auch bekannt wie viel ... dabei zu Papier gebracht wird.

    Um es als Verwalter rechtssicher abzuwickeln muss man auch in der Software das abbilden was es ist: Zwei völlig voneinander getrennte Vorgänge.


    -Hi

  • Zitat

    Dann ist WISO Vermieter also ein Fehlgriff.... ärgerlich

    Definitiv (leider)!

    Ohne die direkt angeschlossene Diskussion zu verstehen: WISO Hausverwalter ermöglicht Dir die komplette Verwaltung, sowohl WEG- als auch Mietverwaltung. Beides sind separate Abrechnungen, und wegen der unterschiedlichen Abrechnungsmodi und Relevanz von Umlagekonten sehe ich da auch keinen Weg, beides mit dem Vermieter abzubilden. Der ist nur dann das richtige Produkt, wenn jemand anders (Eigentümer oder Verwalter) die Lasten und Kosten schon beglichen und ggf. mit Eigentümern abgerechnet hat. Dann leitest Du nur noch die Kosten, die für die Mieter relevant sind, entsprechend weiter. Wenn aber Geldflüsse von Eigentümern ins Spiel kommen, musst Du den Hausverwalter nutzen. Im vorliegenden Fall machst Du dann sowohl WEG- als auch Mietverwaltung (das kann man zentral einstellen).