Hallo,
mein Sohn hat in 2017 eine Ausbildung abgeschlossen, kurz lohnsteuerpflichtig gearbeitet und eigene Krankenversicherungsbeiträge bezahlt.
Im Oktober 2017 dieses Arbeitsverhältnis beendet und anschließend ein BWL-Studium begonnen.
Mit Beginn des Studiums hat er beantragt wieder bei mir krankenversichert zu sein. Diesem wurde zugestimmt und trifft nun für das gesamte Jahr 2018 zu.
Die Voraussetzungen in meiner Steuererklärung für den Ausbildungsfreibetrag sind erfüllt ( auswärtige Unterbringung, Kindergeld )
Bei der Frage, ob für das Kind Krankenversicherungsbeiträge gezahlt wurden, habe ich ja angegeben, denn ohne meine Zahlungen, wäre
er nicht bei mir mitversichert.
Als Versicherungsnehmer habe ich mich eingetragen, denn die gesamten Beiträge werden ja von meinem Arbeitgeber an die Krankenversicherung überwiesen.
Danach soll ich jetzt die Höhe der Beiträge eingeben, die auf meinen Sohn entfallen, was ich natürlich nicht kann, denn alle Versicherungsbeiträge gelten für meine mitversicherte schulpflichtige
Tochter, den genannten studierenden Sohn und mich. Meine Frau bezahlt als Angestellte ihre eigenen Beiträge.
Habe ich die Eingabemaske falsch verstanden und soll besser nein eingeben, wenn nach Krankenversicherungsleistungen gefragt wird, oder benötige ich eine Auflistung der Krankenkasse,
in der die auf meinen Sohn anfallen Versicherungsbeiträge extra benannt werden ?
Ich bedanke mich schon einmal im Voraus für jeden Hinweis.
Es gab einen ähnlichen Beitrag zu Miete in 2016 und Verlustvortrag, bei dem auf einen Artikel zu Eltern und Finanzierung des Studiums verlinkt wurde. Der hat mir aber nicht weitergeholfen
Eine schöne Woche
Frank