Krankenversicherungsbeiträge für studierendes Kind

  • Hallo,


    mein Sohn hat in 2017 eine Ausbildung abgeschlossen, kurz lohnsteuerpflichtig gearbeitet und eigene Krankenversicherungsbeiträge bezahlt:).

    Im Oktober 2017 dieses Arbeitsverhältnis beendet und anschließend ein BWL-Studium begonnenX/.

    Mit Beginn des Studiums hat er beantragt wieder bei mir krankenversichert zu sein. Diesem wurde zugestimmt und trifft nun für das gesamte Jahr 2018 zu.

    Die Voraussetzungen in meiner Steuererklärung für den Ausbildungsfreibetrag sind erfüllt ( auswärtige Unterbringung, Kindergeld )

    Bei der Frage, ob für das Kind Krankenversicherungsbeiträge gezahlt wurden, habe ich ja angegeben, denn ohne meine Zahlungen, wäre

    er nicht bei mir mitversichert.

    Als Versicherungsnehmer habe ich mich eingetragen, denn die gesamten Beiträge werden ja von meinem Arbeitgeber an die Krankenversicherung überwiesen.

    Danach soll ich jetzt die Höhe der Beiträge eingeben, die auf meinen Sohn entfallen, was ich natürlich nicht kann, denn alle Versicherungsbeiträge gelten für meine mitversicherte schulpflichtige

    Tochter, den genannten studierenden Sohn und mich. Meine Frau bezahlt als Angestellte ihre eigenen Beiträge.

    Habe ich die Eingabemaske falsch verstanden und soll besser nein eingeben, wenn nach Krankenversicherungsleistungen gefragt wird, oder benötige ich eine Auflistung der Krankenkasse,

    in der die auf meinen Sohn anfallen Versicherungsbeiträge extra benannt werden ?

    Ich bedanke mich schon einmal im Voraus für jeden Hinweis.



    Es gab einen ähnlichen Beitrag zu Miete in 2016 und Verlustvortrag, bei dem auf einen Artikel zu Eltern und Finanzierung des Studiums verlinkt wurde. Der hat mir aber nicht weitergeholfen


    Eine schöne Woche


    Frank

  • Hier gehören ja auch nur solche Beiträge hin, die zusätzlich für den Sohn gezahlt wurden. Da dem nicht so ist (es ist ja wie bisher der Beitrag auf das Gehalt und keinen Cent mehr), sind auch keine Beiträge für den Sohn gezahlt worden.

    • Offizieller Beitrag

    Die Angehörigen sind sind doch ganz normal in der gesetzlichen KV mit Deinem Regelbeitrag beitragsfrei mitversichert, also klassische Familienversicherung. Einfach einmal dazu im Forum nachlesen.


    Bei der Frage, ob für das Kind Krankenversicherungsbeiträge gezahlt wurden, habe ich ja angegeben, denn ohne meine Zahlungen, wäre

    er nicht bei mir mitversichert.

    Als Versicherungsnehmer habe ich mich eingetragen, denn die gesamten Beiträge werden ja von meinem Arbeitgeber an die Krankenversicherung überwiesen.

    Danach soll ich jetzt die Höhe der Beiträge eingeben, die auf meinen Sohn entfallen, was ich natürlich nicht kann, denn alle Versicherungsbeiträge gelten für meine mitversicherte schulpflichtige

    Tochter, den genannten studierenden Sohn und mich. Meine Frau bezahlt als Angestellte ihre eigenen Beiträge.

    Geht es hier um den Eintrag in eine Software? Dann sollte man diese auch genau mit Programm und Version benennen.


    Aber im Prinzip ist eigentlich alles gesagt.

  • @ miwe4:


    Danke für die Antwort und auf ein frohes neues Jahr

    Zur Ergänzung und als Entschuldigung für meinen Anfängerfehler nachträglich folgende Info :saint:


    Programm: WISO steuer:Sparbuch 2019 :!:

    Version 26.02 (Build 1670) :thumbup:

    ELSTER-Version: 29.2 (01.01.2019) :thumbup:

    Kunden- und Garantie-Nummer: :?:8o

    Installationen: 1 von 10 :thumbsup:

    Steuererklärungen 0 von 5 abgegeben



    @ nesciens

    Auch hier erst mal ein :thumbsup: dankeschön

    Würde in der Eingabemaske der ↑ genutzten Software zusätzlich stehen, hätte ich nicht gefragt.

    Die Frage der Behörde lautet: Wurden für das Kind Krankenversicherungsbeiträge bezahlt ?

    Ich habe das einfach in den falschen Hals bekommen und nicht richtig verstanden:cursing:. sorry !


    Ich wünsche allen eine schöne Zeit


    schmollkornbrot1

  • Die Frage der Behörde lautet: Wurden für das Kind Krankenversicherungsbeiträge bezahlt ?

    Das ist aber doch eindeutig - du zahlst keinen Cent an gesonderten Beiträgen für das Kind. Die Frage lautet eindeutig auf gezahlte Beiträge für das Kind und das heisst bei Familienversicherung nein. Bei einer privaten Versicherung sieht das anders aus - da muss für das Kind wirklich ein gesonderter Beitrag gezahlt werden.