Pendlerkosten bei untersch. Hin- und Rückweg

  • Hallo,


    leider habe ich über die SuFu nichts gefunden oder falsch gefragt...

    Es geht um die Angabe der Fahrtkosten bei unterschiedlichem Arbeitshin- und -Rückweg meiner Frau.

    Hintergrund:

    Fährt Sie mit den öffentlichen benötigt Sie ca 1,5h pro Weg (Ticket 4,80€ oder Strecke 22Km)

    Deshalb nehme ich Sie mit zu meiner Arbeitsstätte (15Min. 30Km) und von dort aus fährt Sie mit dem Bus weiter (19Min, 2,55€ für das Ticket) und ist somit nur 35-40Min statt 90Min unterwegs.

    Abends hole ich Sie direkt in ihrer Firma ab, da es auf meinem Heimweg liegt.


    Jetzt stellt sich uns die Frage, wie wir Ihre Kosten am besten angeben.

    Nehmen wir nur fiktiv 2x 22Km oder die reellen 1x 30Km + 2,55 Bus Ticket + 22Km?


    Diese Konstellation scheint nicht all zu oft vorzukommen, daher bin ich für jeden Ansatz zur Klärung dankbar :)


    VG

    Björn

  • Umwegstrecken zählen bei der Entfernungspauschale nicht, es ist die kürzeste benutzbare Verbindung (Entfernung) maßgeblich.

    Ach so, also quasi die 22Km x2?

    Dachte es gab Ausnahmen, wenn die Alternative eine deutlich zeitgünstigere Verbindung ist.

    Hier werden doch auch bei den Strecken mit PKW Umwege akzeptiert. Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

    • Offizieller Beitrag

    Der Sachverhalt ist nach den Regelungen für Fahrgemeinschaften zu beurteilen, die Ihr nun einmal unbestritten darstellt. Die Kosten öffentliche Verkehrsmittel für die Vergleichsberechnung natürlich die Kosten in tatsächlich nachgewiesene Höhe.

  • Umwegstrecken zählen bei der Entfernungspauschale nicht, es ist die kürzeste benutzbare Verbindung (Entfernung) maßgeblich.

    So sehe ich das auch (einschließlich des Einwandes bezüglich von Umwegen hinsichtlich der Fahrzeit).

    Eine Frage stellt sich mir dann doch noch: Was ist, wenn z. B. aufgrund von Einbahnstraßen bzw. Autobahnanschlußstellen der Hinweg länger bzw. kürzer als der Rückweg ist (damit meine ich, daß der nächste volle Kilometer erreicht wird). Ein sicherlich relativ seltener Fall (Streckenführung war bei mir mal so, allerdings war das damals keine Entfernungspauschale sondern tägliche "Dienstreise").