Fahrkostenabrechnung mit/ ohne Umsatzsteuer

  • Guten Tag ins Forum,

    ich habe zu einem Sachverhalt mehrere Fragen und erhoffe mir Hilfe zur sauberen Abbildung in WISO EÜR.


    Derzeit bin ich (Ein-Personen-Unternehmung als Logistik-Berater) für einen Mandanten tätig, zu dem ich durch einen Personalvermittler gelangt bin. Die Dienstleistungen, die ich für den Mandanten erbringe, rechne ich mit dem Personalvermittler ab. Diese Verfahrensweise ist geklärt. Die Fahrtkosten hingegen habe ich direkt mit dem Mandanten abzurechnen.


    Hierzu stellen sich mir folgende Fragen:

    · Ist die Abrechnung der Fahrtkosten an den Mandanten mit der Umsatzsteuer zu beaufschlagen? Die Fahrtkosten sind eigentlich eine Nebenleistung, bei einer separaten Abrechnung aber evtl. als Hauptleistung aufzufassen.

    · Wie bilde ich diesen Vorgang (Abrechnung Fahrtkosten) in WISO EÜR & Kasse 2018 ab? Welches Sachkonto ist bei dem Erlös als auch bei der Ausgabe zu wählen?

    · Sehe ich es richtig, dass die Fahrtkosten kein zu versteuerndes Einkommen im Zuge der EÜR sind?


    Vorab bereits vielen Dank für die Hilfe!

  • Moin,


    auch bei separater Berechnung handelt es sich m. E. um eine Nebenleistung, also gleiches Erlöskonto wie die Hauptleistung.


    Insofern handelt es sich schon um ergebniswirksame Einnahmen (denen Du Deine Ausgaben gegenüberstellst). Bei 1:1 Weiterberechnung also ein "Nullsummenspiel" :)


    Viele Grüsse

    Maulwurf

    • Offizieller Beitrag

    Die Fahrtkosten hingegen habe ich direkt mit dem Mandanten abzurechnen.

    Hierzu stellen sich mir folgende Fragen:

    · Ist die Abrechnung der Fahrtkosten an den Mandanten mit der Umsatzsteuer zu beaufschlagen?

    Ja. Bei konkreter Weiterberechnung von tatsächlichen Kosten (z.B. öffentliche Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder auch Taxi) mit dem jeweiligen Steuersatz der Eingangsrechnung. Bei pauschaler Berechnung von Reisekosten m.E. als Nebenleistung mit dem Steuersatz der Hauptleistung.


    · Sehe ich es richtig, dass die Fahrtkosten kein zu versteuerndes Einkommen im Zuge der EÜR sind?

    Das siehst Du falsch.

    -> § 8 Absatz 1 EStG

    Zitat

    (1) Einnahmen sind alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer der Einkunftsarten des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 bis 7 zufließen.