Buchung bei Totalschaden eines Kfz / Zahlung netto von Versicherung

  • Hallo zusammen,

    da ich bei Mein Büro nichts passendes gefunden habe, hier nun der Sachverhalt:


    Einzelunternehmer / EÜR


    Firmen-Pkw (in 2017 gebraucht mit ausweisbarer MwSt gekauft) und im Anlagengut eingetragen wurde bei einem Unfall durch einen dritten derart beschädigt, dass es ein wirtschaftlicher Totalschaden war.


    In 2018 war der Unfallschaden und die Versicherung hat den Schaden netto beglichen.

    Hinzu kommt der Restwert, der beim Verkauf des Unfallwagens erzielt wurde.


    Jetzt müssen ja folgende Dinge erledigt werden:

    - Ausbuchung aus Anlagenverzeichnis

    - Buchung der Zahlung der Versicherung

    - Buchung des erhaltenen Restwertes bei Verkauf des Unfallfahrzeugs

    - Neukauf eines anderen Fahrzeugs - diesmal von privat (ohne MwSt.)


    Unter "Einnahmen" kann ich keine Kategorie finden, zu der die Zahlung der Versicherung passen würde!?


    Kann mir jemand sagen, wie das richtig gebucht wird?


    Danke vorab!

  • - Ausbuchung aus Anlagenverzeichnis


    - Buchung der Zahlung der Versicherung


    - Buchung des erhaltenen Restwertes bei Verkauf des Unfallfahrzeugs


    - Neukauf eines anderen Fahrzeugs - diesmal von privat (ohne MwSt.)

    Dann ist die besagte Kategorie

    aber bitte Versicherungsentschädigung wählen.

    Das markierte Erfolgs/Aufwandskonto 4500 Kfz-Kosten hat mit keinem der 4 Punkte zu tun.

    - Buchung des erhaltenen Restwertes bei Verkauf des Unfallfahrzeugs

    Hast Du den Fahrzeug-Restwert erhalten oder die Versicherung. Das spielt beim ganzen auch eine Rolle.


    Wenn der PKW noch abgeschrieben wird, AfA bis zum Unfallzeitpunkt (Anzahl Monate x AfA-Betrag) abziehen, das ist der Buchrestwert. Davon dann den erzielten Erlös subtrahieren, ergibt entweder Buchverlust o. Gewinn, welcher je nachdem auf 2130 o. 2315 zu buchen ist.

  • Erstmal danke für die Antworten Bautroika und Dozent_WISO_MB!


    Also ich hatte Variante 2 und habe auf Variante 3 umgestellt.

    Versicherungsentschädigung habe ich auf allerdings dort nicht gefunden.


    Den Restwert der Versicherung habe ich aus dem Erlös des Verkaufs vom Käufer des Unfallwagens erhalten.

  • So....die Kategorie "Versicherungsentschädigungen" stand auf "unsichtbar" in den Konteneinstellungen. Ich habe sie jetzt auf "Kontenliste erweitert" umgestellt und sie ist jetzt vorhanden uns auswählbar.

  • Das mit dem Buchrestwert habe ich aber nicht verstanden!?

    Den Afa-Wert des Jahres durch 12 teilen und dann mal Monate bis zum Unfall?

    Davon dann den erhaltenen Betrag für den Unfallwagen abziehen?


    Wird der erhaltene Betrag für den Unfallwagen nicht unter „ausbuchen“ -> „Verkauf von Anlagengut“ gebucht? Da wird beim Ausbuchen ja eine nach einer erhaltenen Zahlung für den Verkauf gefragt!?


    Es muss ja der Pkw aus dem Anlagengut ausgebucht werden!?

  • Das mit dem Buchrestwert habe ich aber nicht verstanden!?

    Den Afa-Wert des Jahres durch 12 teilen und dann mal Monate bis zum Unfall?

    Na, Du musst erst den Restbuchwert für den Tag der Ausbuchung errechnen. Es gilt nicht der Buchwert vom 1.1.


    Davon dann den erhaltenen Betrag für den Unfallwagen abziehen?

    Das verstehe ich gerade auch nicht. Wo kommt das her?

    Wird der erhaltene Betrag für den Unfallwagen nicht unter „ausbuchen“ -> „Verkauf von Anlagengut“ gebucht? Da wird beim Ausbuchen ja eine nach einer erhaltenen Zahlung für den Verkauf gefragt!?

    Müsste ich nachschauen, habe ich aber gerade keine Zeit. Warum sollte der Verkaufserlös denn nicht dort gebucht werden?

    Es muss ja der Pkw aus dem Anlagengut ausgebucht werden!?

    Ja. Darum geht es doch die ganze Zeit?

  • Das hattest Du doch weiter oben geschrieben, oder?

    Es war von „Bautroika“:


    Zitat:“Wenn der PKW noch abgeschrieben wird, AfA bis zum Unfallzeitpunkt (Anzahl Monate x AfA-Betrag) abziehen, das ist der Buchrestwert. Davon dann den erzielten Erlös subtrahieren, ergibt entweder Buchverlust o. Gewinn, welcher je nachdem auf 2130 o. 2315 zu buchen ist.“

  • Ok, ich habe also den Erlös des Unfallwagens mit der Abschaffung von Anlagengut gebucht.


    Das mit dem Restbuchwert verstehe ich aber nicht.

    Wie ermittelt man denn diesen Restbuchwert?


    Ein Restbuchwert ist doch der Wert eines (noch vorhandenen) Anlagevermögens zum Ende des Jahres, also der Wert, den das Anlagengut dann im Folgejahr noch im Anlagenverzeichnis hat.

    Wenn ich aber doch das Unfall-Fahrzeug verkauft habe, existiert dieses Anlagengut doch nicht mehr wirklich.


    Was muss ich denn da - außer der zu Anfang erwähnten Buchung (Abschaffung von Anlagengut) - noch und vor allem wie buchen?

  • - Buchung des erhaltenen Restwertes bei Verkauf des Unfallfahrzeugs

    Hallo BerMar,


    der Betrag von der Versicherung würde ich wie oben Vorgeschlagen buchen( Zahlung Versichrerung auf Versicherungentschädigung)

    So wie ich verstehe, hast du den Waagen verkauft? Also hast du eine Rechnung dem Käufer geschrieben. Und diese Einnahmen mussen bei der Abschaffung deines Anlageguts berücksichtigt werden, daras kommt dein Buchverlust oder Gewinn. Leider hat MB da seit Jahren ein Problem, dass Ausgagsrechnung und Abschaffung des Anlagegut nicht in einem Vorgang ordentlich gebucht wird. Ich habe die Erfahrung mit einem bis auf 1€ abgeschr. Anlagegut gehabt.

    SAMM hat hier im forum unter "Rechnung erstellen zu Anlagevermögen" vieles zusammengetragen, evnt. kann dir es weiter helfen.

    Rechnung erstellen zu Anlageverkauf

  • Es geht mir eigentlich nur noch um die erwähnte Buchung des Restbuchwertes (2130/2135).


    Davon steht nämlich in der Kontexthilfe zum Ausbuchen von Anlagevermögen nichts.

  • Die Konten 2130/2135 passen hier nicht. Es geht je um 2310 oder 2315.


    Siehe nach im Buchungsjornal, bei deiner Buchunge vom "den Erlös des Unfallwagens mit der Abschaffung von Anlagengut gebucht".

    Ist deine Rechung vom Verkaug des Fahrzeugs auf "vollständig bezahlt" und dein Anlagegut unter Stammdaten als "Abgeschafft" erfasst?

    Für ein Beispiel habe ich gerade keine Zeit, aber lese hier nach:

    https://www.haufe.de/finance/f…sk_PI11525_HI2366653.html

  • Hallo BerMar geht es um den Begriff?


    Der RestBUCHwert ist der Wert, der zum jeweiligen Zeitpunkt in den Büchern in Deinem Anlageverzeichnis steht. Dieser wird an dem Tag an dem das Auto das Unternehmen verlässt auf Null gesetzt.

    Am 31.12. eines Jahres wird ein Wert festgestellt indem vom Wert vom 1.1. des gleichen Jahres die Abschreibung vorgenommen wird. Das ist der Restbuchwert. Verlässt eine Anlagegut das Unternehmen, so ist das in 99% der Fälle nicht am 31.12., sondern irgendwann im Laufe des Jahres der Fall. Die für diesen Zeitraum anteilige Abschreibung wird vom Restbuchwert vom 1.1. abgezogen (klassischer Dreisatz, also für ein Halbjahr der halbe Abschreibungsbetrag) und Du erhältst den Restbuchwert für den Zeitpunkt, wo das Anlagegut das Unternehmen verlässt. Dieser wird dann auf Null ausgebucht.


    Es geht mir eigentlich nur noch um die erwähnte Buchung des Restbuchwertes (2130/2135).


    Davon steht nämlich in der Kontexthilfe zum Ausbuchen von Anlagevermögen nichts.

    Weil das das Programm automatisch macht. Probier doch im Testmandanten einfach genau das aus, was in der Hilfe steht, Schritt für Schritt.

  • Okay, dann brauche ich ja nichts mehr machen.

    Das Anlagengut wurde zum Datum des Verkaufs in Verbindung mit dem erzielten Kaufpreis / Zahlungseingang des Unfallwagens ausgebucht.


    Soweit ich das jetzt verstanden habe, wird diese Restbuchwert-Buchung durch diesen Vorgang automatisch vom Programm gemacht, richtig?

    Demnach war die Info mit einer zusätzlichen Buchung auf 2130/2135 eine Fehlinformation.


    Aber noch eine Frage dazu:

    Ist es denn buchhalterisch erforderlich eine Rechnung an den Käufer des Unfallwagens zu stellen, oder reicht der Zahlungseingang in Verbindung mit dem Kaufvertrag?

    Ich habe das hier im Forum gelesen, dass man dazu eine Rechnung erstellen müsste, aber das wäre ja dann wieder ein Problem, denn eine solche Rechnung müsste ja dann wiederum mit dem Zahlungseingang "gekoppelt" werden (Rechnung vollständig bezahlt) und man hätte keine Buchung mehr, die man mit dem Ausbuchen des Anlagenguts "koppeln" kann.