Zeitraumsübergreifende Buchungen

  • Hallo,


    so langsam komme ich immer besser klar mit dem HV 2019. Zur Übung habe ich meine mit Excel erstellte Abrechnung 2017 nachgebildet

    und stoße nun auf folgendes Problem:


    Die Kosten für die Gebäudevesicherung, Haftpflicht und die Wasserversorgnung decken sich nicht mit dem Abrechnungsjahr. So berechnet

    z.B. die Gebäudeversicherung den Beitag jeweils vom 05.02.16 - 05.02.17 ab, im Folgejahr dann vom 05.02.17 - 05.02.18. Ich kann ja immer

    nur einen Teil der Rechnung in das Abrechnungsjahr übernehmen.

    Im Zeitraum für die Gültigkeit habe ich dieses entsprechend eingestellt, jedoch wird z.B. diese abgebildete Buchung nicht bei der Berechnung
    der Betriebskosten berücksichtigt.




    Was mache ich falsch ?

    Danke für die Unterstützung !

    Gruß
    Harald

  • Bisher habe ich da bei den Versicherungen immer das aktuelle Jahr zugeordnet. Aber natürlich hast Du Recht: Man müsste das auf Geschäftsjahre anteilig splitten, anders geht es wohl nicht. Bei uns ist die Zahlung der Versicherung am Ende des Jahres, jedoch eigentlich für‘s nächste Jahr im Voraus. Somit müsste man das bei der Nebenkostenabrechnung eigentlich dem Folgejahr zuordnen, zumindest, wenn man rein das Leistungsprinzip zu Grunde legt.

    Bei Dir würde ich dann den Gesamtbetrag in der Buchung auf zwei Perioden splitten, einmal für Jahr x und einmal für Jahr x+1. Die Dreisatzrechnung kannst Du mit einem Mini-Excel erledigen, das Dir den Betrag auf die Anteile in den Kalenderjahren herunterbricht. So kann jedenfalls aus meiner Sicht niemand meckern, aber leider ist das ein gewisser Zusatzaufwand.

  • Moin,


    welche Abrechnung meinst Du ? - Nebenkostenabrechnung für die Mieter ? - Da ist der Gültigkeitszeitraum 05.02.2016 - bis 05.02.2017 relevant und wird auch zeitanteilig angerechnet und ausgewiesen (Programmgesteuert.).

    Hausgeldabrechnung Eigentümer ? - Da ist der Zahlungstermin gültig . keine zeitanteilige Abrechnung (Programmgesteuert).

  • Inzwischen habe ich Harald über die Emailschiene informiert.


    Seine Frage war doch, wie er die beiden Zeiträume im Programm darstellen bzw. eingeben kann, damit die Kosten für das Abrechnungsjahr 1.1.-31.12. entsprechend aufgeteilt wird. Da braucht man keine Excel Tabelle oder sonstiges erstellen, einfach die Zeiten eintragen.

  • jo, der Beitrag von Cowgirl ist ja auch wohl die passende Antwort. Mir war nicht klar, dass man solche Gültigkeitsräume auch verwenden kann. Aber es liegt wohl eher ein Missverständnis des Abrechnungsmodus’ bei der Hausgeldabrechnung vor.