EÜR: Umsatzsteuervorauszahlung bei Jahreswechsel richtig buchen

  • Hallo zusammen,


    ich verwende das WISO Steuer-Sparbuch, um damit neben der Einkommensteuererklärung auch die EÜR und die Umsatzsteuervoranmeldungen zu machen.


    Meine Frage ist, wie ich die Umsatzsteuervorauszahlungen beim Jahreswechsel richtig verbuche. Konkret geht es um die Umsatzsteuervorauszahlungen für November und Dezember 2018.


    Zunächst ein paar Eckdaten:

    • Umsatzsteuervoranmeldung auf monatlicher Basis
    • Dauerfristverlängerung um einen Monat
    • Lastschriftmandat für die Umsatzsteuer ist erteilt

    Beim November endet die Abgabefrist aufgrund der Dauerfristverlängerung am 10. Januar. Wenn ich die Informationen unter https://www.haufe.de/finance/b…uszahlung_186_392256.html richtig verstehe, wird die Zahlung als regelmäßig wiederkehrende Zahlung betrachtet. Dabei liegt die Zahlungsfrist innerhalb der ersten 10 Tage von 2019 (10. Januar ist keine Wochenendtag / Feiertag) und für den Zahlungsfluss wird bei erteiltem Lastschriftmandat der 10. Januar als Datum angenommen (unabhängig vom tatsächlichen Termin des Zahlungsfluss).


    Demzufolge sollte die Umsatzsteuervorauszahlung, die beispielsweise am 14. Januar 2019 auf dem Bankkonto durch Lastschrift erfolgt, einerseits der Umsatzsteuererklärung 2018 und andererseits auch noch den Betriebsausgaben 2018 zugeordnet werden. Welche Buchungen muss ich zu welchem Zeitpunkt dafür durchführen?


    Beim Dezember endet die Abgabefrist aufgrund der Dauerfristverlängerung am 10. Februar, also außerhalb des 10-Tage-Zeitraums.


    Demzufolge sollte die Umsatzsteuervorauszahlung, die beispielsweise am 11. Februar 2019 auf dem Bankkonto durch Lastschrift erfolgt, einerseits der Umsatzsteuererklärung 2018 und andererseits den Betriebsausgaben 2019 zugeordnet werden. Welche Buchungen muss ich zu welchem Zeitpunkt dafür durchführen?


    Herzlichen Dank vorab!

  • Moin,


    die November-Summe buchst Du bei der Zahlung auf ein Verrechnungskonto und am 31.12. ein: 1780 an V-Konto. Damit ist diese in der Summe der VZ (=Konto 1780) enthalten.


    Die Dezember wird im neuen Jahr ,"normal" auf das Konto 1780 gebucht; hier muss das VZ-Soll der Jahreserklärung m. W. manuell berichtigt werde.


    Die Suchfunktion liefert dazu einige interessante Beiträge :)


    Beste Grüsse

    Maulwurf

  • Vielen Dank.


    Wenn ich dich richtig verstehe sind folgende Buchungen zu tätigen:



    Umsatzsteuer November 2018:

    • 31.12.2018: 1780 "Umsatzsteuer-Vorauszahlungen" an 1370 "Verrechnungskonto §4/3 ergebniswirksam".
    • 14.01.2019: 1370 "Verrechnungskonto" an 1200 "Bank"

    Das Konzept von Verrechnungskonten ist mir nicht ganz klar - ist das so eine Art Zwischenspeicher-Konto, damit am Ende alles aufgeht? Bedeutet "ergebniswirksam" (im Gegensatz zu 1371 "Verrechnungskonto §4/3 nicht ergebniswirksam"), dass der Betrag als Betriebsausgabe angerechnet wird? Falls die Abgabefrist zur Umsatzsteuer erst am 11. Januar 2019 wäre (wenn der 10. Januar ein Sonntag ist), wäre dann stattdessen 1371 zu verwenden? Oder wäre dann einfach wie im Dezember zu verfahren?



    Umsatzsteuer Dezember 2018:

    • 11.02.2019: Buchung 1780 "Umsatzsteuer-Vorauszahlungen" an 1200 "Bank"
    • 11.02.2019: Manuelle Addition der Beträge bei der Umsatzsteuerjahreserklärung 2018 um die Umsatzsteuer von Dezember 2018
    • Vermutlich vor Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung 2019: Manuelle Subtraktion der Beträge bei der Umsatzsteuerjahreserklärung 2018 um die Umsatzsteuer von Dezember 2018

    Hier habe ich gesehen, dass es auch noch das Konto 1790 "Umsatzsteuer Vorjahr" gibt. Könnte bei der Buchung im Februar 2019 für die Zahlung von Dezember 2018 auch dieses Konto statt 1780 verwendet werden und würden dann die Werte automatisch in die Umsatzsteuerjahreserklärung 2018 statt 2019 übernommen?

  • ja genau, das Verrechnskonto ist zum "Zwischenparken", wie z. B. auch das Konto Geldtransit. Du kannst auch das Kto. 1371 nehmen, es soll ja im Falle der November- Zahlung eben keine Gweinnauswirkung in 2019 haben. Der 10-Tage Zeitraum kann auch durch Wochenenden oder Feiertage verlängert werden (wieauch im Link beschrieben), dann gehört die Zahlung in das Folgejahr.


    Sorry, das Konto 1790 wäre noch " richtiger" :thumbsup: - aber auch da erfolgt m. W. keine automatische Übernahme in die Erklärung.

  • Super, das hat mir sehr geholfen!


    Das heißt, ganz genau müsste wahrscheinlich für den November gebucht werden:

    • 31.12.2018: 1780 "Umsatzsteuer-Vorauszahlungen" an 1370 "Verrechnungskonto §4/3 ergebniswirksam"
    • 14.01.2019: 1371 "Verrechnungskonto §4/3 nicht ergebniswirksam" an 1200 "Bank"

    (da die Zahlung 2018 ergebniswirksam sein soll, aber 2019 eben nicht)


    Muss dann irgendein Ausgleich zwischen den Verrechnungskonten stattfinden?


    Müsste ggf. bei der Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2019 die Umsatzsteuervorauszahlung für den Dezember 2018 manuell herausgerechnet werden (so wie dieser für das Jahr 2018 manuell hereingerechnet werden muss)?

  • Ich stehe/stand vorhin vor demselben problem, da jede buchung nach dem 10.1.2017 verweigert wurde.

    in der umsatzsteuerjahresmeldung wird einfach das vorauszahlungssoll korrigiert und die sache ist geritzt.



  • Ich klinke mich mal hier ein.


    Hallo zusammen,

    kurz zum Verständnis - Vorauszahlungssoll in der USt.-Jahresmeldung ist nur einzutragen,

    wenn eine Dauerfristverlängerung besteht?

    • Offizieller Beitrag

    kurz zum Verständnis - Vorauszahlungssoll in der USt.-Jahresmeldung ist nur einzutragen,

    wenn eine Dauerfristverlängerung besteht?

    Wo steht das denn?


    in der Umsatzsteuerjahresmeldung wird einfach das Vorauszahlungssoll korrigiert und die Sache ist geritzt.



  • Moin,


    nein, das VZ-Soll ist in jedem Fall einzutragen: dabei werden der abzuführenden Steuer die geleisteten Vorauszahlungen gegenüber gestellt, sodass die Differenz idealerweise gen 0 tendiert. :)


    Viele Grüsse

    Maulwurf

  • OK - hab nun die Sache, das die Beträge der USt.Voranmeldungen 1-12 einen Negativbetrag von ca -1.200 EUR darstellen und effektiv dann eine abziehbare Vorsteuer von rd. 800 EUR entstanden ist.
    So habe ich eine Differenz zur angemeldeten Vorsteuer von rd. 400 EUR.


    Aus der Abrechnung ergibt es dazu noch eine Nachforderung an USt. von 275 EUR


    Als Ergebnis sollte dann doch die Nachforderung zzgl. der Überzahlten VSt. aus Voranmeldung - also 275 + 400 = 675 EUR kommen.

    Wenn ich die -1.200 EUR als Vorauszahlungssoll eingebe, addiert das Programm die 275 EUR der Nachforderung hinzu

    und es ergibt sich eine Zahlung von 1475 EUR!

  • Kannst Du mal einen Screenshot der betreffenden Felder machen, ich kann das so nicht so aus der Beschreibung nicht recht nachvollziehen.. alle Vorauszahlungen/ Erstattungen sind auf das Konto 1780 gebucht ?