Verpflegungsmehraufwand Auslandsreise

  • Eine Frage zum Eintragen der korrekten Verpflegungsmehraufwendungen für meine letzten Auslandsreise:


    - Hinreise beginnt in Deutschland am Mi 26.12.

    - Ankunft am Tätigkeitsort in Sunderland (England) noch am selben Tag

    - Rückreise beginnt in Sunderland (England) am So 30.12.

    - Landung am Flughafen Frankfurt noch am Abend desselben Tages; danach Weiterfahrt mit Bahn

    - Ankunft am Heimatort in Deutschland jedoch erst am Mo 31.12. um 00:56 Uhr.


    Tagessätze für Sunderland (England): 30 Euro für >8h, 45 Euro für 24h


    Meine Frage:

    1) Welcher Tagessatz gilt für So 30.12.

    2) Welcher Tagessatz gilt für Mo 31.12.


    Danke und liebe Grüße,

    Stefan

  • Lies doch bitte einmal die Hinweise hierzu.


    Grundstzlich gilt der Satz für das Land, das vor 24 Uhr erreicht wurde.

  • Danke für deine Antwort, Babuschka. Die Regelung mit "vor 24 Uhr" ist mir bekannt.


    In zahlreichen Google-Suche-Musterfällen ist jedoch zu lesen, dass am "Rückreisetag" nicht der Inlandssatz, sonder der für's Ausland anzusetzen ist. Nun begann meine Rückreise bereits am 30.Dez. Dementsprechend frage ich mich, ob für diesen "Rückreisetag" (sofern der 30. überhaupt als solcher zu werten ist) nun der Satz für England oder für Deutschland gilt.


    Der 31. Dez ist auf jeden Fall ein Rückreisetag. Doch auch hier bin ich mir unsicher, ob für den 31. nun Ausland- oder Inlandssatz gilt.

    • Offizieller Beitrag

    1) Welcher Tagessatz gilt für So 30.12.

    - Rückreise beginnt in Sunderland (England) am So 30.12.


    - Landung am Flughafen Frankfurt noch am Abend desselben Tages;

    Danke für deine Antwort, Babuschka. Die Regelung mit "vor 24 Uhr" ist mir bekannt.

    Aber anscheinend nicht vollständig. Und wohl auch nicht die weiterführenden Infos des Programms gelesen, oder?





    2) Welcher Tagessatz gilt für Mo 31.12.

    - Ankunft am Heimatort in Deutschland jedoch erst am Mo 31.12. um 00:56 Uhr.

    Ist die zweite Frage ernst gemeint? 56 Minuten des Tages dienstlich unterwegs, da gibt es nun einmal gar nichts mehr, weil wohl zweifelsfrei an diesem Tage nicht mehr als 8 Stunden dienstlich/beruflich unterwegs. ?(