Private KFZ Nutzung buchen

  • Hallo zusammen,


    ich bin selbstständig und führe eine EÜR über WISO Mac 2018. Ich besitze einen geleasten Firmenwagen für den ich ein Fahrtenbuch führe und möchte zum Jahresabschluss nun die private KFZ Nutzung berücksichtigen, da ich bisher alle laufenden KFZ Kosten zu 100 % betrieblich angesetzt habe und diese ja um den privaten Anteil gemindert werden müssen. Gibt es die Möglichkeit das Verhältnis zwischen Privat- und Betriebsfahrten einfach anzugeben, sodass das Programm alle nötigen Korrekturbuchungen vornimmt oder muss ich die Kosten selber ermitteln und eigene Buchungen erstellen? Oder ist dies für den Abschluss der EÜR irrelevant und wird über die Einkommenssteuererklärung bzw. Umsatzsteuererklärung erfasst?


    Falls die Buchungen selber zu erstellen sind, kann mir hier wohl jemand die passenden Buchungssätze nennen?

    Vielen Dank im Voraus und allen einen guten Start in das neue Jahr :)

  • So weit mir bekannt, gibt es keine automatische Berechnung (habe ich zumindest in der Version für Windows nicht gefunden, weder im Modul Einkommensteuererklärung - selbständige Einkünfte noch im Modul Einnahmenüberschussrechnung).


    Die Berechnung musst du schon selber machen, denn

    a) ohne Fahrtenbuch musst du zwingend die 1%-Regel anwenden. Hier gilt der Einkaufspreis, der dem Leasingvertrag zugrunde liegt, als Basis für die 1%. Nicht vergessen, für die Fahrten Wohnung - Betriebsstätte noch zusätzlich die 0,03% pro Kilometer.

    https://www.steuertipps.de/sel…-einem-fahrtenbuch-stehen

    b) wenn weniger als 50% berufliche Nutzung ist ein Fahrtenbuch ein geeignetes Mittel des Nachweises (https://www.steuertipps.de/sel…ent-regelung-unnachgiebig).


    Anhand der Methode musst du dann den privaten Anteil ermitteln und für 80% dieses Wertes Umsatzsteuer berechnen, der Rest ist ohne Umsatzsteuer. Alles auf Umsatz, Gegenkonto ist Privatentnahmen.

    • Offizieller Beitrag

    a) ohne Fahrtenbuch musst du zwingend die 1%-Regel anwenden.

    Die Formulierung habe ich so schon öfters beanstandet. Die 1%-Regelung darf er nur durchführen, wenn notwendiges Betriebsvermögen vorliegt. Ansonsten ist er so oder so bezüglich 1%-Regelung raus. Nur so wird ein Schuh draus. Die Prüfung setzt also (erst einmal) an anderer Stelle an.


    Besteuerungsfragen zu betrieblichen Kraftfahrzeugen - Teil 1 - Quelle: haufe.de

    Zitat

    Nachweis der betrieblichen Nutzung bei der 1 %-Regelung

    Will der Steuerpflichtige die 1 %-Regelung anwenden, kann er den hierfür erforderlichen betrieblichen Nutzungsumfang von mehr als 50 % in jeder geeigneten Form nachweisen (z. B. durch Terminkalender, Reisekostenabrechnung etc.). Sind solche Unterlagen nicht vorhanden, kann er die betriebliche Nutzung auch mit formlosen Aufzeichnungen über einen repräsentativen zusammenhängenden Zeitraum (von regelmäßig drei Monaten) glaubhaft machen, die folgende Angaben zu betrieblichen Fahrten enthalten:


    Zum Umfang der anteiligen Privatnutzung bzw. der anteiligen unternehmerischen Nutzung hat der TE bisher ja keine Angaben gemacht.