Abrechnung Firmenwagen bei nebenberuflicher Anstellung

  • Ein Hallo in die Runde,


    ich bin dieses Jahr neben meiner hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit 8 Monate in einer Festanstellung gewesen. Nun geht es mir um die Abrechnung des Firmenwagens den ich natürlich auch auf dem Weg zur Arbeit genutzt hatte. Da sind auf Grund der Entfernung eine Menge Kilometer zusammen gekommen. Ich habe das immer bisher über eine automatische Excel Tabelle gemacht. Ich führe ein Fahrtenbuch wo ich exakt alles dokumentiere. Mir geht es vor allem darum, wie und ob ich die 0,30Cent pro einfachen gefahren Kilometer noch steuerlich geltend machen kann oder ob dies schon über die in meiner Berechnung entstandene (nicht abziehbare Betriebsausgabe) abgegolten ist bzw. wie dieser Betrag verbucht werden muß.


    Hier die zu Grunde liegenden Daten:


    Gesamtfahrleistung (km): 8148
    davon Privatfahrten (km): 536 6,58%

    davon Fahrten Wohnung-Betrieb (km): 3574 0,00%

    Anzahl Fahrten Wohnung-Betrieb: 44






    Kostenaufstellung (€)



    a) vorsteuerfreie Kosten

    Versicherung: 387EUR

    KFZ-Steuer: 44,00

    Garagenmiete (ust-frei): 300EUR

    Gesamt vorsteuerfrei (€): 731.00EUR



    b) vorsteuerbelastete Kosten (netto)


    Treibstoff, Öl: 539,54EUR
    Inspektion, Wartung, Reifen: 59,35EUR


    Gesamt vorsteuerbelastet (€): 598,89




    Gesamtfahrleistung (km): 8148


    davon Privatfahrten (km): 536


    davon Fahrten Wohnung-Betrieb (km): 3574


    Anzahl Fahrten Wohnung-Betrieb: 44

    Kosten/km Gesamtkosten: 1329,89

    0,16 Private Nutzung inkl. anteilige Ust 19% 94,97


    Fahrten Wohnung/Betrieb: 583,34

    Soll Haben

    Privatentnahme/Unentgelt. Wertabgabe: 94,97


    Entnahme sonst. Leist. ohne Ust

    48,09EUR (Buchung: 8924 an 1880)

    Entnahme sonst. Leist. mit Ust¹

    46,88EUR (Buchung: 8921 an 1880)

    ¹ Automatikkonto,in diesem Wert sind 7,49 € Umsatzsteuer enthalten. (Fahrtenbuchmethode)


    Der Wert für die Nutzung des PKWs zwischen Wohnung und
    Büro muss außerbilanziell hinzugerechnet werden

    (nichtabziehbare Betriebsausgabe) 583,34 (€ )

    Rein vom Wert, könnten die 583.34EUR der Wert: 44 einfache Fahrten a 0,30EUR sein, da der durchschnittliche Anfahrtsweg 43km beträgt. Allerdings habe ich auch oft nach Arbeit noch eine Geschäftsfahrt getätigt, so das es an den betreffenden Tagen quasi nur eine Hinfahrt zur Arbeit aber keine Rückfahrt in dem Sinne gab.


    Meine Frage nun wie gesagt, wie soll oder muß ich den Anteil der Fahrten von und zur Arbeit verbuchen?? Die beiden Werte, so wie jedes Jahr, an des betreffende Konto buchen und das wars? Oder noch mal die Kilometer der einfachen Fahrten zur Arbeit berechnen und dann extra über die Werbungskosten geltend machen?

    Vielen Dank schon mal für ein paar sachliche Hinweise :)

  • Also nach dem ich noch mal alles nachvollzogen habe müßte das alles so stimmen. Also jeweils Buchung: 48,09EUR (Buchung: 8924 an 1880) und

    46,88EUR (Buchung: 8921 an 1880) vornehmen und damit ist es erledigt. Die 583.34EUR geldwerter Vorteil sind damit schon berücksichtigt so das sie nicht noch mal extra verbucht werden müssen. Auch eine Anrechnung in den Werbekosten mit der 0.30EUR Pauschale je einfach gefahrenen Kilometer entfällt damit. Liege ich damit so richtig??



  • Woraus schließt du, dass es sich hier um nichtabziehbare Aufwendungen handelt? Es sind im Gegenteil privat gefahrene Kilometer, du musst sie also dem Umsatz für Privatentnahme hinzurechnen! Dann kannst du entsprechende Werbungskosten ansetzen.


    Die Geschäftsfahrten nach der Arbeit musst du glaubhaft machen - also entsprechende Aufzeichnungen müssen vorhanden sein. Dann musst du aber auch die Entfernungspauschale prüfen - es gibt hier im Netz genügend Beispiele, wie das dann gerechnet werden muss.


    Wie hast du denn den Wert ohne Umsatzsteuer ermittelt?

    • Offizieller Beitrag

    Genau, die in Zusammenhang mit der Festanstellung stehenden Fahrten haben rein gar nichts mit der unternehmerischen Tätigkeit zu tun. Sie sind demgemäß entsprechend abzugrenzen und ziehen sowohl einkommen- als auch umsatzsteuerlich erhebliche Konsequenzen nach sich.

  • Hallo babuschka,


    Danke erst mal für Deine Reaktion :) Die Frage ist ja wie muß ich das jetzt händeln bzw. verbuchen?! Ich muß also eine Buchung Privatentnahme erzeugen in der EÜR und kann dann in den Werbungskosten die Kilometer Pauschale geltend machen?

  • Genau, die in Zusammenhang mit der Festanstellung stehenden Fahrten haben rein gar nichts mit der unternehmerischen Tätigkeit zu tun. Sie sind demgemäß entsprechend abzugrenzen und ziehen sowohl einkommen- als auch umsatzsteuerlich erhebliche Konsequenzen nach sich.

    Ja sie haben nichts mit der unternehmerischen Tätigkeit zu tun daher halt auch meine Anfrage, wie ich laut oben geposteter Kostentabelle, das entsprechend verbuchen muß.

    • Offizieller Beitrag

    Ja sie haben nichts mit der unternehmerischen Tätigkeit zu tun daher halt auch meine Anfrage, wie ich laut oben geposteter Kostentabelle, das entsprechend verbuchen muß.

    Rechnen musst Du schon selber. Wir haben Dir doch gesagt, dass die Kosten für die Privatfahrten einschließlich der Kosten in Zusammenhang mit den Fahrten für die nichtselbständige Tätigkeit von den abziehbaren Aufwendungen abzugrenzen sind. Entsprechend ist unentgeltliche Wertabgabe zu ermitteln und in umsatzsteuerpflichtig bzw. umsatzsteuerfrei aufzuteilen.


    Abgesehen davon scheint mir die Kostenaufstellung (Berechnungsgrundlage) unvollständig. Oder handelt es sich hier um ein Uralt-Fahrzeug ohne AfA etc.?