EÜR - Wie gebe ich Privatnutzung von GWG bis 800 Euro an?

  • Hallo!


    Ich habe 2018 ein Smartphone (brutto 550 Euro) gekauft, das ich sowohl beruflich, als auch privat nutze - ich kann es also nicht zu 100 Prozent beruflich absetzen. Wie gebe ich das in der Software ein (z.B. eine Nutzung von 50/50)? Wird auch die abziehbare Vorsteuer halbiert? Ich konnte nirgends entsprechende Auswahlmöglichkeiten finden.

  • Welcher Fall wäre in der Software denn einfacher zu handhaben?

    Das hat weniger mit "handhaben" als mit Gesetzen zu tun.

    Im Link steht ja unter 2.1.1

    Zitat

    Werden Telekommunikationsgeräte privat genutzt dann gilt:

    • Beträgt die private Nutzung 90 % oder weniger, können,
    • bei weniger als 50 % privater Nutzung müssen

    die entsprechenden Geräte als Betriebsvermögen behandelt werden.


    Wenn das Teil also zu 60% geschäftlich/beruflich genutzt wird, muss es dem Betriebsvermögen zugeordnet/aktiviert u. auch abgeschrieben werden.

    Und die 40% welche dem privaten Teil zufallen sind als "private Nutzungsentnahme" zu buchen.

    Also nicht nur die mtl. Kosten, auch AfA.

  • Genau, aber wenn ich das richtig verstanden habe, wäre bei einer Nutzung von jeweils 50% ein "kann" das Mittel der Wahl. Also wenn es dem Betriebsvermögen zugeordnet wird, buche ich manuell 50% der Kosten als "private Nutzungsentnahme"?