Differenzbesteuerung nach § 25a Umsatzsteuergesetz

  • Hallo in die Runde,


    wir haben seit November ein Brautmodengeschäft. Wir verkaufen dort Kleider aus 2. Hand und fallen deshalb in die Differenzbesteuerung. Jetzt hab ich leider das Problem, unter welchen Konten ich das alles verbuche, bzw welche steuerliche Einstellung bei der Firma muss ich überhaupt tätigen?

    Ich fang am besten mal von der Ersten Buchung an. Die fällt an, wenn ich eine Rechnung schreibe. Auf der Rechnung wird keine Umsatzsteuer ausgeschrieben, da es sich im einen Wiederverkauf handelt und aus diesem Grund Umsatzsteuerbefreit ist. Bisher habe ich das mit Zahlung vom Kunden verbucht und jetzt gibt es schon das erste Problem. Da ich ja unter Firma in den Steuereinstellungen eine Umsatzsteuerbefreiung einstellen kann, steht in der Auswertung Steuerfreier Umsatz nach §4... Konto 8100. Das ist aber eigentlich nicht richtig. Welche Einstellung würde hier passen?


    Zweiter Schritt: Wir beziehen unsere Kleider von Privatpersonen und überweisen Ihnen den ausgemachten Betrag nach dem Verkauf. Dieser Betrag ist ebenfalls Umsatzsteuerfrei, weil man ja bei Privatpersonen keine Umsatzsteuer geltend machen kann. Diesen kann ich aber nur unter Waren, Roh, und Betriebstoffe buchen. Das dürfte aber auch nicht ganz richtig sein, denn in der Auswertung steht nichts mehr von Waren, sondern nur noch Roh- und Betriebstoffe. Es gäbe aber 2x Wareneingang, allerdings nur mit 10% und mit 5,5% Steuer, die für mich aber nicht in Frage kommen.


    Letzter Schritt: Wenn man den Wareneinkauf vom Verkauf abzieht, bleibt ja jetzt eine Differenz übrig. Diese muss ich mit 19% versteuern. Hier habe ich das Problem, mit welchem Konto kann das gebucht werden. Gibt es da keine Möglichkeit, dass das Programm die Differnz selber erkennt und dann über den Zuordnungsassistenen gebucht werden kann?

    Ich wäre über jeden Tipp sehr dankbar.


    Zwischenzeitlich habe ich auch den Support mal angeschrieben, der mir den Tipp gegeben hatte, bei der Rechnung kann man Differenzbesteuerung eingeben. Das kann ich aber nicht machen, da meine Rechnung keiner Steuer unterliegt, somit ist dort 0% eingegeben und die Differnzebsteuerung lässt sich nur mit 19% Steuer einstellen.


    Vielleicht hat auch jemand eine komplett Lösung. Über eine ausfürhlich Beschreibung würde ich mich sehr freuen.

  • Wir beziehen unsere Kleider von Privatpersonen und überweisen Ihnen den ausgemachten Betrag nach dem Verkauf.

    und das macht ihr eheramtlich, oder ist doch eine Verkaufsvergütung von x % für euch vorgesehen?

    also zwischen "ausgemacht" und tatsächlichem Erlös. (dieser Differenzbetrag würde dann mit 19% ust. belegt)

    • Offizieller Beitrag

    Du solltest Dir einmal vor Augen führen, was steuerfreie Umsätze sind. Das UStG wäre da dienlich.


    Der § 25a UStG ist eben die Differenzbesteuerung bestimmter Umsätze, was aber rein gar nichts mit Steuerfreiheit zu tun hat.


    Ansonsten: https://www.buhl.de/wiso-softw…=Differenzbesteuerung+25a

    • Offizieller Beitrag

    Natürlich unterliegst Du der Regelbesteuerung zu 19 %.

    Ich fang am besten mal von der Ersten Buchung an. Die fällt an, wenn ich eine Rechnung schreibe. Auf der Rechnung wird keine Umsatzsteuer ausgeschrieben, da es sich im einen Wiederverkauf handelt und aus diesem Grund Umsatzsteuerbefreit ist. Bisher habe ich das mit Zahlung vom Kunden verbucht und jetzt gibt es schon das erste Problem. Da ich ja unter Firma in den Steuereinstellungen eine Umsatzsteuerbefreiung einstellen kann, steht in der Auswertung Steuerfreier Umsatz nach §4... Konto 8100. Das ist aber eigentlich nicht richtig. Welche Einstellung würde hier passen?


    Du stellst da bei Meine Firma ... Steuer Einstellungen gar nichts ein. Ist letztlich egal was dort steht aber NIE den Button davor noch klicken. Das wäre fatal.

    Die Differenzbesteuerung wählst Du jedesmal in der Rechnung Eingabemaske je Position Rklick > Diffeenzbesteuerung. Hier gibt Du EK und VK ein.

    Differenzbesteuerung Vorgehensweise

    Schaue Die die Erklärungen in den Bildern genau an.

  • Das UStG habe ich mir bereits angesehen und mir ist kein Punkt unter §4 aufgefallen, der für passend wäre. Vom Support habe ich leider nur das Bild bekommen, wo in der Rechnung die Differenzbesteurung eingestellt werden kann. Mehr leider nicht. Der Punkt ist aber, dass ich in der Rechnung keine Steuer ausweisen darf, denn ausgewiesene Steuer muss auch ab abgeführt werden. Da ist das dem Finanzamt leider egal, ob das jetzt ein Fehler in der Rechnung war oder nicht. Die Info habe ich direkt von meinem Finanzamt.

    Zum Punkt Meine Firma...ich habe nochmals ein Bild angehängt welche Einstellungein ich gemeint habe. Hier hab ich zum Beispiel als Kleinunternehmer die Möglichkeit die Steuerbefreiung nach § 19 Abs. 1 UStG einzustellen. War das jetzt so gemeint das ich für mich als Differnzbesteuerter dort nichts einstellen darf? Oder war das allgemein gemeint?

  • Wir beziehen unsere Kleider von Privatpersonen und überweisen Ihnen den ausgemachten Betrag nach dem Verkauf.

    und das macht ihr eheramtlich, oder ist doch eine Verkaufsvergütung von x % für euch vorgesehen?

    also zwischen "ausgemacht" und tatsächlichem Erlös. (dieser Differenzbetrag würde dann mit 19% ust. belegt)

    Die Differenz zwischen Preis, was der ehemalige Besitzer erhält und dem Verkauserlös muss mit 19% versteuert werden. Deshalb auch Differnezbesteurrung nach § 25 a UStG.

    • Offizieller Beitrag

    um Punkt Meine Firma...ich habe nochmals ein Bild angehängt welche Einstellungein ich gemeint habe. Hier hab ich zum Beispiel als Kleinunternehmer die Möglichkeit die Steuerbefreiung nach § 19 Abs. 1 UStG einzustellen. War das jetzt so gemeint das ich für mich als Differnzbesteuerter dort nichts einstellen darf? Oder war das allgemein gemeint?

    Das gilt für Dich!

    Vom Support habe ich leider nur das Bild bekommen, wo in der Rechnung die Differenzbesteurung eingestellt werden kann. Mehr leider nicht.

    Wo immer das jetzt sein soll, geht nicht hervor. Sollte der Support Dich dort hingeleitet haben > Meine Firma ... > > Steuereinstellungen -wovon ich ausgehe- ist das nicht korrekt auf diese Stelle zu verweisen.

    Zu der Stelle will ich erstmal sehr vorsichtig äussern, weil es erstmal sicher gestellt sein muss, dass DU den einzig richtigen Ablauf der Differenzbesteuerungverstanden haben mußt.

    Die Rechnungsstellung nach Differenzbesteuerung über diese Stelle ist falsch!

    Wir verkaufen dort Kleider aus 2. Hand und fallen deshalb in die Differenzbesteuerung. Jetzt hab ich leider das Problem, unter welchen Konten ich das alles verbuche, bzw welche steuerliche Einstellung bei der Firma muss ich überhaupt tätigen?

    Das geschieht jedesmal in der Eingabemaske beim Rechnung schreiben auf Positionsebene Differenz von VK und EK

    Siehe hier unbedingt den Tipp im Klick

    Nichts unter Meine Firma > .. > Steuereinstellungen verstellen. Nicht den Punkt setzen. Konto 8029 wird automatisch herangezogen.

    Ich fang am besten mal von der Ersten Buchung an. Die fällt an, wenn ich eine Rechnung schreibe. Auf der Rechnung wird keine Umsatzsteuer ausgeschrieben, da es sich im einen Wiederverkauf handelt und aus diesem Grund Umsatzsteuerbefreit ist. Bisher habe ich das mit Zahlung vom Kunden verbucht und jetzt gibt es schon das erste Problem. Da ich ja unter Firma in den Steuereinstellungen eine Umsatzsteuerbefreiung einstellen kann, steht in der Auswertung Steuerfreier Umsatz nach §4... Konto 8100. Das ist aber eigentlich nicht richtig. Welche Einstellung würde hier passen?

    Genau richtig! Das ist falsch. Wenn Du die Rechnung nach Anleitung machst und wie auch in > HILFE der > Ersten Hilfe steht, wird es richtig.

    Auf der differenzbesteuerten Rechnung wird keine USt Steuer ausgewiesen, die aus der Differenzbesteuerung resultiert, ausgewiesen. Richtig!


    Aber diese USt muß auch abgeführt werden!


    Deswegen lässt Du die Finger weg unter >... Meine Firma ....Steuereinstellungen. Das Programm führt diese Steuer nach Anleitung automatisch ab. Würdest Du da was einstellen unter > Meine Firma >.>. würdest du die USt dem FA gegenüber unterschlagen. Vegiß diese Stelle. Es werden dort echte Nettorechnungen ohne USt erstellt. Du führst aber USt sehr wohl ab zur Regelbesteuerung 19 % nur eben lediglich auf die Differenz EK zu VK. Hier liegt nicht Deine Lösung.

    Zweiter Schritt: Wir beziehen unsere Kleider von Privatpersonen und überweisen Ihnen den ausgemachten Betrag nach dem Verkauf. Dieser Betrag ist ebenfalls Umsatzsteuerfrei, weil man ja bei Privatpersonen keine Umsatzsteuer geltend machen kann. Diesen kann ich aber nur unter Waren, Roh, und Betriebstoffe buchen. Das dürfte aber auch nicht ganz richtig sein, denn in der Auswertung steht nichts mehr von Waren, sondern nur noch Roh- und Betriebstoffe. Es gäbe aber 2x Wareneingang, allerdings nur mit 10% und mit 5,5% Steuer, die für mich aber nicht in Frage kommen.

    Unter Stichwort Steuervariante suchen und auf 3 wechseln. Da hast Du volle Auswahl und kannst zusätzlich ausmisten wie bei Favoritenab- und anwahl. Somit stellst du dein persönliches Grundgerüst zusammen.

    Letzter Schritt: Wenn man den Wareneinkauf vom Verkauf abzieht, bleibt ja jetzt eine Differenz übrig. Diese muss ich mit 19% versteuern. Hier habe ich das Problem, mit welchem Konto kann das gebucht werden.

    Konto 8029 Differenzbesteuerte Erlöse OFFEN auf 8220 geht vollautomatisch nach Anleitung: Tipp im Klick



    Gibt es da keine Möglichkeit, dass das Programm die Differenz selber erkennt und dann über den Zuordnungsassistenen gebucht werden kann?

    EK muss immer auf Positionsebene manuell nach Anleitung eingegeben werden und die Differenz Listenpreis-EK wird ermittelt und dann wird automatisch zugeordnet. Tipp im Klick


    Der Punkt ist aber, dass ich in der Rechnung keine Steuer ausweisen darf, denn ausgewiesene Steuer muss auch ab abgeführt werden. Da ist das dem Finanzamt leider egal, ob das jetzt ein Fehler in der Rechnung war oder nicht. Die Info habe ich direkt von meinem Finanzamt.

    Richtig! Darum nach Anleitung! Dann wird auf der Druckansicht Deiner Rechnung keine USt aus Differenzbeträgen ausgewiesen. Abführen wirst Du schon USt

    zur Difefrenz VK.\.EK



    Und zum Schluß nochmal, Alles steht schon in meiner vorigen Antwort in einem Satz:

    Du stellst bei Meine Firma ... Steuer Einstellungen gar nichts ein.

    Ist letztlich egal was dort steht aber NIE noch den Button davor noch klicken. Das wäre fatal.

    Die Differenzbesteuerung wählst Du jedesmal in der Rechnung Eingabemaske je Position Rklick > Differenzbesteuerung. Hier gibst Du EK und VK ein.

     !!

  • Ich bedanke mich für eure Hilfe und eure Gedult. Ich denke dass ich es jetzt endlich richtig hinbekommen habe. Die Erklärung vom Support war schon der richtig Ansatz, aber nur nicht zu Ende erklärt. Es war mir in dem Moment nicht ersichtlich, dass die Steuer auf der Rechnung gar nicht dargestellt wird. Und was auch nicht ganz klar war, die Artikel müssen einen dementsprechenden Steuersatz vorweisen, um überhaupt Differenzebesteuerung ergänzen zu können. Das ganze funktioniert nicht, wenn der Steuersatz beim Artikel 0% beträgt. ( Ich hatte Null eingestellt, da ich ja der Meinung war, dass der Einkauf ja ohne Steuer ist.)

    Auf den Buchungslisten und in der EÜR ist jetzt auch für mich plausibel nachvollziehbar, wie es zu den Eintragungen kommt.

    Wenn ich die Daten das erste Mal an meinen Steuerberater gegeben habe und alles passt, gebeb ich gerne noch einmal ein Feedback.

  • Das ganze funktioniert nicht, wenn der Steuersatz beim Artikel 0% beträgt.

    Danke für Deine Rückmeldung welche bezeugt, dass dieses Forum seinen Zweck "User helfen User" erfüllt.


    Und mein Dank gilt den Sach-Moderatoren, sowie allen anderen "Sachgebietshelfer" (Nick-names-liste würde zu lang) welche oft hinweisend, belehrend, den virtuellen Zeigefinger erheben.

  • Heute gebe ich mal eine Rückmeldung bezüglich dem Thema Differenzbesteuerung. Ich habe eine positive Rückmeldung vom Finanzamt bekommen und soagr für die letzten 3 Monate eine Steuerrückzahlung erhalten...das bedeutetr, der Tipp war Gold wert und zeigt mir einmal mehr, dass Tipps von anderen Nutzern wirklich weiterhelfen können. Danke nochmal

  • Moin,


    mhm....das ist mir nicht ganz klar..Du kannst keine Vorsteuer beim Einkauf geltend machen (da von Privatpersonen), führst aber wie oben beschrieben die Differenz-USt ab..wo kommt denn das (erstmal erfreuliche) Guthaben her ? :/


    Viele Grüße

    Maulwurf

  • wo kommt denn das .... Guthaben her ?

    und das macht ihr eheramtlich, oder ist doch eine Verkaufsvergütung von x % für euch vorgesehen?

    also zwischen "ausgemacht" und tatsächlichem Erlös. (dieser Differenzbetrag würde dann mit 19% ust. belegt)

    Antwort war:

    Die Differenz zwischen Preis, was der ehemalige Besitzer erhält und dem Verkauserlös muss mit 19% versteuert werden. Deshalb auch Differnezbesteurrung nach § 25 a UStG.

    und es ist doch nicht auszuschließen, dass evtl auch betriebliche Kosten/Ausgaben entstehen

  • Das

    auf was bitte bezieht sich jetzt das "Das"?


    Mit das "Guthaben", aus Deiner Antwort vorher, meinst Du doch sicher die Steuerrückzahlung/Erstattung für die letzten 3 Monate, welche MathiasHoch erwähnt hat.

    Das "Guthaben" kann sich doch durchaus durch "abziehbare Vorsteuerbeträge aus Rechnungen v. anderen Unternehmen" ergeben.


    Ergebnis/Gewinn steht hier nicht zur Debatte.