Arbeitszimmer wird nicht in Anlage N Seite 2 aufgeführt

  • Hallo zusammen,

    ich habe alle Daten für das häusliche Arbeitszimmer im Sparbuch 2019 eingetragen.

    Wenn ich mir nun die Formulare anschaue (Anlage n Seite2) wird bei den Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nichts eingetragen?

    Hat sonst noch jemand das Problem?

  • ich habe alle Daten für das häusliche Arbeitszimmer im Sparbuch 2019 eingetragen.

    hallo

    schon einmal in der Programmhilfe nach "häusliches Arbeitszimmer" gesucht?

    Da gibt es eine "Artenvielfalt" und auch viele Hinweise dazu.

    u.a.

    Zitat

    Der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers wurde durch eine sehr umfangreiche Rechtsprechung genau definiert. Die Kriterien zur Beurteilung, ob ein häusliches Arbeitszimmer vorliegt, sind:.....

  • Hallo zusammen,

    bei mir handelt es sich um ein häusliches Arbeitszimmer welches ich für den 1. Gewerbebetrieb benötige.

    Dieses habe ich unter Verwaltung angelegt mit dem resultat siehe Bild 1 (fiktive Zahlen).

    Danach gehe ich auf die Betriebsausgaben für den 1. Betrieb und kann dort unter Raumkosten Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer erfassen siehe Bild 2. Soweit ist alles i.O. so soll es sein, wurde mir zumindest vom Support gesagt.

    Wenn ich nun den Import für meine EÜR aus dem MeinBüro mache verschwindet das Arbeitszimmer von Bild 2.

    Der Support weiß wohl auch nicht weiter.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich nun den Import für meine EÜR aus dem MeinBüro mache verschwindet das Arbeitszimmer von Bild 2.

    Die EÜR erstellst und versendest Du doch aus MB heraus. Was möchtest Du da, außer dem Ergebnis (anklicken "EÜR schon anderswo erstellt" o.ä." wie schon oft erläutert) importieren? Wenn Du vollständige EÜR in das vereinfachte ESt-Modul importierst, wird werden die Daten der vereinfachten EÜR des ESt-Moduls im Steuerprogramm überschrieben. Oder hast Du unterschiedliche bzw. mehrere Betriebe?

  • miwe4 Ich habe ein ganz normales Arbeitsverhältnis (Angestellter) und zusätzlich eine Selbstständigkeit.

    In MB trage ich alles ein was zu meiner Selbstständigkeit gehört und mache dort auch meine EÜR, diese exportiere ich dann für das steuer Sparbuch 19.

    Dann mache ich dort meine Steuererklärung wo ich das Angesteltenverhältnis und die Einkünfte des 1. Gewerbebetriebes angebe.

    Da ich das Arbeitszimmer für meinen Gewerbebetrieb brauche müssen die Kosten dafür ja dem Gewerbebetrieb zugeordenet werden.

    Vielleicht kannst Du mal was testen:

    Lege unter Verwaltung ein Arbeitszimmer für den 1. Gewerbebetrieb an, dann schaust Du unter Betriebe, Praxen: Gewerbebetrieb: EÜR: Betriebsausgaben.

    Dort findest Du unter Raumkosten und sonstige Grundstücksaufwendungen einen Punkt wo man das Arbeitszimmer hinzufügen kann.

    Das geht auch alles wunderbar, anschließend importierst Du z.B. eine EÜR aus dem MB und schon ist das Arbeitszimmer unter Raumkosten verschwunden.

    Das ist mein Problem.

  • In MB trage ich alles ein was zu meiner Selbstständigkeit gehört und mache dort auch meine EÜR, diese exportiere ich dann für das steuer Sparbuch 19.

    Das ist doch doppelt gemoppelt. Du machst deine EÜR einschließlich der anteiligen Arbeitszimmerkosten und gibst diese aus dem Modul Einnahmenüberschussrechnung über Elster ab. Nur das Ergebnis interessiert dann noch im Modul Einkommensteuer - genau das hat dir miwe4 gesagt. Ein Export ist hier nicht notwendig.


    Da ich das Arbeitszimmer für meinen Gewerbebetrieb brauche müssen die Kosten dafür ja dem Gewerbebetrieb zugeordenet werden.

    Richtig - aber in der EÜR, nicht im Modul Einkommensteuer.


    Das geht auch alles wunderbar, anschließend importierst Du z.B. eine EÜR aus dem MB und schon ist das Arbeitszimmer unter Raumkosten verschwunden.

    Weil du das Pferd von hinten aufzäumst. Die Arbeitszimmerkosten gehören in das Modul Einnahmenüberschussrechnung - dort gibst du die Kosten an, aufgeteilt nach abziehbar und nicht abziehbar. Die Ermittlung im Modul Einkommensteuererklärung kannst du für diese Aufteilung nutzen, nur gibst du dann bei der Aufteilung an "weitere Einkünfte". Ein Übertrag in die gewerblichen Einkünfte sollte hier nicht erfolgen, da alle Einnahmen und Aufwendunge in der EÜR zu erfassen sind.


    Nachtrag: in die Anlage N gehören diese Aufwendungen ja dann auch überhaupt nicht - wie lialia richtig anmerkt.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe ein ganz normales Arbeitsverhältnis (Angestellter) und zusätzlich eine Selbstständigkeit.

    Das war mir bei der Antwort durchaus klar.


    Das geht auch alles wunderbar, anschließend importierst Du z.B. eine EÜR aus dem MB und schon ist das Arbeitszimmer unter Raumkosten verschwunden.

    Das ist mein Problem.

    Weil Du Deinen Fehler nicht erkennst. Du musst Dein Arbeitszimmer in Deiner EÜR im Programm WISO Mein Büro "buchen".


    Und noch einmal: Aus WISO Mein Büro heraus versendest Du auch Deine EÜR an das FA. In Dein Steuerprogramm WISO steuer:Sparbuch übernimmst Du nur das Ergebnis der EÜR, nichts anderes.

  • Hallo zusammen,

    könnt Ihr mir denn sagen wie und wo ich das Arbeitszimmer in MB anlege bzw. die Kosten dafür??? Dann wäre alles OK.

    Der Support von Buhl sagte mir das es dort keine Möglichkeit gibt ein AZ anzulegen.

    Was ich noch gefunden habe:

    In der EÜR des MB in der Zeile 36 "Raumkosten und sonstige Grundstücksaufwendungen" (ohne häusliches Arbeitszimmer). Siehe Anhang MB-1

    In der Zeile 55 gibt es wohl etwas wo die Kosten eingetragen sein könnten aber ich weiß nicht wie und wo ich das AZ in MB anlege??? Siehe Anhang MB-2

  • So,

    habe nochmal in MB nach einem Konto für das AZ gesucht und eines gefunden "4288".

    Wenn ich dieses Konnto wähle und lasse das über das Verrechnungskonto laufen trägt er mir das in der EÜR auch ein (Zeile 55).

    Allerdings zieht er mir dann 19% von den ermittelten Kosten ab?

    Wenn ich das so mache würde ich ja keinerlei Info´s an das FA geben wie ich an den Betrag komme, kann ja eigentlich auch nicht richtig sein.

    P.S. vielen Dank für eure schnellen und konstruktiven Antworten.

    • Offizieller Beitrag

    könnt Ihr mir denn sagen wie und wo ich das Arbeitszimmer in MB anlege bzw. die Kosten dafür??? Dann wäre alles OK.


    Der Support von Buhl sagte mir das es dort keine Möglichkeit gibt ein AZ anzulegen.

    Was heißt jetzt anlegen? Du musst das ganze buchen und zwar mit den bekannten Konten. Abgesehen davon scheint sich das Objekt, in dem sich das Arbeitszimmer befindet, nach Deinem ersten Screen in Deinem Eigentum zu befinden. In diesem Fall hättest Du das AZ mit Grund- und Bodenanteilen als notwendiges Betriebsvermögen längst aktivieren müssen (im Zeitpunkt der erstmaligen unternehmerischen Nutzung mit den zu diesem Zeitpunkt maßgeblichen Werten für Grundstücks- und Gebäudeanteil).


    Wie das in MB funktioniert müssen Dir andere beantworten, da ich diese Software nicht nutze.

  • Nein, weil das Arbeitszimmer betriebsnotwendiges Vermögen ist und hier jährliche AfA zu rechnen sind. Näheres hierzu (zum betriebsnotwendigen Vermögen) kannst du in § 4 EStG und insbesondere R 4.2 EStR lesen. Ausserdem gehört das Arbeitszimmer in die Anlage AVEÜR! Und die wird auch in MB erzeugt (hier sind die Konten 0059 und 0149 vorhanden).

    Du buchst das Arbeitszimmer im Anlagevermögen und in der Buchhaltung (wie du das jetzt noch nachträglich hinbekommst, kann ich nicht sagen, weil ich MB vom Rechner geschmissen habe - das Modul Einnahmenüberschussrechnung reicht mir vollkommen aus.

    Dann buchst du jährlich die AfA - müsste in MB analog zur EÜR im Steuersparbuch mit einer Automatik gehen ("AfA buchen").

    Die Kosten buchst du das ganze Jahr entweder zunächst alle über 4288 oder 4289, am Jahresende teilst du dann auf. so dass der abziehbare Teil auf Konto 4288 steht und der "private" nicht abziehbare Teil auf 4289.

  • Hallo zusammen,

    erstmal vielen Dank für die vielen Info´s.

    Ich habe mir die § angeschaut und da kommt mir noch eine Frage.

    Dort bin ich dann auf den § 8 EStDV gestoßen "Grundstücksteile von untergeordnetem Wert"

    Die Grenze liegt da bei 20500€ aber wie genau würde man dies Berechnen? Ich habe es so verstanden (mit fiktiven Zahlen):

    Unser Einfamilienhaus hatte einen Kaufpreis inkl. Grundstück von 225000€, jetzt ist das Haus 250000€ Wert. Mir gehören 50% davon, die andere Hälfte ist von meiner Freundin.

    Das Haus hat insgesamt 125qm, das AZ hat eine größe 10qm also 8% der Gesamtenfläche.

    Rechnung:

    250000€/2 = 125000€

    Von den 125000 nehme ich die 8%= 10000€

    Somit hätte das Arbeitszimmer einen Wert von 10000€ und es wäre ein Grundstücksteil von untergeordnetem Wert.

    Dann würde es nicht zum Betriebsvermögen gehören, ist das so korrekt?