Gesonderte und einheitliche Feststellung Verluste anrechnen

  • Servus zusammen,


    1. Frage wo rechne ich denn bei der Abgabe der gesonderten und einheitlichen Feststellung den Verlust des Vorjahres an, damit die ich weniger Gewerbesteuer zahlen muss?

    2. Frage, kann ich eigentlich auch den Verlust aus Gewerbe 1 die Gewerbesteuer für Gewerbe 2 anrechnen? im Fall 1 habe ich ja die sogennnate horizontale Verlust verrechnung, wie aber kann ich das bei Gewerbe 2 machen? Beides sind Personengesellschaften (GbR)


    Bin auf Eure Ideen und antworten gespannt.


    Grüße,

    Daniel