Privatfahrten bei Behinderungen (Stief)-Kind: nur 50% Ansetzung

  • Hallo,


    unsere Steuererklärung ist wiederholt falsch und ich muss wieder einen Widerspruch einreichen, da ich nicht weiß, wie ich Folgendes einstellen kann:


    Es geht um mein Stiefkind (g, ag, H), welches bei der Mutter lebt. Die Pauschalen für Behinderung etc werden vom Programm korrekt mit 50% berechnet, da diese mit der Kindesmutter geteilt werden.

    Allerdings fallen die angegebenen (Urlaubs)Fahrten bei Behinderungen ausschließlich bei uns an. Auch die Angabe von ihren Fahrten zusätzlich zu unseren ist keine Lösung, da wir viel mehr Fahrten unternehmen.


    Wie kann ich dem Programm beibringen, dass es an dieser Stelle keinen Abzug von 50% vornimmt?

    Im Anschreiben an das Finanzamt hatte ich es schon vermerkt, aber es hat nichts genützt.


    Vielen Dank.

  • unsere Steuererklärung ist wiederholt falsch

    Du meinst wohl eher den Steuerbescheid - die Erklärung habt ihr ja (hoffentlich) richtig gemacht.


    ich muss wieder einen Widerspruch

    Das "Kind" nennt sich Einspruch.


    Wie kann ich dem Programm beibringen, dass es an dieser Stelle keinen Abzug von 50% vornimmt?

    Im Anschreiben an das Finanzamt hatte ich es schon vermerkt, aber es hat nichts genützt.

    Überhaupt nicht - weil es hier keine Wahl gibt. Bei Aufteilung zwischen dir und der Mutter zu gleichen Teilen (Kindergeld geht ja dann auch zu 50% an dich), ist die Aufteilung der Kosten irrelevant.

  • Ok, ja ich meine den Bescheid, und dann wohl auch den "Einspruch".


    Also der Plan war das so zu machen, weil ich nicht weiß, wie es sonst gehen sollte.

    Wir geben in unserer Steuererklärung die Fahrten an, die wir mit S. (älter als 18) gefahren sind, die Mutter ihre Fahrten. Diese sind uns unbekannt und werden wir sicherlich auch nicht erhalten.


    Es dürfen natürlich nur Fahrten angegeben werden, bei denen wir tatsächlich S. auch gefahren haben.

    Deshalb verstehe ich den 50% Abzug nicht, zumindest nicht, dass man es nicht umstellen kann.


    Bei dem Behindertenpauschbetrag kann ich es nachvollziehen, bei den Fahrtkosten nicht.

    Ich habe das ganze Netz schon abgesucht und finde nichts passendes, auch nicht die Steuervorschrift oder so.

  • Zur Information, falls noch jemand anderes das Problem hat:


    Nach Rücksprache mit dem Sachbearbeiter des Finanzamtes ist es richtig, dass jeder Elternteil 50% des Höchstbetrages / Höchstkilometeranzahl bekommt, und nicht nur 50% der angegebenen Kilometer, wie mir Wiso dies berechnet und via Elster abgegeben hat.

    Der Wiso Support hat mir einen Workaround genannt:

    "Unsere Kollegen der Entwicklungsabteilung empfehlen die Privatfahrten bei Behinderung als außergewöhnliche Belastung händisch zu erfassen und diese im Thema des Kindes nicht geltend zu machen. Siehe Thema "Allgemeine Ausgaben > Krankheitskosten und andere Besonderheiten > Fahrtkosten mit dem eigenen Fahrzeug".


    Das Thema ist für mich damit gelöst.