Hallo zusammen -
ich habe in 2018 zu hohe Gewerbesteuervorauszahlungen leisten müssen, sodass jetzt ein unbestreitbarer Erstattungsanspruch besteht. Soweit ich weiß, ist dieser zum Bilanzstichtag 31. 12. 2018 zu aktivieren. Frage: Welches Gegenkonto (unter Sonstige Vermögensgegenstände?) ist denn hierfür wohl zu verwenden? Weitere Frage: Wie schlägt sich dieser Sachverhalt in der GuV nieder? Die zu hohen Vorauszahlungen mindern ja rechnerisch den Jahresüberschuss, sodass ohne eine Korrektur in der GuV ein zu niedriger Gewinn ausgewiesen würde.
Ich weiß, dass hier keine allgemeine Beratung geleistet werden kann und wünsche mir auch nur einen Erfahrungsaustausch. Dies war leider kein Thema im Buchhaltungs- und Bilanzierungskurs und ich kann die Info auch sonst nicht finden.
Vielen Dank und Grüße
tschwade