Abgrenzung Hausgeldzahlung bei Jahreswechsel

  • Hallo zusammen,


    Ich verwalte seit letztem Jahr eine WEG mit 16 Einheiten.

    Dieses Jahr wurde der Hausgeld- Dauerauftrag von 2 Eigentümern für Januar 2019 schon am 31.12.18 auf dem Konto gut geschrieben.


    Reicht es hier aus, den Gültigkeitszeitraum auf Januar zu setzen, damit die Zahlung nicht in der Abrechnung 2018 einfließt?

    Oder muss ich dafür die Zahlungen genauso abgrenzen wie die Rechnungen der Strom-/ Wasserversorger?

    Allerdings würde dies dann bedeuten, dass der offene Posten nicht bedient wird und es pro Eigentümer auf 4 Buchungen (2x Hausgeld+ 2x Rücklagen) hinausläuft.


    Wie macht man dies korrekt?


    Kann mir dies jemand erklären?


    Vielen Dank schon mal im Voraus.

    Jasmin

  • Reicht es hier aus, den Gültigkeitszeitraum auf Januar zu setzen, damit die Zahlung nicht in der Abrechnung 2018 einfließt?

    So gefragt denke ich ja, denn es gibt eine gestezliche Regelung, dass bis zu 10 Tagen im neuen Jahr es als gebucht ist. Denke, dass da noch Meldungen kommen.

  • Der Gültigkeitszeitraum zieht bei der Hausgeldabrechnung nicht. Entscheidend ist das Buchungsdatum. Daher müsstest Du das entsprechend der Anleitung in den FAQ-Hinweisen abgrenzen.

    Der Fall ist ärgerlich, weil man ja einerseits vermeiden will, dass das Geld mit abgerechnet, also zurückerstattet wird. Andrerseits muss der Kontostand am 31.12. richtig sein. Du kannst also nicht einfach das Buchungsdatum auf den 01.01. setzen. Dazu kommt, dass die Rechtsprechung bei der Abrechnung eine reine Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben pro Kalenderjahr fordert. Da ist sonst wenig Spieraum. Die 10-Tage-Regel gilt im EStG., aber ich sehe nicht, warum es bei der Hausgeldabrechnung überhaupt Anwendung finden sollte. Erst recht nicht, wenn die Immobilie doch nur privat genutzt wird.

  • Umbuchung vom Rücklagenkonto auf ein Reparaturausgabenkonto


    Hallo alle zusammen,

    bei uns in der WEG ist beschlossen, dass Reparaturen aus der Rücklage bezahlt werden.

    Ich habe den Betrag von der Rücklage entsprechend umgebucht.

    Leider finde ich keine Möglichkeit das Reparaturenkonto mit dem umgebuchten Betrag auszugleichen.

    Bei der Umbuchung habe ich das Bankkonto, sowie das Konto Entnahmen aus der Rücklage angesprochen.


    Vielen Dank für eine evtl. Antwort/Unterstützung