Arbeitszimmerkosten und Umsatzsteuer

  • Moin liebe MB Experten,


    da ich in der Suche nicht fündig geworden bin, muss ich euch leider wieder mit einer Frage belästigen.


    Bisher habe ich das Arbeitszimmer als Kleinunternehmer in einer Buchung zum Jahresende geltend gemacht (Alle Kosten addiert, dann prozentualer Anteil 10% laut Wohnflächenanteil). Nun bin ich seit diesem Jahr MSt-pflichtig und zerbreche mit den Kopf, wie ich das nun in WiSO ab jetzt buchen soll.


    Ich habe gelernt, dass die Umsatzsteuer in dem Monat geltend gemacht werden muss, in dem sie gezahlt wurde. Also kann ich die Arbeitszimmerkosten nicht mehr jährlich buchen, sondern muss jede Zahlung (Strom, Wasser usw) einzeln erfassen? Herrje...


    Beispiel Wasser

    Abschlagszahlung vierteljährlich 208,00 Euro

    darin sind enthalten: 164,00 Euro Schmutzwasser ohne MWSt und 44,00 Euro Trinkwasser inkl. 7% MWSt.


    Wie bekomme ich das nun ins Programm?

    Meine Idee wäre folgende Splitbuchung:

    90% von 164,00 Euro und 90% von 44,00 Euro als Privatentnahme

    10% von 164,00 Euro Arbeitszimmerkosten steuerfrei

    10% von 44,00 Euro Arbeitszimmerkosten und von diesem Betrag 7% Umsatzsteuer


    Ist das richtig oder denke ich viel zu kompliziert?


    Und dann noch eine Frage, an der meine Gehirnleistung scheitert: Wie bucht man das dann, wenn man sich überzahlt hat und im Januar eine Erstattung bekommt? Gibt es so etwas wie "erstattete Umsatzsteuer"?


    Sorry, ich hoffe es ist nicht zu kompliziert.... Danke fürs Lesen!


    LG


    PS Um Diskussionen vorzubeugen: Ich muss nichts aktivieren, habe das vom FA schon klären lassen. Geht also alles als Kosten durch.

  • Das ist die Theorie. Praktische Umsetzung in WISO MB ist noch ein anderes Thema. Unter dem Menüpunkt "ErsteHilfe: Steuern & Buchführung lässt sich dazu schon einiges finden. Ansonsten hier wieder nachfragen.


    Und dann noch eine Frage, an der meine Gehirnleistung scheitert: Wie bucht man das dann, wenn man sich überzahlt hat und im Januar eine Erstattung bekommt? Gibt es so etwas wie "erstattete Umsatzsteuer"?

    falls noch nicht geklärt: USt-erstattungen kommen auf das gleiche Konto wie die entsprechenden USt-zahlungen