Warenlieferung aus England, Amazon Marktplace, Rechnung mit dt. Ust-ID Nr DE und 19% ausgewiesen.

    • Offizieller Beitrag

    Danke nochmal An euch für die Klarstellungen. Also muss ich sehen das ich sämtliche Rechnungen korrigiert bekomme?!
    Wie muss ich nun die Korrektur dazu machen? Geht das relativ einfach in Mein Büro? Ich arbeite mit Eingangsrechnungen.

    Ja geht einfach. Statt ein innerdeutsches Konto wählst Du Konto 3425 innerhalb der ER-Eingabemaske
    Fertig.

    Der Einkauf wird um 19 % teuerer! GoBD Notiz hinterlassen!

  • Hallo,


    altes Thema. Es handelt sich definitiv um innergemeinschaftlichen Erwerb (Ware).


    Gebucht wird die Rechnung meiner Meinung nach mit Brutto-Betrag also inkl. ausgewiesener MwSt = Netto-Betrag = 189,99 € auf 3425 Innergemeinschaftlicher Erwerb 19 % VSt. und 19 % USt. (USt+VSt. Automatik) den Rest macht MeinBüro.


    Das die Rechnung nicht korrekt ausgestellt ist ist unzweifelhaft, jedoch aller Wahrscheinlichkeit auch nicht vorraussetzung für einen innergemeinschaftlichen Erwerb.


    Fehlender Hinweis auf die Innergemeinschaftliche Lieferung (1) oder eine fehlende USt. ID (2) führen trotzdem zu einer innergemeinschaftlichen, steuerfreien Lieferung. Ich gehe davon aus, dass es sich bei dem falschen Ausweiß der Privatkunden-Steuer ebenso verhält. Im Reverse-Charge-Bereich (Dienstleistung) ist es jedenfalls so. Dort ist der Brutto-Wert zugrunde zu legen.


    Wie zu buchen ist steht auch nochmal hier in der Übersicht: Anleitung - Rechnungen aus dem / in das Ausland buchen - EU und nicht EU (Drittland) - SKR03 - Zusammenfassende Meldung (ZM)



    (1) https://www.haufe.de/finance/b…rfreiheit_186_386710.html

    (2) https://www.steuerkanzlei-frie…z-fehlender-ustid-nr.html

  • Nein, als Unternehmer darfst du die Vorsteuer aus der 1. Bestellung nicht ziehen, auch wenn sie ausgewiesen ist und eine deutsche USt.ID drauf steht. Auch wenn man das vielleicht nicht gerne sieht, ist es jedoch so! Die auf der Rechnung ausgewiesene MwSt. ist die für einen Privatkunden und kann deshalb nicht von einem Unternehmer als Vorsteuer gezogen werden. Tuest du es doch, ist es falsch und kann bei einer Betriebsprüfung auffallen (oder auch nicht).