Übergang vom Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung

  • Guten Abend,


    Leider habe Ich den Fehler gemacht ende Dezember zum Übergang in die Regelbesteuerung noch Waren und Werkzeug zu bestellen.

    Eigentlich um meinen Gewinn zu mindern,

    brauche Hilfe bei drei Varianten die sich daraus ergeben haben.


    Für mich ergeben sich immer draus folgende Fragen:


    Wird die Ausgabe noch 2018 in die Einnahmenüberschussrechnung gebucht

    Wenn nicht darf ich die Umsatzsteuer in der ersten Vorstueranmeldung Quatal 1 geltend machen


    Variante 1:

    - Artikel wurde 2018 bestellt

    - Rechnung ging direkt 2018 ein

    - Warenlieferung 2018

    - Betrag wurde 2019 von meinen Geschäftskonto abgebucht


    Variante 2:

    - Artikel wurde 2018 bestellt

    - Rechnung ging direkt 2018 ein

    - Warenlieferung 2019

    - Betrag wurde 2019 von meinen Geschäftskonto abgebucht


    Variante 3:


    - Artikel wurde 2018 bestellt

    - Rechnung ging direkt 2018 ein

    - Warenlieferung 2019

    - Betrag wurde 2018 von meinen Geschäftskonto abgebucht



    Vielen dank im Voraus für eure Mühe.

    • Offizieller Beitrag

    Die Ausgabe wird in das Jahr gebucht in dem der Geldfluß stattfand. In 2019 unterliegst Du der Regelbesteuerung. Demnach kannst die Vorsteuer ziehen.

  • Danke für die Schnelle Antwort.

    Ich hatte schon mal ein bisschen nachgeforscht.

    Und für mich Laien quasi wiedersprüche.

    Habe auf einer Kelinunternehmerseite das dazu gefunden:

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    Beispiel bei einem Wechsel der Besteuerung 2018/2019: Eine Ware oder Dienstleistung wird noch in 2018 geliefert bzw. erbracht, die Rechnung in 2018 oder 2019 geschrieben, die Zahlung erfolgt aber erst in 2019. Die Rechnung darf in diesem Fall keine Umsatzsteuer enthalten/ausweisen, weil die Ware/Dienstleistung in 2018 geliefert/erbracht wurde, als der Unternehmer noch die Kleinunternehmer-Regelung nutzte.


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    Daraus würde sich für mich ersehn, dass auch der Liefertermin der Ware eine Rolle spielt, oder?


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    Beim Wechsel von der Nichtbesteuerung zur Regelbesteuerung sind zwei Grundsätze zu beachten:

    1. Umsätze, die der Unternehmer vor dem Übergang zur Regelbesteuerung ausgeführt hat, fallen auch dann unter § 19 Abs. 1 UStG, wenn die Entgelte nach diesem Zeitpunkt vereinnahmt werden (Abschn. 19.5 Abs. 1 UStAE).
    2. Umsätze, die der Unternehmer nach dem Übergang ausgeführt hat, unterliegen immer der Regelbesteuerung. Vereinnahmte Anzahlungen, die der Unternehmer vor dem Übergang vereinnahmt hat, sind im ersten Besteuerungs- bzw. Voranmeldungszeitraum nach dem Übergang nach den allgemeinen Vorschriften des UStG der USt zu unterwerfen (Abschn. 19.5 Abs. 2 UStAE).


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    Stellt sich für mich die Frage ist es einen Umsatz bei Bestellung und Warenerhalt oder bei Abbuchung.

    • Offizieller Beitrag

    Das bezieht sich nur auf Deine Ausgangsrechnungen.