Stipendium - wo in Wiso steuer:Sparbuch angeben?

  • (Vorweg: Die Suche habe ich genutzt, eine Antwort auf meine - spezielle - Frage allerdings nicht gefunden. Es geht mir nicht um die Frage der Steuerfreiheit meines Stipendiums nach § 3 Nr. 44 EStG - die von meinem zuständigen Finanzamt bereits auf Grundlage der letzten, händisch ausgefüllten Steuererklärung ohne viel Federlesen angenommen wurde.)


    Ich habe 2018 für wenige Monate ein steuerfreies Promotionsstipendium bezogen. An welcher Stelle (bzw. unter welchem Oberpunkt) kann ich diese Einkünfte in dem Programm Wiso steuer:Sparbuch 2019 so angeben, dass das Programm deren Steuerbefreitheit erkennt?


    Vielen Dank für die Hilfe!

    • Offizieller Beitrag
  • Danke für deine Antwort. Leider ergibt sich aus den Links - die ich gesichtet hatte - keine konkrete Antwort auf meine Frage. Es geht mir nicht darum, ob man ein steuerfreies Stipendium in der Einkommensteuererklärung angeben muss oder nicht - ich gehe vielmehr erstmal davon aus, da ich hierzu (auch in diesem Forum) keine letztgültigen Aussagen finden konnte, es scheint schlicht umstritten zu sein. Konkret möchte ich deshalb wissen, an welcher Stelle genau ich die Bezüge in dem Programm "Wiso steuer:Sparbuch 2019" anzugeben habe. Weißt du dazu etwas?

    • Offizieller Beitrag

    Leider ergibt sich aus den Links - die ich gesichtet hatte - keine konkrete Antwort auf meine Frage. Es geht mir nicht darum, ob man ein steuerfreies Stipendium in der Einkommensteuererklärung angeben muss oder nicht

    Ich weiß jetzt wirklich nicht, was Du liest oder nicht liest. Ich habe mir extra die Mühe gemacht und oben nicht nur allgemein verlinkt in die Suche, sondern konkret zu meinen Antworten in gleichgelagerten Threads. Und da steht nun wirklich die Antwort auf Deine Frage/n


    - ich gehe vielmehr erstmal davon aus, da ich hierzu (auch in diesem Forum) keine letztgültigen Aussagen finden konnte, es scheint schlicht umstritten zu sein.

    Natürlich ist etwas strittig, das ist im Steuerrecht fast immer so. Aber auch das ist aus meinen verlinkten Beiträgen ersichtlich.


    Konkret möchte ich deshalb wissen, an welcher Stelle genau ich die Bezüge in dem Programm "Wiso steuer:Sparbuch 2019" anzugeben habe. Weißt du dazu etwas?

    Du hast aber gefunden, wo Du Deine Werbungskosten einzutragen hast, oder? Und da steht in Zusammenhang mit diesen Aufwendungen nirgends etwas zu Erstattungen von dritter Seite? Und wenn nicht, dann selbst noch bei sonstigen Werbungskosten als (Erstattung) Minusbetrag einzutragen und zu erläutern. So schwierig ist das wirklich nicht. ;)

  • Ich glaube, wir reden ein wenig aneinander vorbei. Mir geht es um konkrete Eintragungsvorschläge für das Programm Wiso steuer:Sparbuch 2019, etwa in der Art "Bei Kategorie A das drop-down-Menü B öffnen, dort Punkt C auswählen und dann Betrag D eintragen". Dazu verhalten sich deine Links nicht, weshalb ich diesen Post erstellt habe.


    Eine Eintragung iZsm den Werbungskosten dürfte in meinem Fall nicht richtig sein, da ich keine Werbungskosten ansetze, die mit der Promotion im Zusammenhang stehen (und von denen deshalb die Einnahmen durch das Stipendium - nach Maßgabe des Urteils des FG Köln aus dem Jahre 2015 - abzuziehen wären), sondern nur solche, die durch meine im weiteren Jahresverlauf aufgenommene Arbeitsstelle verursacht wurden. Ich suche deshalb die richtige Stelle für die Angabe des Stipendiums als "steuerfreie sonstige Einnahme" o.ä. (nicht als Abzugsposten der Werbungskosten). In Anlage N hatte ich das Stipendium seinerzeit händisch unter Ziff. 27 eingetragen.


    EDIT: Habe es nun unter folgendem Reiter eingetragen:


    --->Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre

    --->Besonderheiten bei Arbeitnehmern

    ---> Steuerfreie Aufwandsentschädigungen (auf "Ja" klicken)

    ---> im Eintragungsmenü sodann den dritten, letzten Punkt ("Steuerfreie Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen") auswählen und dort die Summe der über das Jahr erhaltenen Bezüge eintragen. In der Überschrift habe ich "Steuerfreies Stipendium gem. § 3 Nr. 44 EStG" und die Bezugsquelle angegeben.


    Ob das so stimmt, keine Ahnung. Jedenfalls stellt es das gewünschte Ergebnis her: Man hat das Stipendium angegeben, es wirkt steuerneutral.

  • Zitat

    Man hat das Stipendium angegeben, es wirkt steuerneutral.

    Eine Frage dazu: wenn so klar ist, dass das Stipendium steuerneutral ist, gibt es dann irgendeine Verpflichtung, es anzugeben? Ich gebe doch auch andere Dinge, die steuerfrei sind, z.B. eine Schenkung von meiner Großmutter in Höhe von 100 € ebenfalls nicht an!

  • So würde ich es grundsätzlich auch sehen (bis auf Fälle, in denen man Werbungskosten angibt, die mit Studium/Promotion in Zusammenhang stehen und von denen das Stipendium dann abzuziehen wäre). Da ich es aber nicht sicher weiß und dazu auch nirgends eine verbindliche Aussage finde, gebe ich es lieber an.

    • Offizieller Beitrag

    So würde ich es grundsätzlich auch sehen (bis auf Fälle, in denen man Werbungskosten angibt, die mit Studium/Promotion in Zusammenhang stehen und von denen das Stipendium dann abzuziehen wäre).

    So ist es.

    Da ich es aber nicht sicher weiß und dazu auch nirgends eine verbindliche Aussage finde

    Wenn Du es verbindlich haben willst, dann ruf doch einfach mal beim Finanzamt an.

    -->Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre

    Bist Du das denn?

  • Ja, ich bin Arbeitnehmer. Diese Einstufung bekomme ich noch gerade so hin ;)