Anlage Abgang: Rücknahme buchen

  • Hallo, ich habe bereits ähnliche Beiträge zu meiner Frage hier gelesen, wurde aber kaum schlauer, daher erhoffe ich mir hier eine verständlichere Erläuterung zu bekommen.


    Mein Fall:

    - Laptop gekauft

    - Laptop als Anlage eingetragen

    - AfA entsprechend zum Jahresende gebucht

    - MwSt. wurde bereits in letzter, monatlicher VStA gemeldet

    - Einen Monat später wird das Gerät zum Hersteller zurück geschickt. Hersteller wird jetzt den vollen Kaufpreis erstatten.


    Wie verbuche ich jetzt die Rücknahme in Wiso EÜR & Kasse 2018?


    1. Idee:

    - Anlagevermögen > Anlage Details > Verkauf/Abgang 2018

    - "Art des Abgangs" bietet drei Optionen

    a) Anlagenabgang durch Verkauf

    b) Anlagenabgang ohne Verkauf (z.B. Diebstahl)

    c) Anlagenabgang durch Privatentnahme

    - Ich wähle Option b)

    - Beobachtung: AfA wurde bis Jahresende gestoppt

    - Ich lösche zusätzlich die AfA Buchung für diese Anlage


    2. Idee:

    - Ich lösche einfach die Anlage aus dem Anlageverzeichnis. WISO meldet, dass zusätzlich 2 Buchungen gelöscht bzw. storniert werden. Außerdem soll ggf. eine korrigierte Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben werden.

    - In den Buchungen sehe ich, dass hinter dem Kauf am Kaufdatum ein weiterer Eintrag mit storniert erscheint. Der Kaufpreis wurde im Storno Eintrag negiert verbucht.

    - Bei den Steueranmeldungen kann ich nun für November eine berichtigte Umsatzsteuer-Voranmeldung erstellen.


    3. Idee:

    - Buchungen > Freie Buchung erzeugen > Konto 8820 (skr03)

    - Im Auswahlmenü die entsprechende Anlage auswählen

    - Entsprechende Buchungen durch Wiso automatisch generieren

    - Kontrollieren, ob Anlage aus dem Anlageverzeichnis entfernt wurde

    -> Was passiert mit AfA? Manuell löschen?

    -> Muss eine berichtigte Vorsteueranmeldung für den vergangenen Monat gemacht werden?


    Welche Idee ist nun richtig? Ich tendiere zu 2 oder 3, würde aber 1 vorziehen, da ich nicht weiß, ob sich eine berichtigte Voranmeldung in irgendeiner Weise negativ auswirkt.

  • Moin,


    die erste und die dritte Idee sind oft die besten :) - löschen kannst Du ja den Vorgang nicht, da sich das Gerät ja einen Monat in Deinem Besitz befunden hat.


    Die AfA für den einen Monat wäre also richtig; die Erstattung des Lieferanten wäre dann, wie hier beschrieben, als Verkaufserlös zu buchen.

    ,

    Viele Grüße

    Maulwurf

  • Deine Meinung beruhigt schon mal etwas, @maukwurf23, vielen Dank! Den Haufe Beitrag habe ich zuvor auch entdeckt und spiegelt sich in Idee 3 wider. Werde die Buchung abends mal durchspielen und schauen, ob das in Wiso schlüssig ist.