Rürup (bzw. Basisrente) - Beiträge verrechnen lassen bei nur Kapitaleinkünfte

  • Guten Tag in die Runde,


    wie ist das eigentlich wenn man lediglich Einkünfte aus Kapital hat. Da ist ja eine Günstigerprüfung zu empfehlen, wenn man persönlich unter 25% zu besteuern ist. Wie ist das aber, wenn man eine Einzahlung in eine Basisrentenversicherung getätigt hat und sich diese Beiträge nun von den Steuern auf die Einkünfte aus Kapitalvermögen anrechnen lassen will - Sonderausgaben. Vermute ich richtig, daß wenn man keinen Antrag auf Günstigerprüfung stellt, daß dann diese Sonderausgaben unter den Tisch fallen?


    Vielen Dank!


    Tschüß Till

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    • Offizieller Beitrag

    Vermute ich richtig, daß wenn man keinen Antrag auf Günstigerprüfung stellt, daß dann diese Sonderausgaben unter den Tisch fallen?

    Was haben Sonderausgaben jetzt mit Einkünften aus Kapitalvermögen zu tun? ?(


    Es können selbstverständlich im Rahmen der Steuerfestsetzung nur die zu berücksichtigenden Besteuerungsgrundlagen berücksichtigt werden. Das siehst Du aber doch im Prinzip in der Steuerberechnung jedes Steuerprogramms, gleich welchen Herstellers.

  • Hallo miwe4,


    Sonderausgaben haben etwas mit dem zu versteuernden Einkommen zu tun - genauso wie die Einkünfte aus Kapitalvermögen. Auf der Ebene fließen beide Sachverhalte spätestens zusammen.


    Gruß Till

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    • Offizieller Beitrag

    Na ja, der Umfang der Besteuerung bzw. die Berechnung des zu versteuernden Einkommens sowie der festzusetzenden ESt ergeben sich ja aus R2 EStR (zu § 2 EStG) Umfang der Besteuerung - Quelle: bmf-esth.de. Deshalb bleiben Einkünfte aber immer noch Einkünfte, Sonderausgaben immer noch Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen immer noch außergewöhnliche Belastungen.

  • Was willst Du mir sagen?

    Es geht mir nicht darum, wie man die Einkommensteuer gemäß eines Ablaufschemata berechnet - das ist übrigens schön in deiner Quelle dargestellt - darauf sollte das Steuersparbuch hinweisen oder es als Anschauung übernehmen - sondern einzig und alleine um die Frage, ob man eine Günstigerprüfung beantragen muß, um nicht Gefahr zu laufen, daß die Sonderausgaben ins Leere laufen, wenn man nur Einkünfte aus Kapitalvermögen hat da diese grundsätzlich nicht deklariert werden müssen, der per Quelle (= Abgeltungssteuer) schon abgegolten sind. Oder ob das Finanzamt diese Informationen vorliegen hat und von Amtswegen die Sonderausgaben damit verrechnet.


    Gruß Till

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    • Offizieller Beitrag

    Es geht mir nicht darum, wie man die Einkommensteuer gemäß eines Ablaufschemata berechnet - das ist übrigens schön in deiner Quelle dargestellt - darauf sollte das Steuersparbuch hinweisen oder es als Anschauung übernehmen

    Das macht das Programm sogar, wenn man es wissen möchte:



    sondern einzig und alleine um die Frage, ob man eine Günstigerprüfung beantragen muß, um nicht Gefahr zu laufen, daß die Sonderausgaben ins Leere laufen, wenn man nur Einkünfte aus Kapitalvermögen hat da diese grundsätzlich nicht deklariert werden müssen, der per Quelle (= Abgeltungssteuer) schon abgegolten sind

    Das macht das Programm an diversen Stellen, denn es weist immer und immer wieder darauf hin, dass zur programmunterstützten Prüfung aller möglichen Anträge sowie u.a. der Günstigerprüfung die Kapitalerträge immer vollständig eingegeben werden sollten:


    Was soll das Programm denn mehr tun? Man muss die Infos halt nur lesen. ;)

  • Vielen Dank für deine Mühe! Sehr lieb.

    Daß man alles eingeben sollte, wenn man eine Günstiger Prüfung wg der Kapitaleinnahmen anzielt ist mir schon klar gewesen. Was das Programm aber nicht einem sagt, daß man bei Einzahlung in eine Basisrente immer eine Günstiger Prüfung alleine deswegen beantragen sollte. Und nur darauf zielte meine Frage. Aber letztlich ist das ja mehr akademischer Natur. Ich gebe einfach alles ein und beantrage dann eine günstiger Prüfung.

    In der Steuererklärung VZ 2017 habe ich allerdings erlebt, daß man damit auch einen Fehler heraufbeschwören kann, da die Steuerbeamten offenbar nicht alles Lesen was man einliefert. Ich hatte durch eine unberichtigte Datenübernahme aus dem Vorjahr bei einer Bank viel zu viele Erträgnisse erklärt, obwohl die dazugehörige (natürlich richtige) Jahressteuerbescheinigung dem Beamten hätte zeigen müssen, daß ich einen Eingabefehler gemacht hatte. Ich musste dann über einen Einspruch mir die zu geringe Rückzahlung korrigieren lassen.


    Schönes Wochenende, Till

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    • Offizieller Beitrag

    In der Steuererklärung VZ 2017 habe ich allerdings erlebt, daß man damit auch einen Fehler heraufbeschwören kann, da die Steuerbeamten offenbar nicht alles Lesen was man einliefert.

    Müssen Sie auch nicht zwingend. Zumindest nicht, wenn es nicht um den Inhalt eines besonderen Begleitschreibens geht. Du erklärst ja mit Abgabe der Erklärung die Richtigkeit der von Dir gemachten Angaben.


    Ich hatte durch eine unberichtigte Datenübernahme aus dem Vorjahr bei einer Bank viel zu viele Erträgnisse erklärt, obwohl die dazugehörige (natürlich richtige) Jahressteuerbescheinigung dem Beamten hätte zeigen müssen, daß ich einen Eingabefehler gemacht hatte.

    Das nennt man gewichtende Arbeitsweise.


    Ich musste dann über einen Einspruch mir die zu geringe Rückzahlung korrigieren lassen.

    Da hätte ein Anruf gereicht und das wäre von Amts wegen geändert worden.

  • Ich hatte durch eine unberichtigte Datenübernahme aus dem Vorjahr bei einer Bank viel zu viele Erträgnisse erklärt, obwohl die dazugehörige (natürlich richtige) Jahressteuerbescheinigung dem Beamten hätte zeigen müssen, daß ich einen Eingabefehler gemacht hatte. Ich musste dann über einen Einspruch mir die zu geringe Rückzahlung korrigieren lassen.


    Schönes Wochenende, Till

    Das könnte auch daran liegen, dass die Finanzbeamten strikt von den vorliegenden Meldungen ausgehen und einfach nicht die Zeit haben, alle Eingaben mit den vorliegenden Meldungen abzugleichen.

    Aber da hier eine offenbare Unrichtigkeit vorliegen dürfte, hätte - wie miwe4 richtig schreibt - ein Anruf beim Finanzamt ausgereicht.