Guten Tag in die Runde,
wie ist das eigentlich wenn man lediglich Einkünfte aus Kapital hat. Da ist ja eine Günstigerprüfung zu empfehlen, wenn man persönlich unter 25% zu besteuern ist. Wie ist das aber, wenn man eine Einzahlung in eine Basisrentenversicherung getätigt hat und sich diese Beiträge nun von den Steuern auf die Einkünfte aus Kapitalvermögen anrechnen lassen will - Sonderausgaben. Vermute ich richtig, daß wenn man keinen Antrag auf Günstigerprüfung stellt, daß dann diese Sonderausgaben unter den Tisch fallen?
Vielen Dank!
Tschüß Till