PV Anlage - Zusammenspiel EÜR und ESt

  • Hallo Forum,


    ich bin seit vielen Jahren ein zufriedener Benutzer der WIso Steuer Software. Ich habe mir aber in 2018 eine PV Anlage angeschafft und bin derzeit noch nicht ganz sicher was der richtige Weg bei der ESt ist.

    Für die UStV habe ich in 2018 in Wiso 2018 eine EÜR angefangen. Dies hat auch gut funktioniert. Alle UStV haben geklappt und die Erstattung auch. Nun aber ist mir richtige Handling bei der ESt nicht klar. Ich habe hier im Forum bereits gesucht aber nicht die klare Antwort gefunden.

    Es gibt bei ESt in Wiso bei Gewerbe die Möglichkeit eine PV Anlage als Vorlage zu wählen. Wenn ich das mache, dann muss ich alle Werte wie auch die Anlagengüter nochmals angeben, ungünstig.

    Die zweite Möglichkeit ist, eine bestehende EÜR zu importieren. Das klappt grundsätzlich auch aber zwei Fragen stellen sich hier:

    1. Die Umstansteuererklärung wird in diesem Fall nicht mit der ESt mit abgegeben, richtig? Ich diese aus der EÜR angeben?

    2.Die EÜR an sich muss trotzdem nicht an das Finanzamt abgeben, richtig? Es reicht die ESt mit den importierten Werten?


    Es wäre super wenn mir jemand hier helfen könnte.


    VG

  • Moin ...


    Die EÜR wird in die Einkommenssteuererklärung automatich eingefügt.


    Die Umsatzsteuererklärung must Du gesondert übermitteln.


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

  • Die EÜR muss doch überhaupt nicht eingespielt werden - die geht doch auch aus dem Modul Einnahmenüberschussrechnung. Einfach einen Haken bei "anderweitig ermittelt" in der Einkommensteuer und den Endwert eintragen - mehr nicht.