Anlagen-Abgang Privatentnahme (EÜR & Kasse)

  • Hallo, zum 31.12.2018 beende ich mein Gewerbe. Das vorhandene Anlagevermögen geht zum Restbuchwert (nach Abschreibung für 2018) als Privatentnahme in mein Privatvermögen über, ohne dass dafür Geld fließt. Wie das zu verbuchen ist, ist eigentlich klar; die Vorschläge und Hilfe des Programms sind ziemlich eindeutig:


    Abgang

    Buchungsnummer: 103

    Buchungstext: RBW: EDV-Arbeitstische 80x80 [Anl.-Nr.: 8]

    Datum: 31.12.2018, Betrag: 1,00 EUR

    Konten: 2315 Anl.abg. Sach. (RB Gew.) an 420 Büroeinrichtung


    Erlös

    Buchungsnummer: 104

    Buchungstext: EDV-Arbeitstische 80x80 [Anl.-Nr.: 8]

    Datum: 31.12.2018, Betrag: 1,00 EUR

    Konten: 1880 Unentg. Wertabgaben an 8900 Unentgeltl. Wertabgaben


    Die Buchung für den Abgang ist klar: Wenn alle vorhandenen Gegenstände auf diese Weise "ausgebucht" worden sind, steht das Anlagevermögen auf Null.


    Mein Verständnisproblem bezieht sich auf den Zusammenhang dieser Buchungen, Einnahmen/Ausgaben und die Zusammenfassung in der EÜR.

    • Durch die Buchung "Abgang" verringert das Konto 2315 die Einnahmen; durch die Buchung "Erlös" liefert das Konto 8900 den Ausgleich. Das erkenne ich aus den "Laufenden Buchungen 2018" im Abschnitt "Informationen".
    • Durch die Buchung "Abgang" verringert sich das Anlagevermögen (Konto 420). Verstehe ich das richtig, dass diese Verringerung als negative Einnahmen gewertet wird und deshalb über das Konto 2315 zu verbuchen ist und das Konto 2315 deshalb in der EÜR in der Aufstellung der Einnahmen enthalten ist?
    • Zur Buchung auf das Konto 8900 gehört die Gegenbuchung auf 1880, aber wozu? Nur zum Zeichen dafür, dass es eine Privatentnahme ohne Geldfluss ist? Oder hat das für die EÜR noch eine weitere Bedeutung?

    Gibt es im Zusammenhang dieser Buchungen noch mehr zu wissen oder zu beachten?


    Danke für Erläuterungen! Jürgen

  • 31.12.2018 beende ich mein Gewerbe.

    hallo,

    schon einmal mit den Schlagworten "Aufgabebilanz; Schlußbilanz; Betriebsaufgabegewinn" befasst?


    Das vorhandene Anlagevermögen geht zum Restbuchwert (nach Abschreibung für 2018) als Privatentnahme in mein Privatvermögen über,

    das ist machbar,


    ohne dass dafür Geld fließt.

    das wiederum nicht so ohne weiteres denn: die WGüter stehen durch die Abschreibungen mit einem geringeren Wert in den Büchern als tatsächliche Verkehrswert beträgt.

    D.h. es wäre anzuraten den Verkehrswert aller ins Privatvermögen übergehenden WG von einem Gutachter bewerten zu lassen, da ja ein zu versteuernder Gewinn entsteht.

    Am besten ist, einen Fachmann (Steuerberater) mit der Sache zu betrauen, welcher sich auch mit den entsprechenden Freibeträgen bei einer Betriebsaufgabe auskennt.