Verteilung Warmwasser

  • Zitat

    In Verkehrbringen heißt, wenn sie hergestellt wurden

    Auch wenn der Begriff leider sehr ungenau definiert ist: Inverkehrbringen von Messgeräten hat mit dem Produktionsdatum aber nichts zu tun, eher mit dem Zeitpunkt der Übergabe an Handelspartner/Import in die EU etc. Das betrifft neu hergestellte Geräte, die gemäß Konformitätserklärung (keine Eichung) auf den Markt gebracht werden.

    Auf dem Bild sieht man einen Wasserzähler mit CE-Kennzeichnung und MID Kennzeichnung, siehe auch

    https://www.allmess.de/fileadm…N/PN_P1253_MID_TS0616.pdf.

  • Auch wenn der Begriff leider sehr ungenau definiert ist:

    Da bin ich ganz anderer Meinung. Wenn du den in die Info von Allmess reingehst, dann steht dort Produkionsjahr - egal ob in der Seriennummer eine 15- für 2015 oder ein M15 steht, aber es stehtr auch das Ende der Eichzeit zum beispielhaft 2022. Das bedeutet, dass dieser Zähler ab dem 1.1.2023 keine Eichung mehr hat.


    In der Allmess Info steht nirgends, dass die Eichfrist bei Übergabe an den Handel oder Handwerker beginnt.

  • Zitat

    In der Allmess Info steht nirgends, dass die Eichfrist bei Übergabe an den Handel oder Handwerker beginnt.

    Es steht im Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen (Mess- und Eichgesetz - MessEG)
    § 37 Eichung und Eichfrist. Den Link habe ich oben schon angegeben. Ich will Dich nicht überzeugen: Jeder glaubt eben das, was er glauben will. Außerdem haben sich im Rahmen der europäischen Vereinheitlichung die relevanten Gesetze und Verordnungen zwischen 2004 und 2015 mehrmals geändert. Für den Verbraucher mag das auch unerheblich sein: Er erwartet, dass der Handwerker ihm im Januar schon Zähler mit neuem Eichjahr einbaut. So geschieht es gerade bei uns. Den Zählereinbau habe ich am 8. Januar beauftragt; zumindest ist es unwahrscheinlich, dass die Zähler bereits 2019 auch produziert wurden.

  • Das Glauben ist das eine, die Tatsache das andere. Ich denke auch logisch (mein MB-Studium ist schon lange her) und nehme das an, was auf einem Zähler steht. Und wenn z. B. das Herstellungsjahr - entweder mit M15 oder 15-xx gekennzeichnet ist - dann wurde das in dem Jahr hergestellt.

    Und es ist unerheblich, ob der Zähler Mitte Januar oder evtl. November hergestellt wurde, das Herstellungsjahr ist maßgebend. Daher endet ja auch die Ablauffrist nicht am 31.3. nach 5 bzw. 6 jahren, wenn das Gerät an einem 31.3. eingebaut wurde, sondern zum Ende, also 31.12. des Jahres.

    Weiterhin möchte ich noch die Ausage meines Installateurs aufzeigen der mir sagte, dass die Hersteller z. B. im Zeitraum November/Dezember keine neuen Zähler mehr bauen. Außerdem fangen die erst wieder ab ca. Mitte Januar an zu produzieren. Warum mag das wohl so sein:huh:


    Ich denke, dass wir das jetzt sein lassen, du denkst so, ich und andere denken vermutlich anders.