Hallo zusammen -
ich habe hier einen gewissen Sonderfall bei den Gewerbesteuervorauszahlungen.
In 2018 wurden wie üblich 4 Vorauszahlungen geleistet - kein Problem das zu buchen und zu bilanzieren.
Nun steht aber im Vorauszahlungsbescheid zu 2018 zusätzlich eine "Sonderfälligkeit", die zwar noch unter die Vorauszahlungen für 2018 fällt, aber erst im Januar 2019 fällig ist und eingezogen werden soll.
Ich frage mich nun, wie diese Sonderfälligkeit zu verbuchen ist.
Entweder (a)
- in 2018 Gewerbesteuer an Verbindlichkeiten aus Steuern
- in 2019 dann Verbindlichkeiten aus Steuern an Bank
oder (b)
- in 2018 Gewerbesteuer an Gewerbesteuerrückstellung
- in 2019 dann Gewerbesteuerrückstellung an Bank
oder (c)
- in 2018 gar nichts buchen
- in 2019 Gewerbesteuer an Bank (das wäre dann aber nicht periodengerecht gebucht)
Richtig tricky wird es allerdings erst dadurch, dass ich in der Bilanz 2018 ohnehin eine Forderung aus Gewerbesteuerüberzahlung stehen habe.
Da wäre es doch seltsam, gleichzeitig eine entsprechende Verbindlichkeit zu haben.
Hat jemand einen Tipp?
Vielen Dank und Grüße
tschwade